Auf einen Vorschlag nicht beworben-Alg I Sperre?

21. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2009 17:56:33
Status: Frischling (7 Beiträge, 14x hilfreich)
Auf einen Vorschlag nicht beworben-Alg I Sperre?

Liebe Leute,

ich brauche eure Hilfe.

Ich bin seit 4 Wochen arbeitslos und hatte letztens einen Termin bei dem Arbeitsvermittler, der mir einen Stellenvorschlag ausdruckte.

Doch leider ist mir der Vorschlag erst abhanden, dann aus dem Sinn gekommen.

Natürlich möchte ich so schnell wie möglich wieder arbeiten, daher habe ich auch schon mehrere Bewerbungen rausgeschickt. Nur an den Vorschlag hatte ich nicht mehr gedacht.

Heute hatte ich wieder einen Termin beim Arbeitsamt gehabt und der Berufsberater hatte mich gefragt, ob ich mich dort beworben hatte. Ich habe hier verneint. Tja das war wohl mein Fehler.

Denn er hat mir gesagt, das mein Arbeitslosengeld jetzt für 4 Wochen eingestellt wird. Oh mein Gott. Das wäre fatal, da ich dann nicht mal mehr meine Miete zahlen könnte.
Er hat mir einen Anhörungsbogen mitgegeben, den ich bis Donnerstag ausfüllen muss.
Ich finds echt schrecklich und ich bin immer noch kurz vorm Herzinfarkt. Das kann doch echt nicht wahr sein.
Es gibt soviele Langzeitarbeitslose, aber jetzt hängen die sich an diesen Vorschlag.

Habe ich irgendeine Chance die Leistungen doch zu erhalten. Was gibt es denn für wichtige Gründe?

Ich würde mich sehr über Antwort freuen.
Eure Maus

-----------------
""

Notfall? Mehr lesen!



33 Antworten
#1
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Maus

Die sperre von 4 Wochen ist rechtswidrig. Das ist die gute Nachricht.
Jetzt kommt aber der Hammer:

SGB III; §144, Abs4, Pkt 1 gibt eine Sperrfrist von 3 Wochen vor bei dem ersten Versicherungwidrigen Verhalten wie eine ARbeitsablehnung.

Wichtige Gründe dem zu entgehen wäre z.B. eine dokumentierte und vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit.


Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnebi
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich denke bei den 4-Wochen hat sich der Vermittler entweder verpsrochen, oder es ist irgendwie falsch verstanden worden. 4 wöchige Sperrzeiten gibt es nämlich gar nicht. Da die Sperrzeit ja dann im Endeffekt von der Leistungsbateilung bearbeitet wird, wird mit Sicherheit auch kein Bescheid über eine 4 wöchige Sperrzeit kommen.

Allerdings wirst du, wie Sunbee schon gesagt hat nicht um 3 Wochen Sperrzeit herum kommen.

Das hat auch ncihts damit zu tun, dass sich die Agentur jetzt "an diesen Vorschlag hängt" Im Gesetz ist nunmal ganz klar geregelt, dass im Falle eines nicht bewerbens auf einen Vermittlungsvorschlag eine 3 wöchige Sperre eintreten MUSS, wenn du keinen wichtigen Grund hattest, dass du dich nicht auf die Stelle beweorben hast. Da bleibt der AA gar kein Handlungsspielraum

Die einzige Möglichkeit, die ich noch sehe wäre, wenn auf dem Vermittlungsvorschlag, den du bekommen hast keine Rechtsfolgenbelehrung abgedruckt ist. In diesem Fall dürfte keine Sperrzeit eintreten.

-----------------
" "

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.09.2009 17:56:33
Status: Frischling (7 Beiträge, 14x hilfreich)

Schon mal Danke für eure Antworten.

Ich habe vom Arbeitsamt einen Anhörungsbogen enthalten, den ich ausfüllen muss. Hier muss ich noch einmal schriftlich den Grund niederlegen.

