SMS-Flat mit Einschränkung zulässig?

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)
SMS-Flat mit Einschränkung zulässig?

Moin,

ja, um es Vorweg zu nehmen, ich bin es wieder und wer dies nicht mag, den bitte ich einfach hier nicht zu antworten, alle anderen sind hier gern gesehen, vielen Dank.

Ich habe bei einem Mobilfunkanbieter einen Tarif mit All-Net-, Internet- und auch SMS-Flatrate. Bei der SMS-Flat gibt es jedoch eine Besonderheit, diese ist lt. Leistungsbeschreibung des Anbieters auf 3.000 SMS im Monat beschränkt, nach Überschreiten dieses Limits behält sich der Anbieter eine außerordentliche Kündigung zur Missbrauchsverhütung vor. Ansonsten wirbt der Anbieter jedoch auf seiner Seite mit einer SMS-Flat, nicht etwas mit einer "SMS-Flat 3.000", bei der man aus dem Namen bereits die Begrenzung erkennen könnte und es gibt am Namen auch kein Sternchen mit einem Verweis auf eine Fußnote. Daher bin ich nun etwas verunsichert ob dies so in der Form zulässig ist. Ich weiß dass es ein Urteil des LG Kiel besagt, dass man bei einer Flatrate nicht zwingend davon ausgehen muss, dass damit eine schier unbegrenzte Nutzung der mit der Flatrate verbundenen Dienstleistung (hier: SMS) enthalten ist. Das OLG Schleswig gab einer Berufung jedoch statt und urteilte, dass einfach nur der Begriff "SMS-Flat" in dieser Hinsicht täuscht und daher nicht verwendet werden darf, wenn eine solche Einschränkung in der Leistungsbeschreibung stattfindet. Mein Anbieter wirbt aber mit "SMS-Flat" und nicht etwa mit "SMS-Flat 3.000", daher dürfte dies jetzt doch nicht korrekt sein, oder doch? Was passiert denn, wenn der Anbieter außerordentlich kündigt und ich ein Smartphone zu dem Vertrag erhalten habe?

Ich nutze halt kein WhatsApp oder dergleichen mehr und bin daher mit meinen Bekannten, Freunden, Familie etc. per SMS im Kontakt. Ich quatsche gern und viel und diskutiere hin und wieder auch darüber, da kommen dann schon schnell so einige SMS zusammen und über den Monat gesehen halt auch mal 3.000 Stück.

Gruß und vielen lieben Dank.

Notfall? Mehr lesen!



19 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128671 Beiträge, 41013x hilfreich)

Als erstes hilft mal ein Blick in die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Nutzungsbedingungen, mal durchlesen, was dort zu den Themen steht.

Insbesondere was zu der Flat in den Produktinformationsblätter gemäß TK-Transparenzverordnung vom 22.12.2016 steht.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)

Hier der Auszug aus der Leistungsbeschreibung zu dem Thema:

"13.2. SMS
Um Missbrauch vorzubeugen, gelten für alle Tarife mit SMS-Flat als Tarif-Komponente oder als zubuchbare Option folgende zusätzliche Regelungen:
Der automatisierte Versand von SMS ist unzulässig.
Der Versand von SMS an mehr als 50 Empfänger gleichzeitig ist unzulässig.
Die Nutzung der Zusatzdienstleistung mit einem SMS-Modemzugang und/oder mit SMS zu Email oder Fax ist unzulässig.
1&1 geht weiterhin von einer missbräuchlichen Nutzung bei mehr als 3.000 SMS pro Rechnungszeitraum aus. In diesem Fall behält sich 1&1 vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen."

Und nun aus dem Produktinformationsblatt:

"Das Produkt „1&1 All-Net-Flat LTE S" beinhaltet einen Mobilfunktarif mit einer Festnetz-Flatrate, einer
Mobilfunk-Flatrate, einer SMS-Flatrate, sowie einer Internet-Flatrate. Einzelheiten zum Produkt und zu
buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste"

Gruß

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#3
 Von 
mepeisen
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Es gibt dutzende Urteile in dieser Richtung. Und Ja, da war so etwas zulässig, auch wenn es in den AGB versteckt war. Das Stichwort hierzu ist "Fair Usage Klausel". Und 3000 SMS mag für dich eher normal sein, aber ich bin mir sicher, dass es dir schwer fallen wird, das als durchschnittliche Nutzung irgendwie nachweisen zu können. Sprich: Das ist für eine normale Nutzung eher sehr hohe Grenze, gerade in Zeiten diverser Chat-Apps wie WhatsApp. Aus meiner Sicht ist das also so zulässig.

