Bar bezahlte Rechnung nachträglich ausstellen

16. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
JosefP44
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bar bezahlte Rechnung nachträglich ausstellen

Hallo Zusammen,

ich habe einen Handwerker bezahlt ohne eine Rechnung zu erhalten.
Das ist jetzt 4-5 Monate her. Ich hätte jetzt aber gerne eine Rechnung für das Finanzamt.

Könnte er eine nachträgliche Rechnung ausstellen und dort vermerken das die Rechnung bereits bar bezahlt wurde? Sieht das verdächtig für das Finanzamt aus? Ich bräuchte evtl. dann wohl 2 oder 3.


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10 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von JosefP44):
Ich hätte jetzt aber gerne eine Rechnung für das Finanzamt.

Und was konkret soll das Finanzamt damit anfangen?



Zitat (von JosefP44):
Könnte er eine nachträgliche Rechnung ausstellen und dort vermerken das die Rechnung bereits bar bezahlt wurde?

Das sollte er können.



Zitat (von JosefP44):
Sieht das verdächtig für das Finanzamt aus?

Durchaus, ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status: Unbeschreiblich (33911 Beiträge, 17616x hilfreich)

Und was konkret soll das Finanzamt damit anfangen? Na, mutmaßlich ein paar Steuern erstatten, weil der TE es als haushaltsnahe Handwerkerleistung abzusetzen gedenkt...

-- Editiert von User am 16. Juli 2024 17:05

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Cybert.
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)

Zitat (von JosefP44):
Könnte er eine nachträgliche Rechnung ausstellen und dort vermerken das die Rechnung bereits bar bezahlt wurde?

Verlangen können Sie das, weil er nach § 14 Abs. 2 Satz Nr. 1 UStG dazu ohnehin verpflichtet wäre.
Komisch sieht es wohl eher für den Handwerker aus.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Cybert.
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, mutmaßlich ein paar Steuern erstatten, weil der TE es als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen gedenkt...

Was bei Barzahlung nicht möglich ist.
Eher als Betriebsausgabe oder Werbungskosten, wenngleich fraglich ist, warum man nicht gleich eine Rechnung forderte.
Bot der Handwerker ca. 16 % Rabatt?!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
Cybert.
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von Moderator am 16. Juli 2024 17:47

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
de Bakel
Status: Student (2226 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Bot der Handwerker ca. 16 % Rabatt?!

Jetzt wird aber der normalsterbliche Nachrechner überfordert. Wir haben doch keine 16 % USSt mehr

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#7
 Von 
Cybert.
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Jetzt wird aber der normalsterbliche Nachrechner überfordert. Wir haben doch keine 16 % USSt mehr

Um auch Normalsterblichen die Chance zu geben, auf das richtige Ergebnis zu kommen, ergänzte ich extra "ca.".

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"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
taxpert
Status: Student (2579 Beiträge, 689x hilfreich)

Bei nur ca. 16% „spart" der Unternehmer aber fast doppelt so viel wie der Kunde!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#9
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49265 Beiträge, 17331x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Um auch Normalsterblichen die Chance zu geben, auf das richtige Ergebnis zu kommen, ergänzte ich extra "ca.".

Und für diejenigen, die es immer noch nicht verstanden haben:

Wenn man eine Ware ohne 19% MWSt. verkauft, dann ergibt sich ein Rabatt in Höhe von 15,97% und nicht etwa 19%.

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#10
 Von 
Cybert.
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Bei nur ca. 16% „spart" der Unternehmer aber fast doppelt so viel wie der Kunde!

Der Unternehmer "spart" aufgrund der hinterzogenen Einkommen- und Gewerbesteuer immer deutlich mehr bei Schwarzarbeit als der Kunde.
Das können sogar über 50% sein, wenn den Einnahmen keine Ausgaben gegenüberstehen.
Wenn er davon allerdings noch Mitarbeiter schwarz bezahlt, schmilzt der Vorteil und wenn es rauskommt, zahlt er sogar noch ordentlich drauf.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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