Ich weiss wirklich nicht was ich hier schreiben soll.
Denn ohne das Geld bin ich aufgeschmissen.
Ich habe ihm ja gesagt, dass ich bei einer Sperrzeit meine Miete nicht zahlen kann.
Der Berufsberater sagte daraufhin ganz trocken, dass ich dann mit meinem Vermieter sprechen muss.
Das geht doch nicht. Die können mich doch nicht so vor den Kopf stoßen. Wie soll ich dann meine Miete zahlen?

-----------------
""

14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Was ist denn der Unterschied zwischen ich habe mich beworben und keine Antwort erhalten und ich habe mich nicht beworben.
Ich würde frech beim AG nachfragen was aus deiner Bewerbung geworden ist. Der wird erklären das keine angekommen ist. Dann würde ich ihm eine in Kopie bringen.

Dem Arbeitsamt würde ich erklären das verwechselt zu haben. Mehr als "nicht" glauben können die kaum. Wobei die bei einer Nachfrage sicher hören werden: Der hat sich beworben.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Maus

So leid es mir tut, das hier

quote:
Das geht doch nicht. Die können mich doch nicht so vor den Kopf stoßen[/quote}
ist doch eher umgekehrt. Du bist deiner Pflicht nicht nachgekommen.

Zitat:
Wie soll ich dann meine Miete zahlen?


Sofort Antrag auf ALG2. Wenn du bedürftig bist, bekommst du das.
Dieses kann zwar auch sanktioniert werden, aber nur der Regelsatz und nicht die Kosten der Unterkunft bei einem ersten Regelverstoß.

Darauf hätte der Berater dich hinweisen müssen. Die Pflicht dazu hat er nämlich laut SGB I, §§13 ff
Diese Pflichtverletzung kannst du rügen, die Sperre wird natürlich trotzdem verhängt.

Schreib in die Anhörung, was du hier schreibst.
quote:
och leider ist mir der Vorschlag erst abhanden, dann aus dem Sinn gekommen.
Natürlich möchte ich so schnell wie möglich wieder arbeiten, daher habe ich auch schon mehrere Bewerbungen rausgeschickt. Nur an den Vorschlag hatte ich nicht mehr gedacht.

Und weise die anderen Bewerbungen nach.

Ich persönlich glaube aber nicht, dass dir die Sperre erspart bleibt.



@Mustermnann

Findest du nicht, dass ein Tipp, der den Versuch eines Betruges darstellt kontraproduktiv ist? Was, wenn es sich um einen AG handelt, der alle Berwerbungen beantwortet?




Sunbee




-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

quote:
Was, wenn es sich um einen AG handelt, der alle Berwerbungen beantwortet?


Na bei der Post gehen soviele Briefe verloren, das kann doch nicht ihr Problem sein.
Wenn die ARGE Sanktionen verhängt obwohl man sich bewirbt nur weil der doofe Eigenvorschlag keine Verwendung findet dann finde ich das frech.

Und ein Chef der alle Bewerbungen beantwortet: So was gibts ?

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status: Philosoph (13172 Beiträge, 4481x hilfreich)

@mustermann:

Das dumme ist nur, dass die TE bereits zugegeben hat, sich nicht beworben zu haben.

@maus:

Ich schließe mich den anderen Postern an. Du wirst um die Sperre nicht herum kommen, es sei denn, du findest den Vermittlungsvorschlag noch wieder und der enthält zufälligerweise keine Rechtsfolgenbelehrung.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

quote:
Das dumme ist nur, dass die TE bereits zugegeben hat, sich nicht beworben zu haben.


Bei der Menge an Bewerbungen kann man sich ja mal irren.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status: Schüler (158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Ich würde frech beim AG nachfragen was aus deiner Bewerbung geworden ist.


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
quote:

und der Berufsberater hatte mich gefragt, ob ich mich dort beworben hatte. Ich habe hier verneint.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.09.2009 17:56:33
Status: Frischling (7 Beiträge, 14x hilfreich)

Das einzige was der Berufsberater zu mir sagte, ist: Dann müßen Sie mit Ihrem Vermieter sprechen. Das ist doch echt dreist. Das war alles, was er dazu sagte.

