Hallo zusammen,
ich habe lange gesurft aber keine passense Information über meine Probleme gefunden.
Wir haben ein Haus gekauft. Das Haus hat eine Garage. Eine Nachbarin, Verwandte von Vorverkäuferin, benutzt diese Garage. In unserem Kaufvertrag auch im Grundbuch steht keine Information, dass die Frau die Garage benutzen darf. Nach gerichtlichen Verfahren haben wir alten Vertrag bekommen. Der Vorverkauferin hatte im Vertrag geschrieben, dass die Frau bis zu ihrem Tod Nutzrecht hat, um die Garage zu benutzen. Was könnte jetzt passieren? Der zwiechen Verkäufer, der das Haus uns verkaufte, hatte diese Bedingung in unserem Vertrag nicht geschrieben. Dadurch haben wir das Haus gekauft. Welche folgen soll er rechnen? Der hat ja vertragsbruch gemacht. Kann die Vorverkauferin vom der Verkaufer Schadensersatz anfordern? Wenn ja wie wird diese Schadensersatz berechnet. Das Haus wurde unter dieser Bedienung an unseren Verkäufer 270.000 verkauft. Wir haben das Haus 340.000 gekauft. Differenz ist ziemlich hoch. Durch Gericht hat die Vorverkauferin auch über diese Preis erfahren. Was sollen wir machen?
1-Können wir das Verfahren gewinnen? Damit die Garage uns gehört?
2-Kann die Vorverkauferin an den Verkäufer wegen Vertragsbruch Schadenersatz verlangen?
3-Kann ich von Verkaufer Schadenersatz anfordern, falls ich das Verfahren verlieren würde
4-Durch diese Umstände haben wir jetzt Problem mit unseren Nachbarin. Kann ich wenn ich das Verfahren fewinnen würde, wegen Problem der Nachbarin unseren Verkaufer klagen?
51Welche passende Begriffe soll ich in Internet suchen?
Sorry für die Grammatik und Satzfehler.
Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße
-- Editiert von Derkano am 28.09.2019 01:43
-- Editiert von Moderator am 01.10.2019 19:47
-- Thema wurde verschoben am 01.10.2019 19:47
-- Editiert von Moderator am 02.10.2019 09:38
-- Thema wurde verschoben am 02.10.2019 09:38
Kaufvertrag wurde nicht eingehalten
Mit Arbeitsrecht hat dein Anliegen offenkundig nix zu tun.
Bloß nicht hinschauen, wo was veröffentlicht wird ....
Zahlt die Dame Miete? Wenn nein, dürfte es sich um eine Leihe handeln, die gekündigt werden kann. Das sollte schriftlich mit Nachweis geschehen.
Natürlich können Sie "Ärger mit der Nachbarin" nicht in eine Schadensersatz Forderung kleiden!
Wozu Gericht, haben Sie der Nachbarin überhaupt schon wie oben die Nutzung aufgekündigt? Meiner Meinung nach sind Sie durch irgendwelche Vereinbarung zwischen Vor-Vorverkäufer und Nachbarn nicht gebunden.
Sollte das Nutzungsrecht dennoch weiterbestehen aufgrund der vertraglichen Vereinbarung, dann können Sie vom Verkäufer Schadensersatz für die Nichtnutzbarkeit der Garage fordern. Was kostet es bei Ihnen, eine Garage zu mieten? 30 Euro im Monat? Reich wird man dadurch jedenfalls nicht.....
Viele Grüße!
Zitat:
Mit Arbeitsrecht hat dein Anliegen offenkundig nix zu tun.
Bloß nicht hinschauen, wo was veröffentlicht wird ....
Sorry.. Durch Handy habe ich nicht gemerkt, wo ich geschrieben habe.
ZitatZahlt die Dame Miete? Wenn nein, dürfte es sich um eine Leihe handeln, die gekündigt werden kann. Das sollte schriftlich mit Nachweis geschehen. :
Natürlich können Sie "Ärger mit der Nachbarin" nicht in eine Schadensersatz Forderung kleiden!
Wozu Gericht, haben Sie der Nachbarin überhaupt schon wie oben die Nutzung aufgekündigt? Meiner Meinung nach sind Sie durch irgendwelche Vereinbarung zwischen Vor-Vorverkäufer und Nachbarn nicht gebunden.
