Mich würde mal interessieren, ob ein Pferdepensionsvertrag ein Verwahrungsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag ist?
In unserem Einstellervertrag ist ausdrücklich formuliert, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um einen Verwahrungsvertrag handelt.
Im unserem Pensionsvertrag enthalten ist die Box für das unterstellen des Pferdes, täglich misten, 2x täglich füttern, Möhren bereitstellen und verfüttern, täglich Koppelgang wobei die Pferde vom Personal zur Koppel geführt werden und wieder reingeholt werden, 4x im Jahr Wurmkur beosrgen wobei jeder Einsteller diese seinem Pferd selbst geben muss. Die Koppeln werden von den Einstellern gesäubert.
Ein Haftungsausschluss ist ebenfalls vom SB formuliert. Er und sein Personal kämen für Schäden am eingestellten Pferd nicht auf, es sei denn es handelt sich um eine grobe Fahrlässigkeit. Er beruft sich dabei auf eine Tierhüterhaftpflichtversicherung.
Laut Vertrag wird 2x täglich Hafer, Kraftfutter, Müsli und Heu gefüttert. Bedingt durch Erkrankung erhält mein Pferd jetzt ein Spezialfutter, das ich selbst besorge, so daß er vom SB nur noch Heu erhält und dieser Ihm das von mir bereitgestellte Futter zu den regulären Fütterungszeiten gibt. Ich zahle aber weiterhin den vollen Mietpreis incl. Kraftfutter, Hafer und Müsli. Argument des SB: Mein Pferd würde für Ihn nicht billiger, da der Mietpreis auf den ganzen Stall umgelegt wird und er, da er größer ist als die anderen auch mehr Heu bekommt. Ist das Okay?
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Rechtsform Pferdepensionsvertrag
Mich würde mal interessieren, ob ein Pferdepensionsvertrag ein Verwahrungsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag ist?
Er kann Elemante aus alle 3 Bereichen enthalten. Oder auch nur ein Element.
Was genau gilt, ist erst nach genauer Prüfung des gesamten Wortlautes des Vertrages bestimmbar.
quote:
Mein Pferd würde für Ihn nicht billiger, da der Mietpreis auf den ganzen Stall umgelegt wird und er, da er größer ist als die anderen auch mehr Heu bekommt. Ist das Okay?
Das nennt man Mischkalkulation ...
Ob dies Anwendung ok ist, ist erst nach genauer Prüfung des gesamten Wortlautes der ensprechenden Klausel(n) bestimmbar.
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quote:
Mich würde mal interessieren, ob ein Pferdepensionsvertrag ein Verwahrungsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag ist?
Der Dienstleistungsanteil ist hier durch die (Teil-) Pflege gegeben.
Der Unterschied zwischen Verwahrung und Miete dürfte sich allein daraus ergeben, ob ein konkreter Stall gemietet oder lediglich eine allgemeine "Verwahrung" des Tieres vereinbart worden ist.
(Das hat in der Praxis dann auch Konsequenzen, etwa daß bei einer Verwahrung in der Regel nach §692 BGB auch eine Verbringung in einen gleichwertigen Stall möglich wäre, bei Vermietung eines konkreten Stalles hingegen nicht.)
quote:
In unserem Einstellervertrag ist ausdrücklich formuliert, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um einen Verwahrungsvertrag handelt.
Zum einen frage ich mich, welchen Vorteil sich der Verwender von dieser Klausel verspricht.
Zum anderen ist es natürlich so, daß sich die Natur des Vertrages allein aus seinem konkreten Inhalt (dem Vertragsgegenstand und den Vertragspflichten) bestimmt und nicht aus lediglich deklaratorischen Klauseln (à la "dieser Mietvertrag über eine Dreizimmerwohnung ist kein Mietvertrag, sondern ein Werkvertrag"), Stichwort falsa demonstratio .
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Das frage ich mich ja, warum diese Klausel und was Sie bedeutet?
Ein Dienstleistungsvertrag würde laut meinem Verstehen die eine Dienstleistung an dem von mir eingestellten Pferd betreffen. Ob da die tägliche Fütterung dazu gehört oder nur das auf die Koppel führen weiß ich nicht.
Ein Mietvertrag vermietet mir die Box, in der ich mein Pferd unterstelle z.B. bei Selbstversorgung.
Ein Verwahrungsvertrag betrifft dann wohl die artgerechte, geundheitserhaltende Unterbringung und Einstallung meines Pferdes einschließlich misten und füttern und evtl. auch auf die Koppel führen. Keine Ahnung.
Genauer Wortlaut im Vertrag heißt: Bei diesem Pferdereinstellungsvertrag handelt es sich ausschließlich um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um einen Verwahrungsvertrag.
Und das verstehe ich nicht???
Verspricht sie sich davon vielleicht, daß sie keinerlei Haftung an dem untergebrachten Pferd übernehmen möchte oder was? Was ist im Schadensfalle, z.B. Verletzung auf der Koppel?
Wir hatten jetzt einen Fall bei uns im Stall. Wobei es den Teil der Einsteller mit Offenstallhaltung und Selbstversorgung betraf. Dort stehen ca. 6 Pferde in einer gemischten Herde, sprich Stuten und Wallache, vom Großpferd bis zum Haflinger und Vollblüter. Einem Pferd wurde das Bein durchgetreten, es mußte sofort eingeschläfert werden. Die SB sagt:" Wenn man sein Pferd im Offenstall hält, dann muß ich das Risiko in Kauf nehmen, daß so was passiert". Sie selbst war nicht anwesend bei der Prügelei, war natürlich geschockt, aber die Besitzerin des Pferdes hat sie im Regen stehen lassen. Nach dem Motto - selbst schuld. Mein Pferd hat jetzt einen Leberschaden und der TA sagte, dies kann von Giftpflanzen auf der Koppel kommen z.b. JJK (Reaktion SB, unsere Koppeln sind sauber), oder von Scimmelsporen im Heu (Reaktion SB - mein Heu ist einwandfrei, das ist Quatsch). Sie lehnt jegliche Verantwortung ab und beruft sich auf diese Klausel. Ich weiß nicht ob das okay ist??
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quote:
Bei diesem Pferdereinstellungsvertrag handelt es sich ausschließlich um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um einen Verwahrungsvertrag.
Das hat schlicht Haftungsgründe. Sie möchte gerne so gering wie möglich haften.
quote:
TA sagte, dies kann von Giftpflanzen auf der Koppel kommen z.b. JJK (Reaktion SB, unsere Koppeln sind sauber), oder von Scimmelsporen im Heu (Reaktion SB - mein Heu ist einwandfrei, das ist Quatsch). Sie lehnt jegliche Verantwortung ab und beruft sich auf diese Klausel. Ich weiß nicht ob das okay ist??
Das müsste sie gar nicht, denn du müsstest beweisen, das der Laberschaden durch Pflanzen oder Schimmel entstanden ist.
Ob das mit der Klausel OK ist, müsste wie gesagt im Detail geprüft werden.
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Ich habe heute was gefunden:
link: http://www.pferderecht-wissen.de/component/content/article/3-pferderecht/48-haftung-bei-einem-unfall-auf-der-weide.html
Das sollte beide Fälle klären VG
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