Also ich weiss immer noch nicht was ich in den Anhörungsbogen schreiben soll. Wahrscheinlich werde ich es so schreiben, wie es wohl wirklich war.

Ich habe gerade mit meinem alten Chef telefoniert, und der war empört, dass er sowas sagte. Mein alter Chef hat gesagt, dass mich das Arbeitsamt doch nicht in so eine Lage bringen kann, dass ich meine Wohnung verlieren könnte.
Denn mein Vermieter ist sehr penibel. Ich könnte mir schon vorstellen, dass mir bei Nichtzahlung der Miete die Kündigung ins Haus flattert. Oder das ich nachher in der Schufa stehe. Dann finde ich doch erst recht keinen Job.

Ach ja, habe alles auf den Kopf gestellt und de Vermittlungsvorschlag mit der Rechtsbelehrung wiedergefunden.
Und hingewiesen hat mich der Berufsberater auf ALG II auch nicht. Hmmm

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

quote:
dass mich das Arbeitsamt doch nicht in so eine Lage bringen kann, dass ich meine Wohnung verlieren könnte.


Na das warst du selbst :-)

quote:
dass mir bei Nichtzahlung der Miete die Kündigung ins Haus flattert.

Geht erst beu 2 Monatsmieten und deinen Mund zum reden hast du ja noch. Also klär das vorher ab mit dem Vermieter
quote:

Oder das ich nachher in der Schufa stehe. Dann finde ich doch erst recht keinen Job.

Na dein Vermieter wird es kaum der Schufa melden.

Aber wenn du es wie auf dem Arbeitsamt macht nach dem Motto: Ist doch egal was der sagt.......

Wenn du nicht lügen willst schreib in den Anhörungsbogen das du X bessere Stellen gefunden hat, diese auch angeschrieben und folgende Termine wargenommen hast.

oder wenns nicht so ist

"Ich bin stunkfaul und hab nichts gemacht, geht mir meine wohlverdiente Sperre"

oder jammern und schimpfen......

Ist alles besser als nichts

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status: Philosoph (13172 Beiträge, 4481x hilfreich)

@maus:

Erst einmal hat Dich nicht die AA in dieser Situation gebracht, sondern das warst Du schon selber, wenn ich mal unterstellen darf, das der Arbeitsvermittler nicht bei Dir zuhause war und den Stellenvorschlag versteckt hat.

Auch wenn Du nicht vom Vermittler darauf hingewiesen wurdest, jetzt weist Du es ja: Sofort ALG II beantragen.

Stell doch bitte mal den vollständigen Text der Rechtsfolgenbelehrung hier ein. Wenn Du die Möglichkeit hast, kannst Du die auch einscannen, z.b. hier

http://www.loaditup.de/

einfügen und dann hier einen Link setzen. Oftmals sind die Belehrungen zu unbestimmt und deshalb unwirksam.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Maus

Du musst schnellstmöglich in der Realität ankommen.
Die Situation hast DU verursacht, zu einer möglichen Kündigung kann ich nur bestätigen, dass auch der penibelste Vermieter das BGB nicht aushebeln kann.
Ich würde dennoch dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass aufgrund Leistungsklärung die Miete im Oktober sich verspäten wird.

Leistungsklärung meint nicht, dass du doch eine CHance hast auf ALG1 sondern das ein Antrag auf ALG2 auch Zeit braucht

Sunbee



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.09.2009 17:56:33
Status: Frischling (7 Beiträge, 14x hilfreich)

Axel,
ich habe leider keinen Drucker, kann daher nicht die Rechtsbelehrung einscannen :-(

Mustermann,
ich würde schon lügen, damit ich der Sperre entgehen kann. Nur leider wüsste ich nicht was ich sagen könnte, denn das ich mich da nicht beworben habe, habe ich ja bereits zugegeben.

