Anwalt verweigert sich meine Interessen umzusetzen legt Mandat nieder

11. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.11.2024 10:59:24
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt verweigert sich meine Interessen umzusetzen legt Mandat nieder

Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise musste ich in einer rechtlichen Angelegenheit eine unglaubliche Erfahrung mit einem Rechtanwalt machen und hoffe hier von Ihnen eine Ersteinschätzung zu erhalten.

Hier ein paar Fakten:

Der Rechtsanwalt war von Beginn an schreibfaul, d. h. ich habe zu meinem Rechtsfall nie ein offizielles Schreiben von meinem Rechtsanwalt erhalten zu besprochenen Inhalten, Zusammenfassung Güteverhandlung, etc. Auch äußerte sich der Rechtsanwalt mir gegenüber als oftmals sehr genervt. Meiner Meinung ist er faul, will möglichst hoch abrechnen dabei aber minimale Arbeit leisten. Ich frage mich überhaupt womit er sein Geld verdient; vermutlich über Telefonate mit Mandanten in der einfachste rechtliche Themen erklärt, die ich als Mandat selbst beantworten kann und nichts zur Sache tun.

Die Korrespondenz erfolgte überwiegend über Telefonate und ab und zu über formlose E-Mails. Auf meine E-Mails ist der Rechtsanwalt überwiegend nicht schriftlich eingegangen, sondern immer nur über Telefon.

Der Rechtsanwalt verweigerte im Rahmen eines Vergleichsentwurfs der Gegenseite meine Wunschpunkte/Interessen inhaltlich mit aufzunehmen bzw. bereits formulierte Punkte durch genauere Abläufe zu ergänzen. Die Haltung des Rechtsanwaltes war dabei "entweder wir machen das jetzt so wie ich das will (also für mich mit wenig Aufwand verbunden) oder ich sehe mich gezwungen das Mandat niederzulegen" (Erpresserschiene). Auch informierte der Rechtsanwalt mich nicht über diverse Klauseln und deren Bedeutung ganz konkret auf meine Situation abgestimmt. Ebenfalls bin ich der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vorab einer Schließung eines solchen mir als Mandant aufzeigt, dass z. B. die Gerichtskosten im Vergleich geregelt werden können, z. B. dass diese die Gegenseite trägt. Derartige Beratungen hätte ich mir als Mandat gewünscht, fanden aber nicht statt.

Legitime Beschwerden gemäß o. s. Punkte habe ich an den Rechtsanwalt angetragen (per E-Mail), die jedoch mit Überheblichkeit und Verweigerungshaltung und Drohung der Niederlegung des Mandats wg. Vertrauensverhältnis beantwortet wurde. Der Rechtsanwalt teilte mir mit meine Änderungswünsche nicht in den Vergleich mit einbauen zu wollen (völlig legitime Punkte) nach dem Motto "geh den Vergleich nun ein oder lass es aber dann entziehe ich Dir das Mandat und Du stehst alleine da". In einem Telefonat mit diesem Rechtsanwalt war ich sehr bemüht die Angelegenheit friedlich zu lösen, jedoch verweigerte er die Umsetzung meiner Interessen in den Vergleichsentwurf; er legte nach weniger als 2-3 Minuten einfach das Telefon auf, danach beendete er das Mandatsverhältnis und bot mir über eine nachgeschobene E-Mail an den Vergleich ohne weitere Änderungen zu Ende zu bringen (natürlich damit er Abrechnen kann). Darunter befand sich auch der Punkt "Die Parteien vereinbaren Stillschweigen der Mandatsbeziehung und dessen Beendigung."

Für die wenige und schlechte Beratung hat der Rechtsanwalt meine Rechtsschutzversicherung satt abgerechnet (komplette 1. Instanz, dabei ist bisher nur die Güteverhandlung gelaufen). Unglaublich! Sowas habe ich noch nicht erlebt...

