Ich (m,36) bin Kommunalbeamter in Mecklenburg-Vorpommern. Da ich keine Verwaltungsausbildung habe, wurde damals in meinem Arbeitsvertrag vereinbart, dass ich den Angestelltenlehrgang 1 absolvieren soll. Soweit so gut und kein Problem.
Die Schulung findet Freitags und Samstag jeweils für 6 Unterrichtseinheiten statt. Freitag bin ich normal vom Arbeitgeber freigestellt, bekomme für den Tag jedoch nur 6 Stunden, da meine normale Arbeitszeit am Freitag nur von 07 bis 13 Uhr gehen würde. Zusätzlich zu den 6 Stunden Unterricht bin ich jedoch noch 1,5 Std Hinfahrt und 1,5 Std Rückfahrt vom Schulungsort mit dem privaten PKW unterwegs.
Samstag möchte der Dienstherr mir gar keine Stunden für die Schulung gutschreiben. Nach meiner Ansicht ist die Schulung jedoch durch den Dienstherren angeordnet und es handelt sich hier nicht um eine freiwillige Veranstaltung, demzufolge müsste ich für Samstag ebenso Stunden bekommen. Liege ich damit richtig? Wie sieht es mit der Fahrtzeit aus, ist diese auch Dienstzeit? Und müsste der Dienstherr ggf. sogar noch Reisekosten erstatten oder sind diese lediglich über die Steuer abzugelten?
Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
-- Editiert von nickel.lutzhorn am 06.12.2018 20:21
Angestelltenlehrgang Dienstzeit?
Die wörtliche Vereinbarung zum Lehrgang aus dem Arbeitsvertrag wäre für eine zielführende Antwort sinnvoll.
Das ist kein Frage des Arbeitsrechts, sondern eine Frage des Beamtenrechts - Beamte arbeiten ja auch nicht, sondern dienen ihrem Dienstherr (kein Scherz), weshalb das Arbeitszeitgesetz ja auch nicht für Beamte gilt.
Da ist es sehr kompliziert.
Aber ich kann bestätigen, dass es in meinem Bundesland bei Beamten auch so ist, dass Fortbildungen während der Arbeitszeit zwar auf die Arbeitszeit angerechnet werden (man ist durch die Fortbildung ja gehindert, seinen regulären Dienst zu verrichten), für Fortbildungen außerhalb der regulären Arbeitszeit aber keine Überstunden entstehen können. Die Teilnahme an der Fortbildung ist eben Bestandteil der immerwährenden Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn
Außerdem sieht §62 des Landesbeamtengesetz MV vor, dass vorübergehende Überschreitungen der Wochenarbeitszeit von bis zu 1/8 ohne Ausgleich hinzunehmen sind.
Das ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung. Die machst du freiwillig (na ja, fast).
Ich kann nur aus Angestelltenerfahrung sprechen: Freitag gibt es die Stunden, Sonnabend gibt es keine Stunden. Fahrzeit gibt es nicht, denn der normale Arbeitsweg zum Dienstort ist ja auch keine Dienstzeit.
Meinen Vorredner stimme ich im Ergebnis zu. Vor allem hast du dich vertraglich verpflichtet, diesen Lehrgang bzw. diese Ausbildung nachzuholen. Damit ist freilich nicht gesagt, dass der Zeitaufwand deswegen zwingend auch Arbeitszeit sein muss. Insoweit scheint mir die Praxis durchaus fair zu sein.
Ich sage Mal so: wenn du dich verpflichtet hättest, den Führerschein zu machen für den Job, läge es wohl eher fern anzunehmen, dass das hinsichtlich des Zeit- und Geldaufwandes auf Kosten des AG gehen muss.
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
20 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten