Huhu,
In meinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass ich mich als Arbeitnehmer dazu verpflichte, bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten, sofern der Betrieb dies verlangt.
Die Regelarbeitszeiten bei uns sind wie folgt geregelt.
Frühschicht: 06.55 - 14.00 Uhr
Spätschicht: 13.55 - 22.00 Uhr
Nachtschicht: 21.55 - 06.00 Uhr
Es kommt oft genug vor, dass ich nicht pünktlich rauskomme (10 - 45 Minuten), weil meine Arbeit schlicht und ergreifend noch nicht erledigt ist (Nacharbeit) oder ich früher am Arbeitsplatz bin (10 - 45 Minuten), um meine Arbeit vorzubereiten (Vorarbeit). Hintergrund ist der, dass wir ein Unternehmen sind, bei dem Akkordarbeit auf Leistungsprämie geleistet wird. Je gewissenhafter ich meine Arbeit vorbereite, desto besser für mich, je gewissenhafter ich sie nachbereite, desto besser für meinen Nachfolger - zumal Leistungsprämie nicht auf das jeweilige Personal gerechnet wird, sondern auf die jeweilige Maschine. Soll heißen, je mehr Leistung jeder einzelne erbringt, desto besser für jeden, der an der Maschine eingeteilt ist.
Bislang wurde Mehrarbeit durch den Arbeitgeber stillschweigend geduldet, sofern sie nicht die 10h-Grenze überschritten hat und nicht zur Regel wurde. Oft wurde dabei auf die viertel Stunde heruntergerundet. Habe ich 20 Minuten länger gearbeitet, bekam ich 15 Minuten bezahlt.
Leider gibt es jedoch auch bei uns einige schwarze Schafe, die dies ausgenutzt haben, indem sie 45 Minuten vor Arbeitsbeginn angestempelt haben, dann erstmal im Pausenraum einen Kaffee getrunken und/oder 2 - 3 Zigaretten geraucht haben, letztlich jedoch erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz waren.
Für den AG unmöglich, dies für jeden einzelnen AN zu ermitteln.
Also ist er nun dazu übergegangen, Mehrarbeit erst ab 30 Minuten zu vergüten und das auch nur in folgenden Fällen:
Ist die Maschine in der vorherigen Schicht nicht besetzt, darf man früher kommen.
Ist die Maschine in der nachfolgenden Schicht nicht besetzt, darf man länger bleiben.
Meine Frage nun, ist das rechtens? Wenn ja, wo genau ist das nachzulesen?
Denn, auch wenn ich auf der einen Seite Verständnis für das Vorgehen der Firma habe, bring es mich nichts, wenn ich z. B. 25 Minuten langer mache oder früher komme, wenn die Zeit aber nicht vergütet wird. Folglich würde ich mich also gezwungen sehen, in Zukunft punktlich zu kommen, pünktlich zu gehen und zu denken "nach mir die Sintflut!", was eigentlich wider meiner Natur wäre.
Arbeitszeitregelung / Überstunden
Wenn du fragst, ob die geschilderte Praxis rechtens sei, wäre die Gegenfrage, welches Recht dem denn entgegenstünde.
Da sehe ich erst einmal nichts.
Eher scheint mir ungewöhnlich, dass dein AG überhaupt Arbeit außerhalb der Schichten anerkennt. Denn mit der Festlegung der Schichten übt der AG sein Direktionsrecht aus zu bestimmen, wann er von dir Arbeit verlangt. Es ist im Grunde gar nicht vorgesehen, dass AN aus eigenem Antrieb ihre AZ verlängern.
Fakt ist leider immer wieder, dass das schamlose Überziehen einer ansonsten weithin akzeptierten Praxis AG zum Korrigieren zwingt - die Regeln werden enger, aber auch präziser. Erst recht, wenn dieses Fehlverhalt nicht einzelnen zuzuordnen und individuell abzustellen ist. (Wobei angesichts der Schilderung nicht wirklich verstehe, wieso das unmöglich sein soll. Aber es würde einigen Aufwand erfordern.).
Andererseits: Pünktlich kommen / da sein und pünktlich die Arbeit beenden bedeutet aber mitnichten eine Haltung a la "nach mir die Sintflut". Und mit deiner 'Natur' oder Veranlagung zu argumentieren .... scheint mir ein wenig hoch gegriffen; - alles eine Frage der Gewohnheit.
Ok, scheinbar habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
Bislang war es immer so, dass der AG stillschweigend auch verlangt hat, dass der AN seine Arbeit beendet, wenn dies einen angemessenen zeitlichen Rahmen nicht überschritten hat.
Der AG selbst vertritt nämlich die Auffassung, dass pünktliches Gehen in unserem Job gar nicht möglich sei, wenn man seinw Arbeit gewissenhaft erledigt. Wer pünktlich geht, macht etwas falsch. Um pünktlich zu gehen, muss man ja schon vor Feierabend seine Kiste geschlossen, seine Sachen gepackt und seine Hände gewaschen haben. Außerdem legt er einem pünktliches Gehen als unkollegiales Verhalten aus. Und die selbe Auffassung vertrete ich auch.
Es geht also mit Nichten darum, sich frei seine Überstunden zu erschleichen.
Also was, wenn man nur 20 Minuten benötigt, seine Arbeit zu beenden. Nach der neuen Anordnung des AG, ist dieser dazu berechtigt, einem diese Zeit nicht zu vergüten, weil sie ja unterhalb der 30-Minuten-Grenze liegt. Noch weitere 10 Minuten am Arbeitsplatz rum******n, nur um die 30 Minuten zu erfüllen, liegt mir nicht, zumal dies dann so auch vom AG sicher nicht gewünscht sein wird. Mittelfristig gesehen, wird dies nur dazu führen, dass die AN auf Teufel komm raus pünktlich gehen werden, auch wenn die Arbeit noch nicht erledigt ist.
