Hallo !
vor fast einem Jahr hat eine Bank, bei der ich Festgeld habe, mir zu viel Zinsen für eine Anlage überwiesen.
Habe die damals auch darauf aufmerksam gemacht.
Jetzt habe sie es endlich geschafft, mir ein Schreiben zu schicken, daß sie das zuvielGeld zurück wollen.
So weit ich das bis jetzt überblicke, stimmt die Berechnung der Bank.
Meine Frage ist dahingehen, gibt es da eine Verjährung ?
Die Bank hat mir auf mehrfaches Faxen und Anrufen damals, für 2011, keine Steuerbescheinigung geschickt.
Vermutlich weil sie recherchierten und rechneten.........
Ich habe das Finanzamt dann in meinem Anschreiben auch darauf aufmerksam gemacht, daß da wohl noch was kommt.....
Ich will, falls keine Verjährung, meine Zahlung davon abhängig machen, daß mir die Bank zusichert, mir eine Steuerbescheinigung zukommen zu lassen.
Kann ich das so machen ?
Zum Glück habe ich noch andere Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt, somit ist mein letzter Steuerbescheid für 2011 noch nicht rechtskräftig.
Danke für Eure Hilfe
Leonardo
-----------------
" "
-- Editiert leonardo2 am 26.08.2012 03:11
Bank hat für Festgeld zu viel Zinsen überwiesen ?
Hallo Leonardo,
quote:Da dürfte die Regelverjährung greifen, 3 Jahre (tut mir leid).
Meine Frage ist dahingehen, gibt es da eine Verjährung ?
quote:Dazu ist sie sowieso verpflichtet.
meine Zahlung davon abhängig machen, daß mir die Bank zusichert, mir eine Steuerbescheinigung zukommen zu lassen.
quote:Erstens wäre es egal, ob der Bescheid bestandskräftig ist oder nicht (neue Tatsachen ändern auch solche Bescheide), und zweitens gehört es imho in die Steuererklärung 2012 (Abflussprinzip - selbst wenn die Bank mit Valuta von damals rechnet).
Zum Glück habe ich noch andere Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt, somit ist mein letzter Steuerbescheid für 2011 noch nicht rechtskräftig.
Das mit der Valuta kommt übrigens auch noch auf dich zu, ggf. war das Konto seit damals im Minus und die Bank berechnet Zinsen.
In diesem Punkt würde ich aber mit der Bank verhandeln, es war ja ihre Schuld. Mein Argument wäre, dass die zu hohen Zinsen maximal zu einem Guthabenzins angelegt werden konnten, nicht aber zu dem Kreditzins. Das Gegenargument könnte aber sein, dass dir der zu hohe Betrag bewusst war und du daher das Geld nicht anrühren durftest (hast du das gemacht?).
MfG Stefan
Danke für deine Ausführungen Stefan !
Das Geld habe ich damals auf ein anderes Konto überwiesen.
Die Bank hat bis jetzt diesbezüglich nichts gemacht, obwohl ich sie auf den Fehler aufmerksam machte.
Nein, das Konto war dadurch nicht im Minus.
Daß Sie Zinsen dafür wollen, davon haben sie bisher nichts geschrieben.
Bei der Steuererklärung habe ich den Sachverhalt dem Finanzamt geschildert und nur den Betrag versteuert, der eigentlich richtig gewesen wäre.
Das hat damals das Finanzamt akzeptiert, auch ohne Steuerbescheinigung der betreffenden Bank.
Bekommt das Finanzamt nicht sowieso eine elektronische Meldung von der Bank über die Zinserträge ????
In meinem letzten Steuerbescheid steht bei den Kapitaleinkünften sowieso ein niedrigerer Betrag, als den, den ich bei der Erklärung angegeben habe.
Das jetzt nochmals alles aufzubröseln wie die da drauf kommen....... ich weiß auch nicht ob ich dazu Lust habe.
Vielleicht überweise ich einfach den Betrag der Bank und Ruhe hats...... vielleicht ?
Leonardo
-----------------
" "
-- Editiert leonardo2 am 27.08.2012 10:49
Hallo Leonardo,
quote:Das überascht mich jetzt doch ein wenig, bist du dir da sicher? (dir ist ja eh nicht klar, wie sich der Betrag der Kapitaleinkünfte genau zusammensetzt - siehe unten, vielleicht stimmt das ja auch nicht?).