Sollte das Nutzungsrecht dennoch weiterbestehen aufgrund der vertraglichen Vereinbarung, dann können Sie vom Verkäufer Schadensersatz für die Nichtnutzbarkeit der Garage fordern. Was kostet es bei Ihnen, eine Garage zu mieten? 30 Euro im Monat? Reich wird man dadurch jedenfalls nicht,was ich keine Lust habe.
Viele Grüße!
Hallo, vielen Dank für die ausführliche Informationen. Sie will die Garage benutzen und räum nicht ein. Unserer Anwalt hat uns vorgeschlagen, die Tür zu schließen, damit sie nicht reinkommt. Aber sie wird dann jedem erzählen, was ich keine Lust habe. Es geht nicht um 30 euro, sondern wollte ich, dass Verkäufer irgendwie Strafe aufgrund seinen Betrug bezahlt. Es ist auch egal, ob ich oder der Vor vorvekaufer dieses Geld bekommt. Der verkaufer hat durch diesen Nutzungsrecht das Haus günstig gekauft, dieses Nutzungsrecht in unserem Vertrag nicht aufgenommen. Daher hat uns teuerer verkauft. Mal schauen, woe wir entscheiden werden. Aber um die Frau raus zu krigen, müssen wir leider zum Gericht gehen. Vielen Dank nochmal fur für die Beratung und viele Grüße
-- Editiert von Derkano am 01.10.2019 23:13
ZitatIn unserem Kaufvertrag auch im Grundbuch steht keine Information, dass die Frau die Garage benutzen darf. :
Und wo drin steht es?
ZitatNach gerichtlichen Verfahren haben wir alten Vertrag bekommen. Der Vorverkauferin hatte im Vertrag geschrieben, dass die Frau bis zu ihrem Tod Nutzrecht hat, um die Garage zu benutzen. :
Welches gerichtliche Verfahren? Gegen wen? Worum ging es da?
ZitatWas könnte jetzt passieren? :
Dass die Frau tatsächlich bis zu ihrem Tod das Recht hat, die Garage zu benutzen.
ZitatEs geht nicht um 30 euro, sondern wollte ich, dass Verkäufer irgendwie Strafe aufgrund seinen Betrug bezahlt. :
Ein Betrug ist derzeit nicht erkennbar.
Ihr habt offenbar schon einen Anwalt. Der sollte eigentlich Ansprechpartner für eure Fragen sein. Wobei ich das Gefühl habe, dass eure Prioritäten komisch verteilt sind.
Zunächst erscheint es mir sinnvoll zu prüfen, welche Optionen ihr überhaupt habt. Ich vermute, dieses Nutzungsrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen. Das ist schonmal gut. Dann müsste man sich nur diesen Vertrag zwischen ehemaliger Eigentümerin und der Nachbarin genau anschauen und feststellen, ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt der kündbar ist.
Wenn das ein Mietvertrag ist, dann habt ihr den automatisch mit dem Kauf übernommen (§ 566 BGB). Dann müsste aber auch irgendeine Gegenleistung (Mietzahlung) erfolgen. Wenn keine Gegenleistung erfolgt, wäre zu prüfen, ob dieser Vertrag überhaupt auf euch übergegangen ist oder ob die Nachbarin die Garage aktuell ohne Rechtsgrundlage nutzt. Dann könnte man per Räumungsverfahren gegen diese Nachbarin dies beenden.
Erst wenn die Optionen und damit die Folgen dieses vom Voreigentümer verschwiegenen Vertrages klar sind, sollte man sich dem Voreigentümer selber zuwenden. Aus dem Kaufvertrag sollte sich ergeben, welche Pflichten der Verkäufer hat. Ich vermute, er hat welche davon verletzt. Je nach Schwere kann das sogar dazu führen, dass ihr das Recht auf Rückabwicklung des Kaufes habt. Nur werdet ihr das vermutlich eh nicht wollen.
So oder so ist der Anwalt der richtige Ansprechpartner dafür. Nur der kennt alle Unterlagen. In einem Forum wird man euch nicht wirklich weiterhelfen können.
Hallo,
ich weiß wieder mal nicht wo eigentlich das Problem liegt (zumindest mittelfristig).
Wenn es einen Mietvertrag gibt dann kündigt man diesen, fertig. Und eine Leihe ebenso.
Unsinn. Ein Nutzungsrecht ist niemals 70.000 Euro wert; dafür baue ich dir 10 Garagen.Zitat:Der verkaufer hat durch diesen Nutzungsrecht das Haus günstig gekauft,
Stefan
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