Ich weiss dass ich mir das selber zuzuschreiben habe. Aber ich finde Ausnahmen sollte es trotz allem geben. Wäre ich länger arbeitslos, hätte ich mich mit irgendwelchen Rechtsbelehrungen beschäftigt. Aber bevor ich mich damit beschäftige, gehe ich lieber sinnvolleren Dingen nach wie nach Stellen zu suchen oder so.
Ich finde, es kann immer passieren, dass man mal nen Vorschlag verschlunzt oder so. Es geht doch lediglich ums Prinzip, dass man sich bewirbt. Ich habe mich auf zig solcher Stellen beworben, nur halt nicht dort.
Es kann nicht sein, dass man mir sofort einen Strick draus dreht.


Mein ehemaliger Chef hat mit nem Bekannten vom Arbeitsamt tele und ihm meine Situation geschildert, der sagte ihm, dass es eigentlich nicht üblich ist, beim ersten Mal direkt eine Sperre einzuleiten. Wird man zum Wiederholungstäter siehts dann natürlich anders aus.

Ich bin jedenfalls gespannt, was das Arbeitsamt mir am Donnerstag sagen wird. Aber falls meine Leistung tatsächlich gesperrt wird, werde ich sofort einen Widerspruch einlegen.

Ich danke allen, die sich an dieser Diskusion beteiligt haben.
Liebe Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Maus

Empfehlel deinem Exchef die Lektüre des SGB III.
Es ist völlig unerheblich, was er meint, es steht dort im Paragraf 144:

Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt
1.
im Falle des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen

Beim zweiten Mal sind es dann schon 6 Wochen.

Im Übrigen sollte der Mitarbeiter der Afa doch die dem Exchef ggüber getätigte Aussage schriftlich machen. Wetten, der hat nie sowas gesagt?

Ein Widerspruch darf eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten haben. Du solltest schnellstmöglich in der Realität ankommen.

@Meri

Die Te meint sicher, sinnvollen Dingen WIE Stellensuche. Sonst stünde dort sinnvolleren Dingen ALS

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 22.09.2009 18:01

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meri
Status: Master (4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

....Ich bin seit 4 Wochen arbeitslos und hatte letztens einen Termin bei dem Arbeitsvermittler, der mir einen Stellenvorschlag ausdruckte.
Doch leider ist mir der Vorschlag erst abhanden, dann aus dem Sinn gekommen.

..Aber bevor ich mich damit beschäftige, gehe ich lieber sinnvolleren Dingen nach wie nach Stellen zu suchen oder so....

Was ist denn sinnvoller, als nach Arbeit zu suchen?

Wie bekommen denn berufstätige ihren 'Schreibkram' noch nebenher auf die Reihe?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AxelK
Status: Philosoph (13172 Beiträge, 4481x hilfreich)

@maus:

quote:
ich habe leider keinen Drucker, kann daher nicht die Rechtsbelehrung einscannen


Aber Du bist, so wie ich Dich einschätze, schon in der Lage, den Text hier abzutippen, oder? Eine eventuell fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrung scheint mir nämlich tatsächlich die einzige Möglichkeit, eine Sperrzeit abzuwenden.

Im Übrigen hat der SB tatsächlich keinerleit Ermessensspielraum bei der Verhängung der Sperrzeit, sondern allenfalls bei der Bewertung einer Begründung als wichtig, oder nicht wichtig (genug).

Du kannst in der Anhörung natürlich schreiben, sorry, den Vermittlungsvorschlag habe ich echt verschludert. Das stellt aber keineswegs eine Weigerung zur Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit dar, wie sich schon allein daraus ableiten lässt, dass ich in den vergangenen vier Wochen X Bewerbungen geschrieben haben. Über diese umfangreichen Eigenbemühungen ist mir der Stellenvorschlag aus dem Gedächtnis geraten.

Helfen wird es vermutlich genau so wenig, wie ein Widerspruch gegen die Sperrzeit. Zumindest wenn die Rechtsfolgenbelehrung rechtlich einwandfrei ist.

