Studienkredit - Rückzahlung - niedriges Einkommen

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
seermus
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Studienkredit - Rückzahlung - niedriges Einkommen

Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren einen Studienkredit erhalten. Aufgrund meiner Erkrankung konnte ich mein Studium nicht abschließen und musste in Erwerbsminderungsrente gehen.

Letztes Jahr hat die Rückzahlungsphase angefangen, jedoch konnte ich damals Stundung beantragen. Dieses Jahr wollte ich wieder Stunden, aber mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich anscheinend nicht nur vorübergehend zahlungsunfähig bin und mir schon mal Stundung gewährt wurde.

Ich bekomme nur eine kleine Rente in Höhe von ca. 720 € zur Zeit!

Im Oktober und November wurden die Raten eingezogen, welche ich jeweils zurückgeholt habe.

Ich habe Widerspruch gegen das SEPA-Lastschriftsmandat eingelegt, was auch bestätigt wurde, jedoch, weil ich die Rate im November zurückgeholt habe, wollen sie im Dezember nochmal die rückständigen Raten einziehen.

Mein Anwalt sagte mir mal, „einem nackten Mann kann man nichts nehmen". Er meinte damit, dass mein Einkommen viel zu niedrig ist.

Was passiert, wenn ich wieder das Geld zurückziehe? Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung???
Muss ich dann die Gerichtsgebühren für den Mahnbescheid zahlen?

Ich habe schon mal eine Vermögensauskunft (eidesstaatliche Versicherung) wegen Unterhaltsschulden abgegeben.

Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status: Student (2596 Beiträge, 757x hilfreich)

Selbstverständlich sind die Kosten von dir zu tragen, schließlich willst/kannst du nicht zahlen.
Was die VA damit zu tun hat erschließt sich mir nicht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von seermus):
Im Oktober und November wurden die Raten eingezogen, welche ich jeweils zurückgeholt habe.

Einfach so oder hat man seine Situation zuvor dargelegt und bewiesen?



Zitat (von seermus):
wollen sie im Dezember nochmal die rückständigen Raten einziehen.

Das wäre nach dem Entzug des Mandates sogar eine strafbare Handlung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
seermus
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach so oder hat man seine Situation zuvor dargelegt und bewiesen?


Ich habe schon im Stundungsantrag darauf hingewiesen, dass ich ein zu niedriges Einkommen habe und mit Rentenbescheid bewiesen.

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#4
 Von 
Eidechse
Status: Schlichter (7008 Beiträge, 3930x hilfreich)

Gestundet soll aber offensichtlich nur werden, wenn absehbar ist, dass irgendwann die Vermögenslage bzw Einkommenslage beim Schuldner besser ist. Bei Ihnen scheint das ja ausgeschlossen zu sein.

Vermutlich wird jetzt der übliche Ablauf beginnen. Die Bank wird sich ein Vollstreckungstitel verschaffen. Dann werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Wenn diese keinen Erfolg haben, wird eventuell irgendwann die Forderung ausgebucht.

Wenn sich Ihr Einkommen nicht ändert, werden Vollstreckungsmaßnahmen auch keinen Erfolg haben.

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#5
 Von 
meilo
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass das der Studienkredit der KFW ist. Das ist etwas besonderes. Hier bürgt für Sie der Bund. Die KFW wird sich vielleicht nochmal mit Ihnen in Kontakt setzen, aber zum Schluss wird sie die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Ab dann haben sie es mit dem Bundesverwaltungsamt zu tun und nicht mehr mit einer Bank.

Jetzt spekuliere ich nur noch, aber ich denke mit denen wird es leichter sein über Stundung oder einer wirklich kleinen Rückzahlung zu verhandeln. Ich denke nicht, dass das Amt soweit geht, das Sie in Privatinsolvenz gehen müssen.

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