Wie viele Auts darf man gewinnbringend verkaufen ?

30. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Enormo
Status: Frischling (7 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie viele Auts darf man gewinnbringend verkaufen ?

Hallo,
angenommen Person X, Student, kauft nun schon seit 3 Jahren pro Jahr 1 Gebrauchtwagen und verkauft diesen 1 Jahr später wieder mit Gewinn. Die Autos sind/waren immer auf ein Elternteil der Person X angemeldet.

Jetzt ist Person X aber auf den Geschmack gekommen und möchte mehrere, sagen wir 5, Autos pro Jahr kaufen und wieder verkaufen.
3 dieser Autos werden kurzfristig, ca. 1-3 Wochen, auf ein Elternteil der Person X angemeldet also so lange bis sie verkauft sind. Die Autos werden immer mit Gewinn verkauft.

Darf Person X das überhaupt ?
Wenn die Autos nach dem Kauf bzw. vor dem Wiederverkauf nicht angemeldet werden weiß doch auch keiner wer,wem, was für wie viel verkauf hat ?
Wie viele Autos darf Person X überaupt im Jahr verkaufen ohne als "Händler" zu gelten?
Wie viele Autos darf Person X gewinnbringend verkaufen ohne das "irgendwo" anzugeben?
Gruß

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7 Antworten
#1
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14635 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo Enormo,

das kommt wohl darauf an, warum du kaufst , und diese Motivation musst du ggf. glaubhaft machen.

Ist der Hauptgrund der Weiterverkauf, so ist es ein Gewerbe (mit allem was dazu gehört).
Ist der Hauptgrund hingegen, einen fahrbaren Untersatz zu haben, so ist es dein Privatvergnügen (imho dann komplett steuerfrei); ohne Ummeldung würde ich das eigentlich ausschließen.
Die dritte Möglichkeit, nämlich eine Kapitalanlage (also ein Sammler), kommt bei dir vermutlich nicht in Frage.

quote:
Wenn die Autos nach dem Kauf bzw. vor dem Wiederverkauf nicht angemeldet werden weiß doch auch keiner wer,wem, was für wie viel verkauf hat ?
Wenn es eine Gewerbetätigkeit ist, so musst du es selber erklären, sonst wäre es Steuerhinterziehung.

MfG Stefan

PS: Das Thema gehört eher ins Steuerrecht (oder vielleicht Existenzgründung), aber nicht hier hin.

-- Editiert am 30.09.2010 19:37

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3494x hilfreich)

Die Veräußerung von "anderen Wirtschaftsgütern" führt zu einem priv. Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt.

Es liegt also Steuerpflicht vor!

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#3
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14635 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Veräußerung von "anderen Wirtschaftsgütern" führt zu einem priv. Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt.
Das gilt aber nicht für Gebrauchsgegenstände (sonst könnte man auch einmal pro Jahr den eigentlich zu erwartenen Wertverlust absetzen, oder auch jedes Jahr das Finanzamt am neuen Fernseher beteiligen). Imho wurde beispielsweise auch der Papstgolf steuerfrei verkauft, mir ist jedenfalls nichts gegenteiliges bekannt.

Hier mal ein Bericht zum Thema: Link.

MfG Stefan


-- Editiert am 30.09.2010 23:37

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#4
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49225 Beiträge, 17323x hilfreich)

quote:
Das gilt aber nicht für Gebrauchsgegenstände


Das ist falsch. Aktuell gilt das auch für Gebrauchsgegenstände. Die Herausnahme von gebrauchsgegenständen aus der Spekulationssteuer ist erst für 2011 geplant. Das steht übrigens auch so in dem Link.

quote:
Imho wurde beispielsweise auch der Papstgolf steuerfrei verkauft, mir ist jedenfalls nichts gegenteiliges bekannt.


Wohl kaum. Wenn der Verkäufer den Gewinn nicht versteuert hat, dann war es wohl Steuerhinterziehung, da nach meiner Kenntnis der Golf weniger als ein Jahr im Besitz des Verkäufers war.

quote:
sonst könnte man auch einmal pro Jahr den eigentlich zu erwartenen Wertverlust absetzen, oder auch jedes Jahr das Finanzamt am neuen Fernseher beteiligen


Im Prinzip ja und in dem von Dir genannten Link wird auch darauf hingewiesen, dass es ein entsprechendes Urteil des BFH gibt. Allerdings führt das nicht zu einer tatsächlichen Steuererparnis, da Verluste aus Spekulationsgeschäften nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen. Außerdem werden gegenstände des täglichen Gebrauchs nur in Ausnahmefällen nach weniger als einem Jahr verkauft. Wenn sich solche "Ausnahmefälle" häufen, dann wird vom Finanzamt schnell gewerbliche Tätigkeit unterstellt und bei ständigen verlusten Liebhaberei.

Fazit:
Nach aktuellem Recht muss der Gewinn aus dem Verkauf eines Autos in jedem Fall versteuert werden, wenn zwischen Ankauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

Dann handelt es sich entweder um einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft oder um gewerbliche Einkünfte. Auf die Höhe der Steuer hat das allerdings keinen Einfluss.

Wenn Du ein Auto kaufst in der Absicht, es mit Gewinn zu verkaufen, dann handelt es sich spätestens beim dritten Mal um gewerbliche Einkünfte. Das führt auch dann zu einer Steuerpflicht, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Hinzu kommen dann natürlich alle weiteren Pflichten eines gewerblichen Gebrauchtwarenhändlers, wie z.B. die Übernahme der Gewährleistungspflicht für mindestens ein Jahr und schnell auch Dinge wie Umsatzsteuerpflicht.

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#5
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14635 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo hh,

Danke für die Aufklärung, ich war doch fest der Meinung, dass es das schon gibt (und zwar schon länger).
Daher hatte ich auch den Papstgolf erwähnt, denn ich kann mich erinnern, dass es darüber eine Diskussion gab.

Und richtig, es staht ja sogar in dem Bericht, man sollte schon lesen, was man verlinkt.

quote:
da Verluste aus Spekulationsgeschäften nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen.
Mit sogenannten Altverlusten aus Kapitalanlagen aber durchaus, und nach einer solchen Möglichkeit suchen ja viele. Und bei solchen Gegenständen ist die Preisbildung doch etwas willkürlich und kann u.U. gerade für eine solche Verrechnung manipuliert werden (Schwarzzahlungen).
Vielleicht ist ja auch das der Anstoß für die Gesetzesänderung.

MfG Stefan

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3494x hilfreich)

quote:
Mit sogenannten Altverlusten aus Kapitalanlagen aber durchaus, und nach einer solchen Möglichkeit suchen ja viele.


Kapitalanlage? Bei einem normalen Auto??? Bei Oldtimern könnte man vielleicht daran denken.

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-- Editiert am 01.10.2010 12:19

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#7
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14635 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kapitalanlage? Bei einem normalen Auto??? Bei Oldtimern könnte man vielleicht daran denken
Genau daran dachte ich, hatt ich auch so umschrieben (Sammler), und in diesem Fall auch wieder verworfen.

MfG Stefan


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