Jobcenter verweigert mir Bildungsgutschein, trotz Empfehlungsschreiben und bestandenen Eignungstest

11. März 2021 Thema abonnieren
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 Von 
Outlaw87
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter verweigert mir Bildungsgutschein, trotz Empfehlungsschreiben und bestandenen Eignungstest

Hallo Miteinander.

Vor 2 Monaten habe ich mich bei einer IT Firma gemeldet zwecks Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration.

Daraufhin sollte ich einen Eignungstest vom Arbeitgeber aus absolvieren, den ich bestanden habe, anschließend habe ich vom Arbeitgeber ein Empfehlungsschreiben für das Jobcenter bekommen, mit dessen Hilfe ich einen Bildungsgutschein für die Umschulung bei besagmtem Unternehmen kriegen sollte.

Daraufhin schaltete ich das Jobcenter ein, diese verlangten einen erneuten Eignungstest von mir beim Sozialpsychologischen Dienst, also habe ich nach ewig langem warten und nachdem die erste Frist für den Beginn der Umschulung verstrichen ist 08.02. Einen Termin bekommen, dieser war heute. (Neuer Einstiegstermin für die Umschulung wäre der 17.05)

Bei dem Eignungstest den ich heute absolviert habe, kam beim ersten Durchgang raus, dass ich gerade so für den Job als Fachinformatiker für Systemintegration geeignet bin und bestens als Fachinformatiker für Systemelektronik geeignet wäre, die Berufspsychologin wollte aber noch einen zweiten Durchgang mit Logikaufgaben, wo das Hauptaugenmerk auf Räumliches Vorstellungsvermögen und Geometrie lag, beides Fächer in denen ich nichtgerade gut bin und die Meiner Meinung nach nichts mit IT zutun haben.

Nach dem zweiten Durchgang durfte ich mich dann anhören ich sei nicht für irgendeinen Job als Fachinformatiker geeignet.....

Es scheint mir als ob das Jobcenter bzw die Berufspsychologin hier alles daran gesetzt hatt dass ich scheitere.

Was könnte ich dagegen tun..? Wiederspruch einlegen..?

Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.

Freundliche Grüße.

Der Outlaw.

-- Editiert von Outlaw87 am 11.03.2021 18:43

-- Editiert von Moderator am 11.03.2021 21:31

-- Thema wurde verschoben am 11.03.2021 21:31

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6 Antworten
#1
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18830 Beiträge, 6897x hilfreich)

Mit deiner Anfrage bist du vermutlich im Forum Sozialrecht besser aufgehoben. Arbeitsrecht betrifft es jedenfalls nicht.

:forum:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Outlaw87):
Was könnte ich dagegen tun..? Wiederspruch einlegen..?

Gab es denn schon was schriftliches? Einen Bescheid?


Beachten sollte man: bei einem Bildungsgutschein handelt es sich um eine sogenannte "Kann"-Leistung - es besteht also kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Outlaw87
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry Van Sell, nein gibt es nochnicht, der wird warscheinlich die nächsten Tage hier eintrudeln.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Dann mal abwarten was die schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37104 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Outlaw87):
bzw die Berufspsychologin hier alles daran gesetzt hatt dass ich scheitere.
Darf man fragen, was eine *Berufspsychologin* ist*? Ist sie von Beruf Psychologin?

Das Nichtbestehen der beiden Tests geht nicht auf die Testerin oder das JC zurück. Die Tests hast du leider nicht bestanden.
In aller Regel werden die Eignungstests vom ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur gemacht/veranlasst. Hier war es sogar der soz-psych. Dienst.

Ungewöhnlich finde ich auch, dass eine IT-Firma selbst Umschulungen anbietet bzw. dass du zuerst dahin gehst.
Was genau wurde denn von der Firma getestet und was genau stand in dem Empfehlungsschreiben?

Welche Ausbildung hast du denn jetzt? Hast du aus bestimmten, persönlichen Gründen keine Aussicht auf dem Arbeitsmarkt einen Job zu finden?

Ansonsten finde ich 2 Monate von deiner Vorstellung bei der IT-Firma bis heute nicht lange.
Wieso ist es dir so eilig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
suicide-monkey
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele "Kommentare" empfinde ich als "grob" und nicht hilfreich. Eine Unterscheidung, ob jemand
"gerade so für den Job als Fachinformatiker für Systemintegration geeignet ist und bestens als Fachinformatiker für Systemelektronik geeignet wäre" kann eine "Psychologin wohl eher "nicht stimmig begründen". Sie wird sich da- als JC Mitarbeiterin- eher am Jobmarkt orientiert haben.
Ob die "IT Firma" nur am Umschulungsgeld oder an einem "künftigen Mitarbeiter" interessiert ist, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist aber, dass JC gern mit "Firmen" zusammenarbeiten, die eben solche Umschulungen anbieten und ihre Klienten dort "zwangsunterbringen", weil die "Firmen" bspw. als e. V. von "Lokalpolitikern" und Jobhassadeuren (Gewerkschaft, caritative Organisationen etc.) betrieben werden. So haben die "Gewerkschaften" früher massenweise Arbeitslosen "Stapler- und Schweisserscheine" mit den Arbeitsämtern untergejubelt und damit satt Kohle gemacht. Mit "Förderung" hat das nicht das Geringste zu tun, es bleibt nur die "Forderung", welche seinerzeit von CDU/FDP Opposition im Bundesrat durchgesetzt wurde. Von der unheilvollen Zusammenarbeit mit der "Arbeiterüberlassungsbranche"- Zeitarbeitmafia- brauchen wir erst gar nicht anfangen. Die kassieren ein halbes Jahr vollen Lohn und dann generieren sie "Vorfälle", die zur fristlosen Kündigung "berechtigen" und den Betroffenen zudem noch eine 3monatige Sperre einbringen- können!
Ob ein "Test" bestanden ist oder nicht..........meist Auslegungssache, da nicht objektiv nachprüfbar, was sich in der Eingangs erwähnten "Unterscheidung" niederschlägt.


-- Editiert von suicide-monkey am 13.04.2021 11:01

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