Brandschutzwand - wer hat diese zu errichten ?

30. September 2019 Thema abonnieren
Geschlossen Neuer Beitrag 12
 Von 
20Alois02
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandschutzwand - wer hat diese zu errichten ?

Nachbar hat einen Hühnerstall gebaut, ohne Abstandseinhaltung. Zwar nicht direkt am Zaun, aber nur mit ca. 1m bis 1,50 m Abstand (Stall verläuft schräg)
Nachdem Nachbar mittels einem Verlängerungs-Stromkabel (Rotlicht-Lampe für ein krankes Huhn) einsetzte, sprach ich in aller Ruhe mit diesem: Grund: Das Verlängerungs-Stromkabel vom Haus bis zum Hühnerstall (ca. 20 m wildes Gelände) birgt wegen Kurzschluß-Risiko eine Gefahr, da sich mein Gastank (seit 35 Jahren) in unmittelbarer Nähe befindet. Deshalb bat ich darum, wenn Strom im Hühnerstall, dann bitte von einem Elektriker unter Sicherheitsaspekt installieren lassen. Man war einsichtig, wollte es so machen. 3 Wochen später nachgefragt: Elektriker hat viel zu tun, es würde noch mind. 3 Wochen vergehen.
Zusätzlicher Hinweis meinerseits, daß dieses Jahr eine 10-Jahres-Prüfung des Gastank ansteht. Es könnte sein, daß der Prüfer den mangelnden Abstand sowie die unsichere (unfachmännische) Stromverlegung eventuell moniert.
Nachbar: " Ich solle dem Prüfer gegenüber die Sache mit dem Strom nicht erwähnen. "
(Der Nachbar hat den Hühnerstall ohne Baugenehmigung gebaut. Ich hatte diesbezügliche gefragt - es ist so. Des lieben Friedens willen wird vorausgesetzt, daß ich nichts sage). Bei uns im kleinen Dorf quasi normal !!
Bezüglich Elektriker. Leider ist es typisch für meinen Nachbarn, Zugesagtes nicht einzuhalten. Das wäre auch das erstemal gewesen!
Letzten Freitag war die große Prüfung. (Nachdem nach der Druckprüfung das Sicherheitsventil nicht mehr funktionierte, kommt er Ende die Woche noch einmal, um eins einzubauen).
Dann bringt er leider ein Schreiben mit, wonach eine Brandschutzmauer zu errichten ist (Frist bis Ende des Jahres). Lt. Prüfer-Aussage wäre die Alternative, daß Nachbar den Hühnerstall zur Einhaltung des Abstands vom sog. Dom des Gastanks versetzen müßte.
Ich befürchte Streß pur , wenn ich meinen Nachbar dieses Ergebnis mitteile.
Meine Frage ist - Kann ich den Nachbarn, rechtlich gesehen, zur Errichtung (ca. 2m) einer Brandschutzmauer auffordern ? und dies auf seiner Grenzseite ?
Mit dem Hintergrund, wie die Rechtslage dazu ist, hätte ich mehr Sicherheit bei dem Gespräch mit dem Nachbarn.
MfG

Notfall? Mehr lesen!



43 Antworten
#1
 Von 
hiphappy
Status: Junior-Partner (5780 Beiträge, 2551x hilfreich)

Natürlich kannst du ihn auffordern, du hast nur keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar es auch macht.

Es ist alleine seine Entscheidung, wie er das Problem löst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status: Richter (8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Das Verlängerungs-Stromkabel vom Haus bis zum Hühnerstall (ca. 20 m wildes Gelände) birgt wegen Kurzschluß-Risiko eine Gefahr
Wer meint das, du oder ein Sachverständiger? Ne ordentliche Kabeltrommel auch mit Aussenkabel hat doch schon alleine mal 50m Länge...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von 20Alois02):
Dann bringt er leider ein Schreiben mit, wonach eine Brandschutzmauer zu errichten ist (Frist bis Ende des Jahres).
Genau dieses Schreiben kannst du dem Nachbarn zeigen. Darüber soll er dann erst einmal in Ruhe nachdenken.