Das hat damals das Finanzamt akzeptiert, auch ohne Steuerbescheinigung der betreffenden Bank.
Und was heisst "ohne Steuerbescheinigung"? Ist es eine ausländische Bank, liegst du unter dem Sparer-Pauschbetrag oder hast du nicht die Günstigerprüfung beantragt? [das wären mal drei vorstellbare Gründe]
quote:Nur durch dich (Steuerbescheinigung), automatisch wird lediglich der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag gemeldet.
Bekommt das Finanzamt nicht sowieso eine elektronische Meldung von der Bank über die Zinserträge ????
quote:Das kann ich von hier aus natürlich nicht aufklären.
In meinem letzten Steuerbescheid steht bei den Kapitaleinkünften sowieso ein niedrigerer Betrag, als den, den ich bei der Erklärung angegeben habe.
Gab es eventuell noch Altverluste (Feststellungsbescheid)?
quote:Solange du alles korrekt angegeben hast, besteht auch kein Grund dafür, du musst das Finanzamt nicht darauf stoßen, dass sie sich irgendwie vertan haben.
Das jetzt nochmals alles aufzubröseln wie die da drauf kommen....... ich weiß auch nicht ob ich dazu Lust habe.
MfG Stefan
Ein Bekannter von mir ist Steuerberater, der sagte mal, das Finanzamt das für mich zuständig ist, ist das faulste das er kennt.
Ich vermute, die machen sich nicht einmal die Arbeit nachzuschauen, ob alle Zinsbescheinigungen dabei sind, die man angegeben hat.
Steuererklärung mache ich über Elster, da guckt sowieso keiner von denen dann mehr richtig drüber.
Verluste gab es 2011 keine, somit wurde auch nichts verrechnet.
Ist eine deutsche Bank.
Ich liege jedes Jahr weit über dem Sparer-Pauschbetrag.
Übrigens hat mir die Bank auch keine Frist gesetzt in der ich das Geld zurücküberweisen soll.
Es drängt also nicht.
-----------------
" "
Hallo Leonardo,
quote:Das kenne ich auch so ähnlich. Ich würde es aber nicht Faulheit nennen, sondern Effizienz. Die meisten Steuererklärungen sind nämlich Standard und da darf sich ein Sachbearbeiter nicht allzu lange mit aufhalten.
Ein Bekannter von mir ist Steuerberater, der sagte mal, das Finanzamt das für mich zuständig ist, ist das faulste das er kennt.
quote:Ich meinte auch eher Altverluste, also aus 2010 und davor. Da gibt es immer mal Überaschungen, weil man etwas von vor vielen Jahren gar nicht mehr im Kopf hatte.
Verluste gab es 2011 keine, somit wurde auch nichts verrechnet.
quote:Und beantragst du dann die Günstigerprüfung?
Ich liege jedes Jahr weit über dem Sparer-Pauschbetrag.
Übrigens schreibst du ja, dass das Finanzamt die von dir korrigierten Zinsen anerkannt hätte. Hast du denn dann die zuviel gezahlten Abgeltungsteuern auch erstattet bekommen?
Wenn ja, dann ist die Sache zumindest steuerlich schon erledigt, du brauchst dann eigentlich auch keine Bankbescheinigung mehr (aber sicher ist sicher, das Finanzamt könnte ja doch mal fragen).
MfG Stefan
@Stefan
Ja, die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer u. Soli wurde vom Finanzamt zurückgezahlt.
Günstigerprüfung kreuze ich immer beim Elsterformular an.
Das meinst du doch oder ?
Ich hatte von früher Altverluste (2008), die waren aber 2010 bereits alle verrechnet.
-----------------
" "
Hallo Leonardo,
dann verstehe ich dein Finanzamt wirklich nicht, eine Korrektur der bankseitig abgeführten Abgeltungsteuer geht imho niemals ohne Steuerbescheinigung.
Aber die Ursprungsfrage (ob du die zuviel abgerechneten Zinsen zurückzahlen musst) hatte ich ja schon beantwortet, der Rest war nur so nebenher.
MfG Stefan
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
975 Antworten