Ganz ehrlich. Wir reden hier von 100 SMS am Tag. Wirklich jeden Tag. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber du meinst das ernst, dass das bei dir üblich ist? Dann machst du den ganzen Tag nichts anderes mehr. Du hast sonst keine Freizeit? Das ist nicht als Vorwurf gemeint, aber vielleicht mal als Gedankenbeispiel, ob du wirklich auf die 3000 kommst.

-- Editiert von mepeisen am 06.05.2019 06:01

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#4
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja, ich meine das ernst. Heutige Jugendliche schreiben per WhatsApp oder anderer Messenger locker 3.000 SMS im Monat, wenn nicht sogar 4.000 oder mehr. Das ist also nichts ungewöhnliches. Daher verstehe ich das nicht. Ich will einfach nicht auf WhatsApp ausweichen, weil ich mit deren Datenschutzpolitik nicht einverstanden bin. Ich möchte bei SMS bleiben und es gibt auch dieses Urteil des OLG Schleswig, welches besagt dass der Anbieter in dem Fall nicht mit einer SMS-Flatrate werben darf, weil dies irreführende Werbung ist. Wenn ich beispielsweise Bilder oder kleinere Videos verschicken möchte, so tue ich dies über meine Telekom-SIM, die sich als Zweitkarte in meinem Mate 20 Pro Dual-SIM Smartphone befindet und bei der RCS möglich ist. Der Großteil meiner Bekannten, Freunde und Familie befindet sich bei der Telekom oder Vodafone, diese beiden Anbieter unterstützen noch RCS, sodass diese Nachrichten dann Deutschland auch nicht verlassen. Ich bin zu 1&1 gewechselt, weil ich dort durch diesen "Live-Einzelverbindungsnachweis" meine Kosten auch bei einem Vertragsverhältnis im Griff habe. Bei der Telekom oder anderen Anbietern sehe ich die angefallenen Kosten erst auf der Rechnung und das ist ein bisschen spät. 1&1 können aber RCS nicht anbieten, weil O2 den Dienst vor wenigen Jahren abgeschaltet hat. Daher muss ich dafür meine Telekom-SIM bemühen.

Wie gesagt, heutige Jugendliche oder junge Erwachsene, die WhatsApp & Co. verwenden senden locker 3.000 und mehr Nachrichten im Monat und die werden auch nicht gebeten sich wegen einer eventuellen Abhängigkeit beim Arzt einzufinden.

Gruß

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Was passiert denn, wenn der Anbieter außerordentlich kündigt und ich ein Smartphone zu dem Vertrag erhalten habe?
Das sollte sich ebenso in den AGB finden lassen. Je nach Gestaltung des Vertrages weitere Ratenzahlung oder Zahlung des Restbetrages sofort oder Handy-Rückgabe.
Da die SMS-Limitierung nicht im PIB steht, halte ich die Vorgehensweise für intransparent und somit grenzwertig.
Das werden wir hier nur nicht lösen können. Eine Anfrage an die Bundesnetzagentur wäre da durchaus sinnvoll.
Im plausiblen Einzelfall wird vermutlich nichts passieren, denn der Anbieter "kann" dann kündigen, muss es aber nicht.

-- Editiert von Mr.Cool am 06.05.2019 11:04

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#6
 Von 
mepeisen
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
Das ist also nichts ungewöhnliches.

Ich glaube dir die Zahlen nicht. Ernsthaft. Laut Bundesnetzagentur war die SMS besonders beliebt in 2012 und damals kam man auf etwa 133 SMS pro Woche in der Altersgruppe der 18- bis 25 jährigen. Es müsste aber das 5- bis 10-fache sein, um auf die Grenze von 3000 zu kommen.

Und im Zweifel sind solche Zahlen die, die man bei der Frage nach grob überraschenden Klauseln anführen würde. Sprich zur Frage, was "Fair-Usage" ist und was eher grob überraschend im Sinne der AGB Inhaltskontrolle.

Zitat:
Wie gesagt, heutige Jugendliche oder junge Erwachsene, die WhatsApp & Co. verwenden senden locker 3.000 und mehr Nachrichten im Monat und die werden auch nicht gebeten sich wegen einer eventuellen Abhängigkeit beim Arzt einzufinden.

