Hi,
man nehme an, bei einem gemeinnützigen Verein sei die Kassenprüfung fällig.
Wie sähe es aus, wenn sich einer der beiden Kasseprüfer nicht in der Lage fühlt, die Prüfung durchzuführen und externen Sachverstand hinzuziehen will?
Müsste der Vorstand dies einfach so hinnehmen und einwilligen? Oder würde der Kassenprüfer mit dieser Aussage quasi zugeben, dass er dem "Job" nicht gewachsen und somit als Kassenprüfer völlig ungeeignet ist? Könnte dann der zweite Prüfer alleine die Kassenprüfung durchführen?
Vielen Dank bereits jetzt für Eure Hilfe! :-)
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Kassenprüfung gemeinnütziger Verein
quote:
Könnte dann der zweite Prüfer alleine die Kassenprüfung durchführen?
Warum sollte er das denn überhaupt wollen?
quote:
würde der Kassenprüfer mit dieser Aussage quasi zugeben, dass er dem "Job" nicht gewachsen und somit als Kassenprüfer völlig ungeeignet ist?
Nein. Es könnte ja auch sein, daß der zweite Kassenprüfer einfach nur eitel und selbstüberschätzend ist, wenn er meint, er könne das auch ohne Hilfe.
Einen Rechtsanspruch auf einen ganz bestimmten Kassenprüfer hat der Verein ja sowieso nicht.
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@TimeTrial:
Der zweite Kassenprüfer könnte zum Beispiel einfach sein Amt erfüllen und die Kassenprüfung hinter sich bringen wollen. Er ist ja schließlich gewählt worden und hat diese Wahl angenommen.
Der erste Kassenprüfer könnte ja beispielsweise ein etwas unangenehmer Zeitgenosse sein, der dem Vorstand bei jeder Gelegenheit Knüppel zwischen die Beine wirft. Und zusätzlich dem Verein seit fast 2 Jahren die Miete für die Nutzung des Vereinsheims schuldet. Was für einen Kassenprüfer wohl auch eher eine unglückliche Geschichte ist...
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@bumsfallera,
- ja, da muß es eben nur ein Kassenprüfer machen.
- wenn der zweite das nicht kann, dann soll er seinen Rücktritt erklären. Dann
kann die MV einen neuen KP wählen. Falls externer Sachverstand was kostet,
müsste schon der Vorstand seinen "Segen" dazu geben.
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Liegt die Entscheidung über den externen Sachverstand denn überhaupt beim Vorstand oder muss in diesem Fall die Mitgliederversammlung entscheiden?
Ein Rücktritt steht für den Kassenprüfer nicht zur Debatte, er möchte ja auch weiterhin "mitmischen" bzw. den Vostand von der Arbeit abhalten...
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Hallo Bumsfallera,
externer Sachverstand: Falls Eure Satzung nichts aussagt, worin die Geschäftsführungsaufgaben des Vorstandes bestehen, dann müsst ihr eben wegen jeden "Kleinkram" eine Versammlung einberufen. Aber in der Regel hat der Vorstand ein Finanzlimit wo er ohne Beschluss einer MV Geld ausgeben kann und darf.
Wenn der KP "mitmischen" will, dann ist er verpflichtet seine Aufgabe als KP nachzukommen. Ansonsten kann die MV ihn abwählen wegen Nichteignung o.ä.
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Ich kann nicht verstehen was daran falsch sein soll eine Sachkundige Meinung einzuholen.
Es kann für den Verein nur von Vorteil sein wen ein Steuerprüfer über die Kasse schaut um eventuell mehr abzusetzen oder die Sache Optimiert
Man darf den Posten Kassenprüfer nicht Überbewerten der Kassenprüfer kann zur jederzeit die Kasse Prüfen aber mitmischen kann dieser in Entscheidung sowieso nicht
Das ist immer noch Vorstandssache oder MV tauglich ansonsten hat ein Kassenprüfer keine große macht
MfG
Pokernase
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Man sollte die Aufgabe und auch die Macht eines Kassenprüfers nicht unterschätzen. Er prüft für die Mitglieder, ob der Vorstand ordentlich gewirtschaftet hat und hat allein durch den Einblick in die Belege auch Informatioinen über die Vereinsarbeit und somit Macht.
Zu fragen wäre zum einen, ob die Buchführung in einer prüfbaren Form vorliegt. Ich bin in einem Verein, in dem sich ein Prüfer geweigert hat die berühmten Schuhkartons an Belegen durchzuwühlen und die Kasse gerade aufbereitet wird.