Gruß,

Axel



-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eulchen
Status: Beginner (90 Beiträge, 8x hilfreich)

@maus1307

quote:
denn das ich mich da nicht beworben habe, habe ich ja bereits zugegeben.


hast Du tatsächlich nicht bei dem Arbeitgeber angerufen und gefragt, ob die Stelle noch frei ist bzw. ob und seit wann diese Stelle schon besetzt ist? Denn wenn letzteres zutrifft, dann war eine Bewerbung überflüssig; das sollte man aber dann der ARGE in ihrem Formular mitteilen (mitgeteilt haben).

:-) Gruß
Eulchen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AxelK
Status: Philosoph (13172 Beiträge, 4481x hilfreich)

@eulchen:

Dieser Tipp ist ja sicherlich, genau wie der von @mustermann, gut gemeint. Aber bitte realisiert doch mal, dass die TE gegenüber dem Vermittler bereits zugegeben hat, sich nicht beworben zu haben. Wenn sie jetzt plötzlich etwas anderes behauptet, werden selbst die Mitarbeiter der AA sofort merken, was das ist; nämlich der (möglicherweise strafbare) Versuch, eine Sperrzeit zu umgehen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Na wenn die Stelle weg ist dann ist sie weg, auich eine telefonische, mündliche oder "paraphsychologische" Bewerbung gilt. Also dort mal anrufen und fragen.

Haben Sie eine Bewerbung an Firma Müller geschickt - Ja

Ob man dort angerufen hat hat er doch nicht gefragt, und in den Anhörungsbogen schreibt man rein "beworben". Das man erst jetzt angerufen hat ist doch ne andere Sache die keiner gefragt hat.

Und selbst wenn ich dem ins Gesicht gesagt hab das ich mich nicht beworben habe würde ich behaupten mich geirrt zu haben und erklären mich doch beworben zu haben.

Ich würde in der Firma anrufen mir den Namen der Sekretarin geben lassen und behaupten die hätte gesagt das die Stelle weg ist. Mir wäre das doch egal.
Da kommt Aussage gegen Aussage raus und mehr nicht, auf ne Klage würde ich es nicht ankommen lassen, aber bis zu Widerspruch ganz sicher.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12324.09.2009 17:56:33
Status: Frischling (7 Beiträge, 14x hilfreich)

"Die Te meint sicher, sinnvollen Dingen WIE Stellensuche. Sonst stünde dort sinnvolleren Dingen ALS

Sunbee "

Richig Sunbee, du hast mich verstanden. Ich meinte es schon so, wie ich es geschrieben habe, dass es für mich wichtigeres gibt WIE Z.B. ARBEIT...!!!!!!!!!!!Also an die anderen: Bitte richtig lesen!!!! Nix mit ALS!!!!!!!!


Axel,

darin steht:

Wenn Sie ohne wichtigen Grund
die Ihnen angebotene Beschäftigung nicht annehmen ode nicht antreten oder das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältniss durch Ihr Verhalten verhindern, tritt eine Sperrzeit ein (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung § 144 Abs. 4 Nr. 1 SGB III )......beträgt 3 Wochen bei erstmaligen versicherungswidrigen Verhalten ( § 144 Abs. 4 Nr. 1 SGB III )....

Ein versicherungswidriges Verhalten in diesem Sinne liegt vor, wenn Sie eine Arbeit oder berufliche Eingliederungsmaßnahme nach Ihrer perönlichen Arbeitssuchmeldungmeldung abgelehnt haben................


So das sind die wichtigste Sätze aus der Rechtsfolgenbelehrung.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status: Schüler (158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
dass es für mich wichtigeres gibt WIE Z.B. ARBEIT...!!!!!!!!!!!Also an die anderen: Bitte richtig lesen!!!! Nix mit ALS!!!!!!!!


LOL

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Schnebi
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 603x hilfreich)

Tja, dass, was maus da geschrieben hat hört sich an, als wäre es der Auszug aus einer korrekten Rechtsfolgebelehrung. Von daher sehe ich keine Möglichkeit um eine Sperrzeit herumzukommen.