Aber vielleicht sollten sie das...
Es mag sein, dass in Zeiten von Whatsapp die Anzahl der Nachrichten gestiegen ist und höher als 133 pro Woche liegt. Auch wenn man dann wohl täglich 2 bis 3 Stunden dauertippen müsste.

Aber gerade wenn du die Messanger verweigerst und damit ein Nutzungsverhalten zeigst, was gerade nicht dem entspricht, was der normale Handynutzer auch nur annähernd erreicht, darfst du auch nicht mit dem normalen Handynutzer argumentieren.


-- Editiert von mepeisen am 06.05.2019 11:11

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#7
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich kenne genug Leute, die nahezu ständig am Handy hängen und mit anderen Leuten schreiben. Da entstehen schon einmal sehr viele SMS. Es gibt sogar Nutzer, die 48000 Nachrichten in 18 Monaten schaffen, das wären dann knapp 2.666 Nachrichten im Monat, also sehr nah an der Grenze der hiesigen Limitierung. Diese Menschen müssten dann ja alle Zwecks Prüfung einer Abhängigkeit zum Psychiater gebeten werden. Finde ich irgendwie lustig.

Im Produktinformationsblatt ist diese Einschränkung nicht angegeben, nicht einmal im Entferntesten, daher würde ich auch gern wissen ob dies unter dem Gesichtspunkt zulässig ist. In den AGB ist nicht geregelt was in einem solchen Fall mit einem zum Vertrag ausgehändigten Smartphone geschieht, ich habe jedenfalls nichts derartiges gefunden. Ich habe mich aber auch an 1&1 gewandt und den Fall auch im dortigen Forum thematisiert. Ich hoffe das sich ein Mitarbeiter dieses Unternehmens zu Wort meldet und Licht ins Dunkel bringt.

Gruß

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#8
 Von 
mepeisen
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Nochmals: Das mag sein, dass es solche Intensivnutzer gibt. Aber die gibt es bezogen auf die Messager, nicht bezogen auf die SMS. Diese intensiven Nutzungszahlen gab es bezogen auf SMS nie.

Ich kann auch sagen, ich gucke täglich und 7 Tage die Woche 5 Stunden Netflix HD über das Handynetz. Kann ich machen. Das ist aber kein normales Nutzungsverhalten mehr und damit etwas, wo der Anbieter durchaus im Sinne einer Fair-Usage-Klausel Drosslung u.ä. aussprechen darf. Und das dann trotzdem ohne große Einschränkung Flatrate nennen darf.

Zitat:
Diese Menschen müssten dann ja alle Zwecks Prüfung einer Abhängigkeit zum Psychiater gebeten werden. Finde ich irgendwie lustig.

Der Übergang zum Suchtverhalten ist schwierig. Und was du lustig findest, ist ein ernsthaftes "modernes" Phänomen. Die Masse alleine ist kein Gradmesser für die Sucht. Es kann auch nur super kommunikativ sein. Aber mit solchen Massen gehen oft völlig andere Verhalten einher. Der Bereich der "Social-Media-Sucht" ist durchaus wichtig zu betrachten.

Aber das sollte ein separater Diskussionsstrang sein. Fakt ist: Das Nutzungsverhalten von > 3000 SMS pro Monat ist meiner Meinung nach nicht mal ansatzweise normal zu benennen und daher kann man schlecht dagegen argumentieren.

Zitat:
Im Produktinformationsblatt ist diese Einschränkung nicht angegeben, nicht einmal im Entferntesten

Das wiederum spricht für dich und deine Haltung. Also jenseits der Frage, was Fair-Usage betrifft. Denn auch solche Drosslungen von Bandbreiten, wie ich mit Netflix oben angedeutet habe, müssen durchaus in solchen Informationsblättern letztendlich auftauchen.

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#9
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)

Das heißt also wenn es nicht im Produktinformationsblatt angegeben ist, dürften 1&1 den Vertrag auch nach Erreichen dieser Stückzahlen von SMS nicht außerordentliche kündigen oder anders gesagt, müssten sie diese Kündigungsandrohung im Produktinformationsblatt aufnehmen, habe ich das richtig verstanden?

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#10
 Von 
mepeisen
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
Das heißt also wenn es nicht im Produktinformationsblatt angegeben ist, dürften 1&1 den Vertrag auch nach Erreichen dieser Stückzahlen von SMS nicht außerordentliche kündigen oder anders gesagt, müssten sie diese Kündigungsandrohung im Produktinformationsblatt aufnehmen, habe ich das richtig verstanden?

