Beleidigung ohne sexuelle grundlage

19. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
wolle1706
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung ohne sexuelle grundlage

Hallo,
mein Sohn hat heute post von der Polizei bekommen. Darin steht der vorwurf der Beleidigung ohne sexuelle grundlage.
Er soll den verbei fahrenden Beamten den Stinkefinger gezeigt haben.
Jetzt meine frage, was haben wir zu erwarten in sachen Strafe?

mfg Wolle

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5 Antworten
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status: Student (2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Steht da echt "ohne sexuelle Grundlage". Ist ziemlich sinnlos das extra hin zuschreiben.

Das ist eine Beleidigung: Kostet bei Ersttäter meist nur Geld 300-1500 Euro als Strafbefehl.

Oder bist du ein "Kind"

Uwe

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#2
 Von 
guest-12320.03.2011 19:19:08
Status: Frischling (24 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Rechtsmacher
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Steht da echt "ohne sexuelle Grundlage". Ist ziemlich sinnlos das extra hin zuschreiben.


Ja, das steht da. Weil dieser Text anhand der Tatbestandsschlüssel automatisch vorgegeben wird.
Und bei der Eingabe der "Anzeige" Ist der Tatbestandschlüssel nunmal mit in das IGVP einzugeben.

Und so kommen da manch Lustige Vorladungen zusammen.

quote:
mein Sohn hat heute post von der Polizei bekommen.


Vielleicht sollten wir erstmal klären wie alt Ihr Sohn ist. Und ob er die angeschuldigte Tat überhaupt begangen hat.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#4
 Von 
wolle1706
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Sohn ist 18 und hat nach langem hin und her zugegeben das gemacht zu haben.
Er ist noch Schüler

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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status: Student (2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
hat nach langem hin und her zugegeben das gemacht zu haben

Hätte er mal besser einen Hot Dog gegessen.
Sieht genauso aus, ist aber strafrechtlich ohne Belang.



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