-- Editiert von huidigui am 22.07.2021 11:03
In den angegebenen Regelarbeitszeiten (Frühschichtbeginn um 6:55Uhr?, Tippfehler?) sind sind wohl 5 Minuten Übergabezeit eingeplant. Also, warum sollte der AN unbezahlte Mehrarbeit machen und z.B. 20 Minuten länger am Arbeitsplatz bleiben?
Wenn der AG Mehrarbeit verlangt, dann muss sie auch bezahlt werden, auch 15 Minuten. Jeden Tag 15 Minuten sind im Monat auch ca. 5 Arbeitsstunden! Es sei denn im Arbeitsvertrag ist ein gewisses Kontingent an unbezahlter Mehrarbeit vereinbart.
/// Wer pünktlich geht, macht etwas falsch. .... Außerdem legt er einem pünktliches Gehen als unkollegiales Verhalten aus.
Tja, du redest viel davon, welche 'Arbeitsphilosophie' dein AG pflegt. Und teilst sie offenbar auch.
/// Mittelfristig gesehen, wird dies nur dazu führen, dass die AN auf Teufel komm raus pünktlich gehen werden, auch wenn die Arbeit noch nicht erledigt ist.
Mag sein und wäre konsequent. Wenn AG es anders will, muss / kann er es anders organisieren. Das ist seine unternehmerische Freiheit. Offenbar stehen die Äußerungen des AG zur Arbeit in einem gewissen Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten. Warum in aller Welt sollte AN diese Lücke durch Engagement quasi aus eigener Tasche zahlen?
Du musst nicht die Probleme der Firma lösen - ist nicht dein Job.
Diese Vorarbeit und die Nacharbeit verlangt der AG vermutlich nicht. Du machst das, weil du dann schneller im Akkord auf die Leistungsprämie kommst.Zitatdass ich mich als Arbeitnehmer dazu verpflichte, bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten, sofern der Betrieb dies verlangt. :
Diese Stunden sind freiwillige Mehrarbeit, die kulanterweise auch noch tw. bezahlt wurden.
Denn grundsätzlich sind nur angeordnete/verlangte Stunden =Überstunden und zu vergüten.
Nachzulesen ist das vermutlich in der Arbeitsanweisung zur aktuellen Berechnung/Zählung der AZ. Ich meine, ja, es könnte durchaus rechtens sein.ZitatMeine Frage nun, ist das rechtens? Wenn ja, wo genau ist das nachzulesen? :
Oder du kommst und gehst eben so, dass du Vor-und Nach-Zeit noch bezahlt bekommst.ZitatFolglich würde ich mich also gezwungen sehen, in Zukunft punktlich zu kommen, pünktlich zu gehen :
Ihr habt euch vermutlich an die Kulanz des AG gewöhnt und einige AN habens offen übertrieben. Ja, das gibts. Dagegen kann der AG was tun.
Deshalb bezahlt er ja tw. auch. Und dass unbedingt jeder AN die Leistungsprämie haben will, ist wahrscheinlich auch nicht so, oder?Zitatdass pünktliches Gehen in unserem Job gar nicht möglich sei, wenn man seinw Arbeit gewissenhaft erledigt. :
Dann kann und wird der AG sich wieder was anderes überlegen.ZitatMittelfristig gesehen, wird dies nur dazu führen, dass die AN auf Teufel komm raus pünktlich gehen werden, auch wenn die Arbeit noch nicht erledigt ist. :
ZitatArbeitgeber will Mehrarbeit erst ab 30 Minuten vergüten und das auch nur in folgenden Fällen: :
Ist die Maschine in der vorherigen Schicht nicht besetzt, darf man früher kommen.
Ist die Maschine in der nachfolgenden Schicht nicht besetzt, darf man länger bleiben.
Meine Frage nun, ist das rechtens?
Eher nein.
"Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie ... der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, „die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann." Arbeitgeber seien zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
ZitatAG will Mehrarbeit erst ab 30 Minuten vergüten :
Wird denn wenigstens die Arbeitszeit korrekt erfasst, bevor die Mitteilung erfolgt, dass von der erfassten Arbeitszeit Mehrarbeit von weniger als 30 Minuten vor Beginn/nach Ende der angeordneten Arbeitszeit unvergütet bleiben soll?
ZitatIst die Maschine in der vorherigen Schicht nicht besetzt, darf man früher kommen. :
Hat der Betriebsrat über diese Bestimmung zur Vergütungslosigkeit von Mehrarbeit mitbestimmt?
Ansonsten: die Verweigerung einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit bei noch "besetzter" Maschine wird vertragswidrig sein, wenn vertragsgemäß Arbeit auch dann leistbar ist, wenn eine Maschine noch nicht verfügbar ist.
Zitatmit der Festlegung der Schichten übt der AG sein Direktionsrecht aus zu bestimmen, wann er von dir Arbeit verlangt. :
Wenn vor Beginn/nach Ende dieser Schichtzeit Arbeit geleistet wird, dann muß diese Arbeitszeit a) erfasst werden und b) besonders vergütet werden, wenn die Arbeitsleistung vom Arbeitgeber entgegengenommen oder angeordnet wurde.
Das Amtsgericht Emden:
"Anders als vom Bundesarbeitsgericht vertreten sei für die Duldung von Überstunden durch den Arbeitgeber keine positive Kenntnis (mehr) erforderlich. Es würde – aufgrund des Urteils des EuGH – vielmehr reichen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit habe, über das von ihm zwingend einzuführende objektive, verlässliche und zugängliche System Einsicht in die Arbeitszeiterfassung zu nehmen."
RK
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