Hallo ich beabsichtige eine Doppelhaushälfte zu erwerben.
Da das Flurstück sich nicht aufteilen lies, wurde, um einen Verkauf zu ermöglichen, eine Eigentümergemeinschaft gebildet.
Mein Vorhaben ist, die eine Doppelhaushälfte zu erwerben und zu vermieten.
Eventuell auch als möblierte Appartments für kurze Dauer, so dass der Eigentümer keinen festen Nachbar haben wird.
Gibt es hierzu gesonderte Regelungen oder würde sich diese Art der Vermietung wie eine normale verhalten?
vielen Dank vorab.
marcin
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Doppelhaushälfte als Eigentümergemeinschaft
Hallo,
klar kannst du deine Doppelhaushälfte vermieten, jeder kann mit seinem Eigentum (fast) nach belieben verfahren. Ich gehe doch davon aus, dass du diese zu Wohnzwecken vermietest oder?
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Hallo und Danke.
Ja zu Wohnzwecken, allerdings als Monteurwohnung, oder so ähnlich.
Also wäre das mit öfterem Mieterwechsel verbunden, eventuell sogar alle zwei Tage...
Die Frage ist halt ob ich mich mit meinem Nachbar hierüber abstimmen muss oder hat der Nachbar das zu akzeptieren?
Gruß
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Zu diesem Thema gab es vor kurzem ein Urteil (http://www.urteilsrubrik.de/weg-recht/weg-eigentumswohnung-darf-als-ferienwohnung-vermietet-werden/).
Schaue doch mal in deine Teilungserklärung. Steht dort nichts gesonderes drin, dann muss dein Nachbar das akzeptieren.
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Da steht garnichts zum Thema "vermieten"...
Gruß
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Frag dich selbst, wie würdest du es finden, alle zwei Tage neue Mitbewohner zu haben? Monteure kommen oft spät und gehen früh aus dem Haus.
Könnte Ärger geben, denn es geht auch um das Aussengrundstück und die Pflege.
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quote:
Da steht garnichts zum Thema "vermieten"...
Dann bitte nochmal lesen. Dieser Sachverhalt ist m.E. nach auf deinen Sachverhalt anwendbar.
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Es sind doch keine Eigentumswohnungen, sondern Eigentumhäuser.
Beeinträchtigungen durch Nachbar sind sehr viel geringer.
Das Gemeinschafteigentum besteht nur aus Außenanlage. Die
Pflege dieser kann auswärt/Hausmeister übertragen werden.
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