Meine Frage ist nun, ob ich gute Chancen habe die von diesen Rechtsanwalt abgerechneten Kosten zurückerstattet zu bekommen. Ich habe mich von diesem Rechtsanwalt nicht in den Vergleich drängen lassen, stehe jetzt aber ohne Rechtsanwalt da und werde mir zwangsläufig in den nächsten Tage einen neuen Rechtsanwalt suchen müssen, der für mich den Rechtsfalls weiterführt und im besten Fall im Anschluss diesen unseriösen Rechtsanwalt zur Verantwortung ziehet (Rückforderung Gebühren). Meine Rechtsschutzversicherung wird nicht zwei Mal bezahlen.

Ich bin der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt meine legitimen Interessen zu vertreten hat, denn dafür wird er bezahlt. Die Tatsache, dass er sich verweigerte Punkte in den Vergleich mit aufzunehmen halte ich für nicht zulässig. Ich vermute, dass der Rechtsanwalt mit den gegnerischen Rechtsanwalt sympathisieren wollte nach dem Motto "meinen Mandaten biege ich schon zurecht, sodass wir das gemeinsam eintüten können."

Ich danke Ihnen vorab für Ihre Ersteinschätzung und ggf. erste Ratschläge wie ich mit dieser Situation nunmehr umgehen soll (aktuell offenere Rechtsstreit).

-- Editiert von Moderator topic am 11. März 2023 17:43

-- Thema wurde verschoben am 11. März 2023 17:43

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8 Antworten
#1
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37056 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Grays):
Für die wenige und schlechte Beratung
Wenn es bis zur Güteverhandlung ging, hat er dich vertreten. Satt bedeutet vermutlich nach RVG abgerechnet? Nichts dagegen zu sagen, wonach sollte er sonst abrechnen?
Wenn man Beratung/Wissensvermittlung zu Rechtsfragen will, lässt man sich nicht vor Gericht vertreten.

Zitat (von Grays):
ob ich gute Chancen habe die von diesen Rechtsanwalt abgerechneten Kosten zurückerstattet zu bekommen
Ich sehe bisher keine Chance.
Zitat (von Grays):
Die Tatsache, dass er sich verweigerte Punkte in den Vergleich mit aufzunehmen halte ich für nicht zulässig.
Der Anwalt hat vermutlich aus seiner Erfahrung nur die Punkte aufgenommen, die er für erfolgversprechend hielt. Was du für legitime Interessen hältst, hat der Anwalt evtl. nicht so eingeschätzt. Das dürfte zulässig sein.
btw. Du hättest ihm schon, nachdem du seine evtl. Faulheit und die anderen unglaubhaften Dinge festgestellt hattest, das Mandat entziehen können.

Was nun?
Da der Anwalt sein Mandat niederlegte----Neuen Anwalt suchen. Was sonst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40779 Beiträge, 14417x hilfreich)

Die Vorstellung über Interessenvertretung können gewaltig auseinander klaffen. Dann ist es doch sinnvoll, sich einen Anwalt zu suchen, der die eigenen Vorstellungen teilt. Ich empfinde den Wechsel durchaus als sachgerecht.

Ehe ein Vergleich geschlossen wird, wird üblicherweise ausbaldowert, wo die Grenzen der Gegenseite sind.. Man kann nicht einfach was reinsetzen, und das hat die Gegenseite zu akzeptieren. Und, wenn es nichts zu bereden gibt, dann muss der Anwalt auch nicht wie oft auch immer mit Dir reden. Such Dir einen neuen Anwalt, bespreche vor Mandatserteilung ausführlich und persönlich Deine Vorstellungen mit ihm. Nur über Telefon und Email, sorry, das ist nicht unbedingt die optimale Methode.

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Grays):
Meine Frage ist nun, ob ich gute Chancen habe die von diesen Rechtsanwalt abgerechneten Kosten zurückerstattet zu bekommen.

Die liegen logischerweise bei 0,0 ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8899 Beiträge, 1895x hilfreich)

Zitat (von Grays):
Ich bin der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt meine legitimen Interessen zu vertreten hat, denn dafür wird er bezahlt.


