Hallo Zusammen,
ich habe einen Handwerker bezahlt ohne eine Rechnung zu erhalten.
Das ist jetzt 4-5 Monate her. Ich hätte jetzt aber gerne eine Rechnung für das Finanzamt.
Könnte er eine nachträgliche Rechnung ausstellen und dort vermerken das die Rechnung bereits bar bezahlt wurde? Sieht das verdächtig für das Finanzamt aus? Ich bräuchte evtl. dann wohl 2 oder 3.
Bar bezahlte Rechnung nachträglich ausstellen
16. Juli 2024
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Frage vom 16. Juli 2024 | 16:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bar bezahlte Rechnung nachträglich ausstellen
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#1
Antwort vom 16. Juli 2024 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
ZitatIch hätte jetzt aber gerne eine Rechnung für das Finanzamt. :
Und was konkret soll das Finanzamt damit anfangen?
ZitatKönnte er eine nachträgliche Rechnung ausstellen und dort vermerken das die Rechnung bereits bar bezahlt wurde? :
Das sollte er können.
ZitatSieht das verdächtig für das Finanzamt aus? :
Durchaus, ja
#2
Antwort vom 16. Juli 2024 | 17:04
Von
Status: Unbeschreiblich (33911 Beiträge, 17616x hilfreich)
Und was konkret soll das Finanzamt damit anfangen? Na, mutmaßlich ein paar Steuern erstatten, weil der TE es als haushaltsnahe Handwerkerleistung abzusetzen gedenkt...
-- Editiert von User am 16. Juli 2024 17:05
#3
Antwort vom 16. Juli 2024 | 17:05
Von
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)
ZitatKönnte er eine nachträgliche Rechnung ausstellen und dort vermerken das die Rechnung bereits bar bezahlt wurde? :
Verlangen können Sie das, weil er nach § 14 Abs. 2 Satz Nr. 1 UStG dazu ohnehin verpflichtet wäre.
Komisch sieht es wohl eher für den Handwerker aus.
#4
Antwort vom 16. Juli 2024 | 17:07
Von
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)
ZitatNa, mutmaßlich ein paar Steuern erstatten, weil der TE es als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen gedenkt... :
Was bei Barzahlung nicht möglich ist.
Eher als Betriebsausgabe oder Werbungskosten, wenngleich fraglich ist, warum man nicht gleich eine Rechnung forderte.
Bot der Handwerker ca. 16 % Rabatt?!
#5
Antwort vom 16. Juli 2024 | 17:07
Von
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)
(Doppelpost)
-- Editiert von Moderator am 16. Juli 2024 17:47
#6
Antwort vom 16. Juli 2024 | 17:25
Von
Status: Student (2226 Beiträge, 485x hilfreich)
ZitatBot der Handwerker ca. 16 % Rabatt?! :
Jetzt wird aber der normalsterbliche Nachrechner überfordert. Wir haben doch keine 16 % USSt mehr
#7
Antwort vom 16. Juli 2024 | 18:36
Von
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)
ZitatJetzt wird aber der normalsterbliche Nachrechner überfordert. Wir haben doch keine 16 % USSt mehr :
Um auch Normalsterblichen die Chance zu geben, auf das richtige Ergebnis zu kommen, ergänzte ich extra "ca.".
#8
Antwort vom 16. Juli 2024 | 22:01
Von
Status: Student (2579 Beiträge, 689x hilfreich)
Bei nur ca. 16% „spart" der Unternehmer aber fast doppelt so viel wie der Kunde!
taxpert
#9
Antwort vom 17. Juli 2024 | 08:39
Von
Status: Unbeschreiblich (49265 Beiträge, 17331x hilfreich)
ZitatUm auch Normalsterblichen die Chance zu geben, auf das richtige Ergebnis zu kommen, ergänzte ich extra "ca.". :
Und für diejenigen, die es immer noch nicht verstanden haben:
Wenn man eine Ware ohne 19% MWSt. verkauft, dann ergibt sich ein Rabatt in Höhe von 15,97% und nicht etwa 19%.
#10
Antwort vom 17. Juli 2024 | 12:27
Von
Status: Junior-Partner (5300 Beiträge, 1260x hilfreich)
ZitatBei nur ca. 16% „spart" der Unternehmer aber fast doppelt so viel wie der Kunde! :
Der Unternehmer "spart" aufgrund der hinterzogenen Einkommen- und Gewerbesteuer immer deutlich mehr bei Schwarzarbeit als der Kunde.
Das können sogar über 50% sein, wenn den Einnahmen keine Ausgaben gegenüberstehen.
Wenn er davon allerdings noch Mitarbeiter schwarz bezahlt, schmilzt der Vorteil und wenn es rauskommt, zahlt er sogar noch ordentlich drauf.
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