Hallo,
dann schilder ich Mal mein Anliegen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Seit dem 17.02.2014 habe ich einen Vertrag mit einem Tanzstudio, in dem ganz klar steht, dass die Gebühr des Kurses, den ich belegt habe, 29 € beträgt. Allerdings wurde mir bereits seit Anfang an einfach für den Kurs 30 € von meinem Konto abgebucht. Bei näherem Nachfragen wurde mir erzählt, der Kurs würde nun Mal 30 € kosten und das sei ein Druckfehler von ihnen gewesen und sie könnten keine Ausnahme machen. Das habe ich erstmal hingenommen, weil ich gern weiter an den Kurs teilnehmen wollte.
Nun wollte ich aber gern im Januar kündigen, woraufhin ich wieder den Vertrag verwiesen wurde, in dem steht:
"Die Unterrichtsgebühren werden durch Bankeinzug erhoben. Eine Kündigung dieses Vertrages ist nach 6 vollen Beitragsmonaten möglich. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um 4 Monate. Die Kündigung muss spätestens zwei Wochen vorm Ablauf des Vertrages erfolgen."
Bedeutet diese Vertragsklausel wirklich, dass ich zum Dezember hin hätte kündigen müssen und nun erst wieder zum 17. April kündigen kann?
Wäre es möglich fristlos zu kündigen, da sie mir die ganze Zeit zuviel vom Konto abgebucht haben? Und ist es möglich, das zuviel gezahlte Geld zurück zu fordern?
Ich habe ihnen bereits das ihnen zugeteilte Bankeinzugsermächtigung entzogen. Allerdings habe ich heute gesehen, dass sie sich ohne eines Kommentares darüber hinweg gesetzt haben. Dürfen sie das einfach so?
Mit freundlichen Grüßen
-----------------
""
Tanzstudio- fristlose Kündigung möglich?
Meine Meinung:
Vertragsabschluss: 17.2.2014
Vertragsdauer 6 volle
Beitragsmonate
ergibt für mich Vertragsdauer bis zum 31.8.2014.
wenn keine Kündigung Vertragsverlängerung 4 Monate = 31.12.2014
wenn wieder keine Kündigung Vertragsverlängerung 4 Monate = 30.04.2015
Kündigung spätestens (Zugang) am 15.4.2015 Ende 30.4.2015.
Eine fristlose Kündigung oder Rücktritt wäre ganz zu Beginn, bei Bekanntgabe der Preisänderung möglich gewesen. Nicht aber nach Inanspruchnahme der
Leistung in Kenntnis der Preisänderung.
-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Ist die Einzugsermächtigung in irgendeiner Weise vertraglich vereinbart worden?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Wäre es möglich fristlos zu kündigen, da sie mir die ganze Zeit zuviel vom Konto abgebucht haben?
Nein. Dazu müßte das Vertrauensverhältnis schon zerrüttet oder eine Fortführung objektiv unmöglich sein. Bei einer simplen bestehenden Vertragsstreitigkeit (noch dazu einer um lediglich 1 EUR/Monat) ist beides nicht gegeben.
Solche krassen Fälle sind eher gegeben bei eindeutigem Betrug (liegt hier nicht vor) oder etwa, wenn der Betreiber des Studios deinen Sohn erschossen hätte oder sowas.
-----------------
""
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten