Gesellschafter OHG = Kaufmann?

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
marsmac
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)
Gesellschafter OHG = Kaufmann?

Hallo,

habe folgende Problematik, die zunächst einfach scheint, ich aber sowohl von Lehrern, als auch im Gesetzestext keine absolut einwandfreie Erklärung finde:

Fakt ist: eine GmbH/eG/AG/KGaA ist ein Kaufmann kraft Gesetz (-> kraft Eintragung)

Fakt ist: eine OHG/KG ist Kaufmann kraft Eintragung (-> kraft Eintragung)

Aber sind Gesellschafter der OHG sowie Komplementäre einer KG ebenfalls Kaufleute?

Ich kenne die Regelung des IST-Kaufmann (kraft Aufnahme des Gewerbebetriebes...), darum müssen diese nat. Personen doch kraft Gesetz vor Eintragung in das HR die Kaufmannseigenschaft besitzen --> bleibt dieser Umstand bestehen nach Eintragung/Bekanntmachung der Personenhandelsgesellschaft oder könnte man sagen, er geht absurder Weise auf die Gesellschaft über?

Ich glaube, sowohl Gesellschaft als auch Gesellschafter einer OHG + Komplementäre sind Kaufleute, jedoch lehne ich mich teils gegen Lehrer auf.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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12 Antworten
#1
 Von 
marsmac
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)

Bitte dringend um Antwort! Weiß denn wirklich niemand darüber Bescheid?

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
runningdeath
Status: Frischling (1 Beiträge, 7x hilfreich)

Fakt ist, dass die persönliche Haftung des OHG Gesellschafters nach 128 HGB besteht. So ist nach meiner Meinung ja dann mittelbar die Eigenschaft des Kaufmannes darauf anzuwenden.
Da der Gesellschafter persönlich haftet, haftet er ja für die OHG, die Kaufmann kraft Eintragung ist, nach dem HGB.
Und HGB ist ja nur auf Kaufmänner aunzuwenden!

Also, Gesellschafter OHG ist Kaufmann!

Ich hoffe das ist so richtig, falls nicht, dann korigiert mich doch bitte!

MFG
Waldemar Gert

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)

Die Gesellschafter sind keine Kaufleute;
Kaufmannseigenschaft kann nur der Gewerbebetrieb selber haben (hier die OHG); § 1 HGB .

-- Editiert bernjou am 15.08.2013 22:11

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#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Die Gesellschafter sind keine Kaufleute;
Kaufmannseigenschaft kann nur der Gewerbebetrieb selber haben (hier die OHG); § 1 HGB .



Nicht so ganz. Die Kaufmnnseigenschaft der OHG folgt aus § 6 HGB .

Die OHG-Gesellschafter haften nach § 128 HGB
persönlich und werden durch die für die
Gesellschaft getätigten Geschäfte verpflichtet, deshalb sind auch die Gesellschsafter Kaufleute nach § 1 I HGB .

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Die Gesellschafter einer OHG sind keine kaufleute, weil sie das Handelsgewerbe nicht betreiben.

Durch die enge Verknüpfung der Gesellschafter mit der Gesellschaft, ist bei einigen Vorschriften aber ein Analogieschluss zulässig.

siehe u.a. Beck Kommentar

Eine Analogieschluss ist z.B. zulässig bei den Haftungsverhältnissen;
Bei einem OHG Gesellschafter, der nicht Geschäftsführer ist, ist es unstrittig, dass er kein handelsgewerbe betreibt.
Schon deswegen kann alleine aus den Haftungsverhältnissen keine Kaufmannseigenschaft abgeleitet werden.

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Die Gesellschafter einer OHG sind keine kaufleute, weil sie das Handelsgewerbe nicht betreiben.


Das ist keine sinnhafte Aussage. Wer kein Handelsgewerbe betreibt, ist selbstverständlich kein Ist-Kaufmann.

Es ist nicht "unstrittig", daß die OHG-Gesellschafter kein Handelsgewerbe betreiben. Das ist ganz im Gegenteil in den allermeisten Fällen der Fall.

Du scheinst da etwas mit den "echten" juristischen Personen zu verwechseln.