Anders. Dann gibt es einen Widerspruch. Eine uneingeschränkte echte Flatrate laut Produktinformationen und Angebot gegenüber einer AGB-Klausel. Und tendenziell urteilen Gerichte bei solchen Widersprüchen normalerweise eher zugunsten Verbraucher.
Aber das ist kein Freifahrtschein. Denn ein Anspruch bei echten Flatrates auf das technisch maximal mögliche während des ganzen Monats hat man einfach nicht.

Ich kann mich nur so schwammig ausdrücken, es gibt zwar viele Urteile, bei denen solche Fair-Usage-Klauseln anerkannt wurden, aber auch einige, wo sie nicht anerkannt wurden (wenn sie beispielsweise zu niedrig angesetzt waren). Es gibt auch wenige Urteile, wo die Gerichte die Sperre/Kündigung des Anbieters für korrekt erklärten bei wirklich zu hoher exzessiver Nutzung.

Und damit ist es eine Wertungsfrage, ob die 3000 nun eine hohe oder niedrige Grenze sind. Womit ich wieder bei meiner Ausgangsthese bin, dass dies bezogen auf SMS eine eher hohe Schwelle ist. Das ist meine persönliche Meinung, keine von einem Gericht. Es gibt vermutlich kein Gerichtsurteil, in welchem man diese Grenze von 3000 SMS jemals angeschaut hat.

-- Editiert von mepeisen am 06.05.2019 12:29

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Und nochmals - der Anbieter hat sich eine einseitige Schutzklausel eingeräumt. Wenn er Indizien für Mißbrauch hat (erkennbar am verwendeten Gerät etc.), dann KANN er kündigen, wird es aber nicht bei normalem Handygebrauch. Der Montabaur-Anbieter ist seit Jahren für solche Begrenzungsklauseln bekannt. Diese wurden nur bei deutlicher Überschreitung ( früher beim Internet-Volumen) auch genutzt. Es droht vermutlich erst dann Ärger, wenn in 3 Monaten >6000 SMS/Monat versandt wurden und/oder es Hinweise auf Mißbrauch durch Werbe-SMS, automatisierten und Verteiler-Versand gibt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#12
 Von 
Michael32
Status: Schlichter (7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
1&1 geht weiterhin von einer missbräuchlichen Nutzung bei mehr als 3.000 SMS pro Rechnungszeitraum aus.


Ich denke, wenn der User nachweisen kann anhand der gesendeten SMSen, dass er nicht das hier getan hat:

Zitat (von DerPilz):
Der automatisierte Versand von SMS ist unzulässig.
Der Versand von SMS an mehr als 50 Empfänger gleichzeitig ist unzulässig.
Die Nutzung der Zusatzdienstleistung mit einem SMS-Modemzugang und/oder mit SMS zu Email oder Fax ist unzulässig.


Dann wird vermutlich nichts passieren.......
Es geht hier ja um den Missbrauch der Flat. Normale SMS an Bekannte, auch wenn es sehr viele sind, fallen da ja nicht darunter.

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#14
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17802 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Heutige Jugendliche schreiben per WhatsApp oder anderer Messenger locker 3.000 SMS im Monat, wenn nicht sogar 4.000 oder mehr.
Das ist Unsinn. Schau dir die Statistiken dazu einmal selbst an.
Deine Nutzung entspricht nicht dem Durchschnitt. Ob es Restriktionen geben wird, das wirst du abwarten müssen. Ich halte die Klausel für wirksam.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#15
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von DerPilz):
Das heißt also wenn es nicht im Produktinformationsblatt angegeben ist, dürften 1&1 den Vertrag auch nach Erreichen dieser Stückzahlen von SMS nicht außerordentliche kündigen oder anders gesagt, müssten sie diese Kündigungsandrohung im Produktinformationsblatt aufnehmen, habe ich das richtig verstanden?
Nö. Das Produktinformationsblatt verweist ausdrücklich auf die Benutzungsbedingungen und da steht diese Grenze ausdrücklich drin. Und selbst da ist das kein fixer Grenzwert, sondern man behält sich die Kündigung vor. Kommt diese Grenzüberschreitung aber ständig vor, ist klar, dass irgendwann gekündigt wird.
Der typische Whatsapp Nutzer kommt übrigens nur auf die Hälfte der Anzahl an Nachrichten, die du als normal betrachtest, nämlich ca. 1650 Nachrichten pro Monat. SMS als veraltete Technologie liegt nochmal weit darunter, selbst in Hochzeiten waren es gerade mal 600 SMS pro Woche.


