Seit einem Jahr bin ich arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Meine Ärztin riet mir, EU Rente zu beantragen, da der Krankengeldbezug in ca. einem halben Jahr endet. So lange könne sich auch die Bearbeitung des Rentenantrages hinziehen.
Das habe ich getan.
Nun stellt sich mir die Frage: Wie geht es weiter, wenn der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet ist? Muss ich dann Arbeitslosengeld beantragen? Wenn ja, wonach wird es berechnet und wie lange kann ich es beziehen?
Ich bin 55 Jahre alt und habe ca. 35 sozialversicherungspflichtige Berufsjahre. In den letzten beiden Jahren jedoch nur ein Jahr gearbeitet.
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Arbeitslosengeld nach Krankengeld.....
11. Juli 2010
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Frage vom 11. Juli 2010 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach Krankengeld.....
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#1
Antwort vom 12. Juli 2010 | 12:30
Von
Status: Praktikant (881 Beiträge, 348x hilfreich)
quote:
Meine Ärztin riet mir, EU Rente zu beantragen, da der Krankengeldbezug in ca. einem halben Jahr endet.
Hallo, am besten lassen Sie sich von einem Sozialverband wie SoVD oder VdK vertreten. Im Normalfall wird die GKV Sie auffordern einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
Dann werden Sie nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert.
Nach der Aussteuerung stellt man einen Antrag auf ALG1 nach §125 SGB III und stellt sich dem Arzt der AfA zur Untersuchung zur Verfügung. Die AfA wird Sie auffordern einen Antrag auf EM oder EU Rente zu stellen.
Und erst zu diesem Zeitpunkt würde ich das an Ihrer Stelle auch tun. Denn ansonsten läuft man in Gefahr in die Mühle zwischen DRV und AfA zu geraten und sich dann um überhaupt ALG1 zu beziehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, was kontraproduktiv gegenüber dem EU-Rentenantrag ist.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
#2
Antwort vom 12. Juli 2010 | 18:11
Von
Status: Gelehrter (10616 Beiträge, 2433x hilfreich)
@Fulgora
quote:
Im Normalfall wird die GKV Sie auffordern einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
Wie kommst du dadrauf?
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
#3
Antwort vom 12. Juli 2010 | 18:27
Von
Status: Praktikant (881 Beiträge, 348x hilfreich)
@sunbee
Weil jeder sich vor Zahlungen drücken will und es sogar gesetzlich verankert ist.
§ 51 SGB V
- Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
quote:
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.
(2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben.
(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.
Und das passiert leider immer häufiger, das die Krankenkassen bereits nach wenigen Wochen der Krankengeldzahlung diesen Schritt einleiten.
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
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