Wenn der Prüfer sich nicht in der Lage sieht eine ordentlich geführte Kasse zu prüfen, so soll er zurück treten und die MV soll einen Ersatz wählen.
Aus meiner Sicht spricht aber auch nichts dagegen, wenn er einen Fachmann - also nicht Onkel Heinz oder Tante Erna - zu Rate zieht, solange dem Verein selber dadurch keine Kosten entstehen, sprich er diesen Steuerberater oder Betriebsprüfer selber bezahlt.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Es ist richtig die Prüfer prüfen den Vorstand
aber jedes Mitglied hat diese Macht den ohne die Mitglieder ist der Vorstand nur eine Fliege die an der Windschutzscheibe klebt
Ohne die Mitarbeit der Mitglieder fällt jeder Vorstand den Bach runter
Vorstand ist nicht gleich Chef eines Unternehmens sondern ein Arbeiter im Unternehmen da sind die Mitglieder Chef
Wer das nicht beachtet und auch so Handelt sollte kein Vorstandsposten annehmen
und ich finde es nur richtig eine Kasse zu prüfen wenn Sie ordentlich ist und ich nicht nach belegen suchen muss
Die Kosten des Steuerberaters kann der Verein absetzen
denn Dem kommt es auch zu gute
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Es geht hier nicht darum, dass der Vorstand sich weigert eine Kassenprüfung durchführen zu lassen, sondern das ein Kassenprüfer von sich behauptet, seine Fähigkeiten reichen nicht aus, die Kasse zu prüfen. Das könne nur ein externer Fachmann.
Die Frage hier ist, woran es liegt, dass er die Kasse nicht prüfen kann. Da der 2. Kassenprüfer in der Prüfung keine Probleme sieht, vermute ich, dass sie ordentlich geführt wurde. Dem entsprechend wäre der 1. Kassenprüfer der falsche Mann am falschen Platz und sollte seinen Posten für jemanden frei machen, der etwas davon versteht.
quote:
Die Kosten des Steuerberaters kann der Verein absetzen
denn Dem kommt es auch zu gute
...und dem Verein fehlt dann das Geld, das der Steuerberater kostet an anderer Stelle. Warum viel Geld für etwas ausgeben, das in den meisten Vereinen ehrenamtlich erledigt wird? Als Vorstand bin ich den Mitgliedern gegenüber verantwortlich das Geld für Vereinszwecke auszugeben und nicht Steuerberater zu finanzieren. Es gibt Größenordnungen, bei denen ist es unumgänglich, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Ich würde an Stelle des Vorstands wie folgt vorgehen:
1) Den Kassenprüfern Gelegenheit geben zu prüfen.
Sollte Kassenprüfer 1 mit einer weiteren Person auftauchen, mir schriftlich bestätigen lassen:
- die Fachkunde (z.B. Kopie von der Prüfung)
- Verschwiegenheitpflicht
- dass es keine irgendwie gearteten Forderungen an den Verein durch seine Tätigkeit gibt
2) Ganz normal die MV einberufen und die Entlastung des Vorstands beantragen.
Auf der MV gibt es dann auch den Bericht der Kassenprüfer (in diesem Fall vielleicht sogar von jedem einen einzelnen) und die MV kann dann entscheiden.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Google mal den Unterschied zwischen Kassenprüfer und Revisor. Im Normalfall prüft der KP nur stichprobenartig, ob die Belege zu den Buchungen vorhanden sind. Zu jeder Buchung muss ein Beleg vorhanden sein.
Ob es, z.B. für Zahlungen einen Beschluss gab usw. übersteigt im Normalfall die Aufgaben eines KPs, nicht aber eines Revisors.
Im Normalfall ist es ja eher der Vorstand, der sich Fachverstand hinzuzieht (z.B. auch anwaltlichen Rat, Steuerberater macht Lohnbuchhaltung usw.).
Die KP berichten gegenüber der Mitgliederversammlung. Wenn eine Buchführung aus Schuhkartons besteht, dann kann der KP auch durchaus mitteilen, dass eine Prüfung mangels Ordnung nicht möglich war (hängt natürlich vorn der Anzahl der Belege ab).
Insgesamt würde ich es als problematisch ansehen, wenn ein "Schuldner" an den Verein gleichzeitig der Prüfer dieses Vereins ist. Das wäre ja fast so, als wenn ein Vorstandsmitglied sich selber prüft.
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"sika0304"
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