Wo steht denn im PIB bitte eine Grenze bei der SMS-Flat von 1&1? Das zeige mir bitte einmal. Es steht im PIB "Das Produkt „1&1 All-Net-Flat LTE S" beinhaltet einen Mobilfunktarif mit einer Festnetz-Flatrate, einer
Mobilfunk-Flatrate, einer SMS-Flatrate, sowie einer Internet-Flatrate." Wo ist da bitte eine Limitierung bei der SMS-Flat angegeben?

Wie gesagt im PIB steht davon nichts, der Anbieter muss aber darin auf genau solche Einschränkungen hinweisen, ansonsten ist es wieder intransparent und genau deswegen wurde das PIB ins Leben gerufen. Es soll Transparenz herrechen bei den Mobilfunktarifen.

Ob ich nun im Durchschnitt liege oder nicht ist mir ziemlich egal, für mich ist nur wichtig, dass 1&1 nicht einfach so kündigen kann. Des Weiteren soll diese 3.000er-Grenze zur Missbrauchsverhinderung gelten und bei SMS an Verwandte, Bekannte, Freunde und Familie handelt es sich mitnichten um einen Missbrauch oder Spam.

Gruß

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128671 Beiträge, 41013x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Wo steht denn im PIB bitte eine Grenze bei der SMS-Flat von 1&1?

Ziemlich genau da:
Zitat (von DerPilz):
Einzelheiten zum Produkt und zu buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste"


Der relevante Punkt ist halt, ob des dem Transparenzgebot entspricht, das man dort einen solchen Verweis reinschreibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DerPilz):
Wo steht denn im PIB bitte eine Grenze bei der SMS-Flat von 1&1?

Ziemlich genau da:
Zitat (von DerPilz):
Einzelheiten zum Produkt und zu buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste"


Der relevante Punkt ist halt, ob des dem Transparenzgebot entspricht, das man dort einen solchen Verweis reinschreibt.


Eben und das kann ich mir fast nicht vorstellen. Ich habe bei 1&1 nun auch mal beim Support per Mail gefragt ob ich was zu erwarten habe, weil auch im Forum dies nicht beantwortet werden kann. Dort ist man auch der Meinung, dass es im PIB stehen müsste. Wie die damit umgehen letztendlich, kann nur der Kundenservice beantworten.

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#18
 Von 
DerPilz
Status: Praktikant (594 Beiträge, 43x hilfreich)

Moin,

nun habe ich nach einigen Tagen des Wartens und Vertröstens durch 1&1 folgende E-Mail erhalten (Namen wurden natürlich unkenntlich gemacht):

"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank, dass Sie sich über das 1&1 Kundenforum bei uns gemeldet haben. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich habe Ihr Anliegen gerne geprüft.

Ihr Mobilfunktarif 1&1 All-Net-Flat LTE S beinhaltet eine Flatrate für den Versand von SMS. Diese Flatrate ist nicht limitiert.

Nach unserer Leistungsbeschreibung behalten wir uns das Recht auf eine außerordentliche Kündigung vor, wenn wir einen Versand von mehr als 3.000 SMS im Abrechnungszeitraum feststellen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur bei einem automatisierten SMS-Versand aktiv werden, da wir in solchen Fällen von einer missbräuchlichen Nutzung ausgehen. Sollte es zu so einer Feststellung kommen, dann kontaktieren wir Sie aktiv.

In Ihrem Fall haben wir keinen automatisierten SMS-Versand festgestellt. Daher können Sie Ihren Tarif im gewünschten Umfang nutzen.

Ich freue mich, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Herr/Frau/Divers XXX
1&1 Kundenservice

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur"

Insofern ist das Thema nun erledigt und ich kann nach wie vor meine SMS nach Herzenslust verschicken. Es wird keine außerordentliche Kündigung des Vertrages wegen des Missbrauchsverdachts geben. Das ist sehr beruhigend.

Gruß

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#19
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Danke für die Info!
Bestätigt eben auch meine Einschätzung (siehe #11). Es ist ein Unterschied, ob man generell ein Limit setzt oder sich nur Maßnahmen bei Vertragsbruch vorbehält.

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