Wer ein Handelsgewerbe betreibt ist automatisch Ist-Kaufmann nach § 1 I HGB . Das gilt auch für die Gesellschafter der OHG.

Die OHG ist dagegen Form-Kaufmann nach § 6 HGB .

Das kann man überall nachlesen, wenn man möchte.

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-- Editiert asap am 26.08.2013 09:03

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)

Die OHG ist nicht grundsätzlich Formkaufmann.
Nur für die eingetragene OHG wird diskutiert, ob sie Formkaufmann ist.

Das hat auch nichts mit der Frage zu tun, ob die Gesellschafter Kaufleute sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Die OHG ist nicht grundsätzlich Formkaufmann.
Nur für die eingetragene OHG wird diskutiert, ob sie Formkaufmann ist.


Das ist ja nun wieder falsch.

Das ist der Fall des § 105 II HGB :

"(2) Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist offene Handelsgesellschaft, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist . § 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend."

Betreibt die OHG ein Handelsgewerbe gilt § 6 HGB :

"(1) Die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung."

und § 105 HGB

"(1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, ..."


Ich bleibe bei meinen posts oben, kein Änderungsbedarf.





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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)

Deine Windungen um die eigene Achse haben aber nichts mit der Beantwortung der frage zu tun.

Die OHG ist immer Kaufmann gem. HGB $ 1. u. 2.
Darüber hinaus kann man die Kaufmannseigenschaft natürlich auch auf anderem Wege bejahen.

Und um die frage noch mal zu beantworten:
In den gängigen Kommentaren zum HGB wird eine Kaufmannseigenschaft der Gesellschafter i.d.R. abgelehnt,
weil sie das Gewerbe nicht betreiben.

Alleine aus der Haftungsfunktion ergibt sich nicht die Kaufmannseigenschaft, weil z.B. ein Gesellschafter, der nicht Geschäftsführer ist, das Gewerbe nicht betreibt;
d.h. er kann z.b keine Prokura erteilen.

siehe hierzu u.a. Münchener Kommentar HGB beck verlag

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Deine Windungen um die eigene Achse haben aber nichts mit der Beantwortung der frage zu tun.



Wer windet sich denn hier? Du, mit völlig diffusen Fundstellen. Du hast da irgendetwas komplett missverstanden.

Ohne jede Ahnung sollte man Andere nicht maßregeln.

www.repetitorium-hemmer.de/rep.../29__5731_Kaufmannseigenschaft.pdf‎

"Anders sieht dies bei Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft aus. Die Vorschrift
des § 6 I HGB stellt nur kurz klar, dass OHG bzw. KG als Handelsgesellschaft selbst Kaufmann ist. Im Gesetz ist hingegen nicht geregelt, ob daneben auch die Gesellschafter das Handelsgewerbe betreiben und daher auch diese nach § 1 I HGB die Kaufmannseigenschaft besitzen. Da OHG-Gesellschafter und Komplementäre nach (§ 161 II HGB iVm) § 128 HGB persönlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, werden sie durch die für die Gesellschaft getätigten Geschäfte verpflichtet, deshalb sind auch sie Kaufleute iSv § 1 I HGB ."

kirchner.rewi.hu-berlin.de/4Mitarbeiter/Dietrich/hgr/.../3-Kaufmann.pdf‎

"Personenges.
• rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaften oHG, §§ 105 ff HGB und KG, §§ 161 ff HGB besitzen die Kaufmannseigenschaft
nach hM sind auch ihre Gesellschafter als Kaufleute zu behandeln, sofern sie in Angelegenheiten der Gesellschaft und nicht in privater Sphäre tätig werden (Risikosphäre, vgl. § 128 HGB "



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)

Ein Repetitorium ist keine wissenschaftliche Quelle.
Es fehlt hier auch jegliche Begründung dafür, warum ein OHG Gesellschafter als Kaufmann im Sinne der HGB gelten soll.




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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Es fehlt hier auch jegliche Begründung dafür, warum ein OHG Gesellschafter als Kaufmann im Sinne der HGB gelten soll.



Axiome bedürfen des Beweises nicht.

§ 1 HGB

Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

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