Hallo zusammen !
Ich erwarte eine Kaufpreiszahlung für ein Haus. Die Fälligkeit der Zahlung hat der Notar auf den 15. Januar 2011 gesetzt, was ja bekanntlich ein Samstag ist.
Hätte der Käufer bereits am Freitag, 14. Januar 2011 oder erst am Montag, 17. Januar 2011 zahlen müssen ? Ab wann beginnt der Verzug ?
Vielen Dank !
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Fälligkeit Kaufpreiszahlung, wenn Samstag
Ganz einfach:
§ 193 BGB
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
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Super ....das ist genau die Antwort, nach der ich gesucht habe.
Vielen Dank (hab Dein Score etwas angehoben ...:)
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Das habe ich nicht verdient, ich gebe es an den Dt. Bundestag weiter, die haben das BGB schliesslich beschlossen.
Manchmal steht doch was hilfreiches drin.
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--- editiert vom Admin
quote:
Nein, dieser hat das BGB natürlich nicht beschlossen.
Bürgerliches Gesetzbuch
In der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, ber. S. 2909, 2003 I S. 738)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1864) m.W.v. 15.12.2010
Irgendwann musst du doch mal einen Stich machen?
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--- editiert vom Admin
quote:
... heimlich zurückzurudern?
Nein, ich habe das nicht nötig.
Das habe ich jetzt extra für dich aufgehoben, macht irgendwie Spaß:
Art. 77 GG :
(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. ...
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