Handyvertrag aber kein Internetzugang

22. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Renamarie
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag aber kein Internetzugang

Da ich keine ähnlichen Themen zu meinem Problem gefunden habe, wende ich mich jetzt an alle hier im Forum.
Im November 2024 Habe ich einen Mobilfunkvertrag bei 1 & 1 abgeschlossen. Kurze Zeit später stellte ich die ersten Probleme außerhalb der Wohnung fest. In der Stadt habe ich kein Internetzugang. Mein Smartphone Galaxa A15 zeigt mir an : Fehler kein Internet. Mit 1 & 1 etliche Male telefoniert, SIM Karte getauscht, div. Einstellungen probiert, nichts hat was gebracht. Ich fahre ja nicht täglich in die Stadt, aber wenn dann jedesmal das Gleiche. Nun bin ich es leid, möchte den Vertrag vorzeitig kündigen, bezahle doch nicht für eine Leistung, die nicht erbracht wird. Zuhause habe ich Festnetz, da brauche ich kein Handy.
Habe ich ein Recht auf vorzeitige Kündigung?


-- Editiert von User am 22. April 2025 09:46

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2 Antworten
#1
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8886 Beiträge, 1893x hilfreich)

Zitat (von Renamarie):
Habe ich ein Recht auf vorzeitige Kündigung?


Dazu lese man die Vertragsbedingungen. Da das Internet in der Wohnung allerdings funktioniert, sehe ich da wenig chancen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Renamarie):
bezahle doch nicht für eine Leistung, die nicht erbracht wird.

Und die Leistung "Internet in Stadt X" wurde wie konkret explizit vertraglich vereinbart?



Zitat (von Renamarie):
Im November 2024 Habe ich einen Mobilfunkvertrag bei 1 & 1 abgeschlossen.

Die üblichen Mobilfunkverträge umfassen mehr als "Internet"?



Zitat (von Renamarie):
Mit 1 & 1 etliche Male telefoniert, SIM Karte getauscht, div. Einstellungen probiert, nichts hat was gebracht.

Ich lese nichts davon, das die Karte schon in einem anderen Gerät geprüft wurde?



Zitat (von Renamarie):
Habe ich ein Recht auf vorzeitige Kündigung?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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