Wann das den Erfolg des Verfahrens gefährdet halte ich diese Aussage für kritisch

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status: Schüler (472 Beiträge, 421x hilfreich)

Das alles lässt sich schwer beurteilen, wenn man nicht die komplette Akte bekommt. Es scheint aber merkwürdig, dass der Anwalt Sie nicht über die Bedeutung des Vergleiches aufgeklärt hat.

Allerdings schreiben Sie, dass Ihre Rechtsschutzversicherung den Anwalt bezahlt hat. Dann werden Sie keinen Rückzahlungsanspruch geltend machen können.
Ob ein Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden kann - auf Erstattung möglicher weiterer RA Kosten - dürfte fraglich sein, denn eine Mandatsniederlegung ist grundsätzlich möglich, zumal wenn Sie unterstellen "Ich frage mich überhaupt womit er sein Geld verdient; vermutlich über Telefonate mit Mandanten in der einfachste rechtliche Themen erklärt, die ich als Mandat selbst beantworten kann und nichts zur Sache tun." und dann noch von "Erpressung" schreiben.

All das dürfte sicherlich zur Mandantskündigung beigetragen haben, die dann auch nicht gerade als Pflichtverletzung zu werten wäre.

MfG

RA Thomas Bohle

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#6
 Von 
Brit2
Status: Schüler (310 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich wage leise einzuwerfen: ein Anspruch gegen Anwalt bestünde in dem Fall, wo durch sein Tun (oder Unterlassen) nachweislich ein finanzieller Schaden für den Mandaten verursacht wurde. Anspruch auf Vergütung verlangt zudem, dass der Anwalt die Sachlage korrekt geprüft und richtig eingeschätzt hat. Hat er das nicht - liegt die Beweispflicht allerdings beim Mandanten.
Hat der Anwalt das Mandat vorzeitig niedergelegt ohne Schuld des Mandanten UND geschah das als Folge einer fehlerhaften Einschätzung der Erfolgsaussicht, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Entscheidend ist, ob die erbrachte "Tätigkeit" tatsächlich einen Nutzen für den Mandanten hatte oder nicht.
Es soll ja nicht nur anstrengende Mandanten sondern auch einige Anwälte geben, die gerne nach dem Motto hire&fire schnelles Geld machen wollen ...

-- Editiert von User am 20. März 2023 10:25

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status: Schüler (472 Beiträge, 421x hilfreich)

@Brit
Sicherlich gibt es auch solche Anwälte - in welcher Berufsgruppe gibt es keine schwarzen Schafe?

Die Haftung des Anwaltes wäre dann gegeben, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, dadurch ein Schaden entstanden ist und bei korrektem Verhalten des Anwaltes dann der Prozess anders (besser für den Mandanten) gelaufen wäre. Man müsste also das Verfahren ohne angebliche Pflichtverletzung durchspielen und dann sehen, ob der Mandant dann wirklich besser dargestanden hätte.

Unrichtig ist die Auffassung, dass der Anwalt nicht kündigen darf. Da Sklavenarbeit nicht mehr so ganz aktuell ist, darf es das sehrwohl, es sei denn, es sei zu Unzeit. Und das war es nach der bisherigen Darstellung wohl eher nicht. Sind aber Mutmaßungen, da man eben die gesamte Akte und Gesamtumstände kennen muss.


MfG

Ra Thomas Bohle

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#8
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40779 Beiträge, 14417x hilfreich)

Es ist doch offensichtlich, dass die Vorstellungen des Mandanten und des Anwalts über die Führung des Verfahrens denkbar weit auseinander klaffen. Es ist weiterhin nicht erkennbar, dass die Mandatsniederlegung zur Unzeit erfolgte. Das wäre etwa wenige Tage vor einem Gerichtstermin gewesen. Hier waren aber noch laufende Verhandlungen; der Anwalt konnte es aus was für Gründen auch immer nicht vertreten, die Interessen des Mandaten im Sinne von dessen Vorstellungen zu führen. Da ist dann die logische Konsequenz, dass man das Mandat niederlegt. Ist doch im Interesse beider Betroffenen.

wirdwerden

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