Natürlich kannst du den Tipps einiger User hier folgen, und behaupten, du hättest dich beworben, aber beachte dabei, dass du damit Sozialleistungsbetrug begehst.

Ich finde ehrlich gesagt die Beiträge einiger User hier gehen auch schon etwas zu weit und müssten schon fast als Anstiftung zum Betrug gewertet werden.

AUSSERDEM:

Anstatt zu klagen, wie ungerecht du das alles findest, solltest du, wie andere ja auch schon geschrieben haben, endlich in der Realität ankommen und erkennen, dass du selber diese Sperrzeit verursacht hast. Da tut es auch nichts zur Sache, dass du den Vermittlungsvorschlag verschlampt hat, es keine Absicht war, und es ausserdem das erste Mal war, dass so etwas passiert ist.

Wenn du aus Versehen am Steuer einschläfst, und dann unabsichtlich einen Unfall verursachst, bei dem jemand zu Schaden kommt, dann wirst du auch bestraft dafür; auch wenn es zum ersten Mal geschehen sollte.

Du solltest jetzt langsam mal die Ratschläge der anderen User beachten.
Es ist nämlich, wie dir ja auch schon einige Leute mitgeteilt haben mitnichten so, dass du jetzt 3 Wochen ohne Geld da stehst.

Befolge den Rat, und geh heute noch zur ARGE und beantrage für die Zeit der Sperrzeit ALGII. So ist auf jeden Fall sicher gestellt, dass du deine Miete bezahlen kannst, und dass du genug Geld zum überleben zur Verfügung hast.

Und dann verbuche die ganze Geschichte als Lehrgeld und versuche drauf zu achten, dass dir so etwas nciht nochmal passiert.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
AxelK
Status: Philosoph (13172 Beiträge, 4481x hilfreich)

@Schnebi:

quote:
Tja, dass, was maus da geschrieben hat hört sich an, als wäre es der Auszug aus einer korrekten Rechtsfolgebelehrung. Von daher sehe ich keine Möglichkeit um eine Sperrzeit herumzukommen.


Ohne nun auch den Rest der Belehrung zu kennen, sehe ich das anders. Es wird sich wohl um die bei den AA übliche Belehrung handeln. Nach dem, was @maus jetzt hier abgetippt hat, steht da nicht eindeutig drin, dass eine Sperrzeit auch dann eintritt, wenn keine Bewerbung erfolgt. Natürlich wird durch die Nichtbewerbung das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhindert. Dennoch wurden, allerdings im Geltungsbereich des SGB II, vergleichbare Belehrungen z.B. vom SG Dortmund und in der Folge vom LSG NRW für zu unbestimmt und damit unwirksam angesehen.

Mir ist auch klar das man damit sicher die vorläufige Verhängung einer Sperrzeit nicht verhindern kann und das es allenfalls ein kleiner Strohhalm für das folgende Widerspruchs- und Klageverfahren ist. Aber immerhin noch besser als gar nichts.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Schnebi
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 603x hilfreich)

@Axel.

Ja, mit Sicherheit ist dass die Standardrechtsfolgenbelehrung für eine Sperrzeit bei Arbeitsablehung. Ich denke allerdings, dass diese doch so formuliert ist, dass sie rechtlich wasserdicht die Möglichkeit abdeckt, dass sich der Arbeitslose bei der Stelle einfach nicht bewirbt. Denn das ist schließlich der häufigste Grund, warum eine solche Sperrzeit verhängt wird.

Meiner Meinung nach ist der Fall durch die Aussage : "...das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältniss durch Ihr Verhalten verhindern..." mit abgedeckt.

Sollte diese Formulierung in der Vergangenheit durch Gerichtsurteile "einkassiert" worden sein, so wäre die Belehrung mit Sicherheit schon längst durch eine Bestimmtere ersetzt worden.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12324.09.2009 17:56:33
Status: Frischling (7 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Ohne nun auch den Rest der Belehrung zu kennen, sehe ich das anders. Es wird sich wohl um die bei den AA übliche Belehrung handeln. Nach dem, was @maus jetzt hier abgetippt hat, steht da nicht eindeutig drin, dass eine Sperrzeit auch dann eintritt, wenn keine Bewerbung erfolgt.


