Wildschaden mit gekauften KFZ

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Teefrai
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wildschaden mit gekauften KFZ

Moin,
Ich habe folgendes Problem, am Freitag Abend habe ich mir einen Zweitwagen gekauft.
Dieser wurde mir vom Verkäufer angemeldet und TeilkaskoVersicherung übergeben und ich sollte ihn innerhalb von 5 Tagen ummelden.
Auf dem Weg nach Hause hatte ich dann allerdings einen Wildunfall.
Nun meine Frage der Verkäufer hat seiner Versicherung von dem Schaden erzählt, jedoch nicht das er den Wagen verkauft hat.
Nun hab ich natürlich bedenken das er deswegen das Geld bekommt und ich leer ausgehe, hat jemand einen Tipp wie ich mich weiter verhalten soll?
MfG

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9 Antworten
#1
 Von 
FareakyThunder
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Meiner Meinung nach sollte hier § 95 bis 98 VVG zum Zug kommen. Mit dem Verkauf des Fahrzeugs ist auch die Versicherung auf Sie übergegangen. Sie können also direkt selber mit der Versicherung den Schaden regulieren.

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#2
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49274 Beiträge, 17333x hilfreich)

Zitat:
Nun hab ich natürlich bedenken das er deswegen das Geld bekommt und ich leer ausgehe, hat jemand einen Tipp wie ich mich weiter verhalten soll?


Dann melde Dich doch ebenfalls bei der Versicherung und teile ihr unter Vorlage des Kaufvertrages mit, dass Du das Fahrzeug gekauft hast.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3095x hilfreich)

Und Sie sind für die Hochstufung haftbar.

Zitat:
Mit dem Kaufvertrag, welcher immer Datum und Ort der Übergabe des Fahrzeugs enthalten sollte, gehen sowohl Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskopolice auf den Käufer über. Denn nur weil Sie Ihr Auto privat verkaufen, können Sie die Versicherung ja nicht kündigen. Diese geht dann mit dem Kaufvertrag auf den Käufer über. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und Unfallopfer entsprechend entschädigt werden. Deshalb fallen alle Rechte und Pflichten des Vertrags dem Käufer zu sagt das Versicherungsvertragsgesetz.

Demnach hat dann der Käufer die Wahl, den Versicherungsvertrag fortzuführen, ihn innerhalb eines Monats zu kündigen oder durch die Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle automatisch zu beenden. Für die fällige Prämie haften Käufer und Verkäufer solange gesamtschuldnerisch, bis das Fahrzeug auf den neuen Eigentümer umgemeldet und versichert ist.


Wichtig wäre, daß die Übergabezeit festgehalten wurde. Siehe:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-verkauft-aber-noch-nicht-umgemeldet-Kaeufer-hat-Unfall--f308092.html

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Snuggles
Status: Praktikant (905 Beiträge, 253x hilfreich)

Es gibt doch noch gar keinen Streit. Warum jetzt schon die "Sorge", dass der Verkäufer etwas unrechtmäßiges vor hat?

Wie schon gesagt wurde: melde dich selbst bei der Versicherung!

Der Schaden kann ja eigentlich erst nach dem Kauf stattgefunden haben, sonst hättest du ja ein Auto mit Wildschaden gekauft, was sicher im Vertrag stünde. Wurde er polizeilich aufgenommen, und liegt womöglich genau auf der Heimweg-Strecke vom Kaufort zum Wohnort?

Sehe hier noch keinerlei Problem.

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#5
 Von 
Demonio
Status: Master (4039 Beiträge, 1128x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und Sie sind für die Hochstufung haftbar.
Bei einem Wildunfall gibt es keine Hochstufung.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3095x hilfreich)

Stimmt ja! Danke!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
NaibaF123
Status: Student (2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und Sie sind für die Hochstufung haftbar.


Abgesehen davon, dass es ein TK Fall ist, wie bereits geklärt:

Warum Hochstufung? Ich Interpretiere das so, dass mit dem Zeitpunkt des Verkaufs, der Verkäufer raus ist. Er hat bis zum Stichtag X unfallfreie Jahre. Ab dem Stichtag geht der Vertrag (unter den Konditionen des Käufers!) auf ebendiesen über. Somit dürfte sich der Käufer bereits seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt zerstört haben.

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#8
 Von 
Demonio
Status: Master (4039 Beiträge, 1128x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
omit dürfte sich der Käufer bereits seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt zerstört haben.
Ja, im Falle eines Haftpdflicht- oder Vollkaskoschadens schon. Ein Wildunfall ist ein Teilkaskoschaden, bei dem es kene Höherstufung gibt.

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#9
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8886 Beiträge, 1893x hilfreich)

Der Wildschaden ist sicherlich ordentlich dokumentiert (Polizei) und die Versicherung hat das Schadensprotokoll. Dann bekommt die Versicherung noch den Kaufvertrag und man wartet ab. Ich sehe hier keine Probleme.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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