Hallo Axel,

dasselbe habe ich mir beim abtippen auch gedacht


Also ich werde den Wisch vom Amt gleich ausfüllen, werde schriftlich genügend andere Firmennamen vorlegen, wo ich mich beworben habe und nochmal verdeutlichen, dass ich in meiner bisher 4 wöchigen Arbeitslosigkeit mehr Bewerbungen als gefordert geschrieben habe. Ich werde schreiben, dass ich mich nachträglich sofort da beworben habe (direkt nach dem Termin) und das es nicht mehr vorkommt.

Ich hoffe ich komme nochmal mit nem blauen Augen davon und wenn nicht dann werde ich mich morgen nach dem Termin direkt auf den Weg zur Arge machen.

Ich danke euch für eure Beteiligung und werde euch morgen berichten, was der Berufsberater gesagt hat.

LG
eure Maus

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12324.09.2009 17:56:33
Status: Frischling (7 Beiträge, 14x hilfreich)

Ätschibätsch
komme gerade vom Arbeitsamt.

Tja Leute, habe in die Anhörung einfach die Wahrheit geschrieben und ohne zu lesen hat der Berufsberater mit einem Lächeln gesagt, dass ich keine Sperre bekomme.
Ich denke er wollte mich letztens nur einwenig einschüchtern.

Also von wegen gesetzlich vorgeschrieben oder sonst was. Anscheinend doch nicht. Da hat der Bekannte von meinem Chef nicht allzu Unrecht gehabt. Soviel dazu.

Naja ist mir jetzt auch egal. Ich kriege mein Geld und mehr wollte ich ja garnicht

Schönen Tag noch

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Schnebi
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 603x hilfreich)

Naja, immerhin hast du ja gesagt, dass du dich jetzt nachträglich doch noch da beiworben hast. Vielleicht hat man dir das zugute gehalten. Im Gesetzt steht ja nirgendwo, dass du dich innerhalb von 2 Tagen / 1 Woche, oder so zu bewerben hast.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sternchen08
Status: Praktikant (620 Beiträge, 194x hilfreich)

@maus 1307

Selten so ein "gelungenes" Feedback gelesen, nachdem sich so viel Leute um Dich und Dein "Problem" gekümmert haben.

Hier mit

quote:
Ätschibätschi
auf all' das zu antworten, was Dir an Hilfe zuteil geworden ist, berührt mich sehr unangenehm. Ich weiss nicht, was die empfinden, die aktiv beteiligt sind. Ich habe nur gelesen, mir jeden Beitrag geschenkt, weil mein Verständnis sich in engen Grenzen hielt. Wenn ich einen Stellenvorschlag bekomme, weiss ich ganz genau, was das bedeutet und welche Konsequenzen mich erwarten, wenn mir dieses Papier "aus dem Gedächtnis verschwindet!". Nur immer darauf herumzureiten, wie ungerecht das alles ist, ist ein bißchen wenig. Und wenn Du Dich vielleicht mal für andere Fälle hier im Forum interessieren solltest, wirst Du sehen, dass es für Dich ein großes Problem darstellte, dass es aber noch ganz andere Probleme gibt. Die Menschen sind in der Regel aber auch kritik- und einsichtsfähig. Wenn Du aus dieser Sache nicht mitgenommen hast, außer den nicht zu übersehenden Triumpf "Hurra, ich weiss, wie man es anstellen muss, um der Winner zu sein, ich bin die Größte, dann wäre es schade.

sternchen08



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Beste "

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sunbee 1
Status: Gelehrter (10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Sternchen

Danke für deine Worte

Zitat:
Berufsberater mit einem Lächeln gesagt, dass ich keine Sperre bekomme.


Im Übrigen: ich dachte, das entscheidet die Leistungsabteilung. Hat sich da was geändert @Schnebi?

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 24.09.2009 17:31

11x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!