Wenn das erledigt ist mit dem Nachdenken...kannst du ihm sagen: Es gäbe da noch eine andere Möglichkeit:
Lt. Prüfer-Aussage wäre die Alternative, daß Nachbar den Hühnerstall zur Einhaltung des Abstands vom sog. Dom des Gastanks versetzen müßte.

Schließlich: Du hast es ihm doch gleich gesagt! So ähnlich jedenfalls.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Bevor wir hier weiter spekulieren wer was machen muss, solltest Du vorher erklären um was für ein Bauwerk (Holzhütte oder fest gemauert) es sich handelt und welche Grenzabstände denn einzuhalten sind.

Die Brandschutzwand dienst dem Schutz Deines Außentanks?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
20Alois02
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Sir Berry
Es handelt sich um einen selbst gebauten Hühnerstall aus HOLZ (Start, letztes Jahr Pfingsten)
Ja, es handelt sich um einen sog. oberirdischen Tank (2,1 to bzw. 4.850 Ltr)
Grenzabstände hier für sog. bauliche Maßnahmen betragen 3 m
(Weiß dies - hatte vor ca. 2 Jahren wegen eines Kaminholz-Kombinationsschranks vorsichtshalber angefragt. Schrank deshalb, weil 1/3 des Holzstapelbereichs eine Tür davor hatte -L 224, T 78, Hö 163 cm-)
Bedanke mich schon für weitere Infos.
Katja

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von 20Alois02):
Es handelt sich um einen selbst gebauten Hühnerstall aus HOLZ (Start, letztes Jahr Pfingsten)
Da sind ja evtl. 2 Fehler: Der Grenz-Abstand und Tierhaltung. Der Grenzabstand muss eingehalten werden---> der Stall muss versetzt werden.
Die Tierhaltung müsste erlaubt sein, begrenzt auf X Tiere (ein krankes/gesundes Huhn?), weil es sich wahrscheinlich um ein Wohngebiet handelt.

Ich meine: Nachbar sollte noch mal rücken---den Stall . Und die Stromversorgung des Huhns ab sofort auch für andere sicher herstellen. Frist hat der Prüfer schon genannt. Bei Fristverstreichung droht Bußgeld---die Drohung ist ja sicher sogar in Euro nachlesbar.
Oder:
Nachbar baut die Brandschutzwand. Frist ist auch bekannt.
Manchen Nachbarn helfen nur krasse Alternativen. In geordneter Reihenfolge.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status: Richter (8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Bei dem Ganzen ist doch eines finde ich nicht klar:

Zitat:
daß Nachbar den Hühnerstall zur Einhaltung des Abstands vom sog. Dom des Gastanks versetzen müßte.

Zitat:
Grenzabstände hier für sog. bauliche Maßnahmen betragen 3 m
Die von dir genannten 3m, handelt es sich dabei um den Abstand zur Grundstücksgrenze oder den sogenannten Domabstand?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
20Alois02
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundstücksgrenze natürlich

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status: Senior-Partner (6838 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat:
Nachbar hat einen Hühnerstall gebaut, ohne Abstandseinhaltung. Zwar nicht direkt am Zaun, aber nur mit ca. 1m bis 1,50 m Abstand (Stall verläuft schräg)

Meines Wissens sind alle Bauordnungen aller 16 Bundesländer in diesem Punkt gleich. Ohne Genehmigung darf ein Gartenhaus oder Schuppen an der Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Wandhöhe maximal drei Meter und die Seitenlänge nicht mehr als neun Meter beträgt.

Aber das kann man ja noch mal in den anzuwendenden Bauvorschriften genau nachlesen.
Zitat:
Nachdem Nachbar mittels einem Verlängerungs-Stromkabel (Rotlicht-Lampe für ein krankes Huhn) einsetzte, sprach ich in aller Ruhe mit diesem: Grund: Das Verlängerungs-Stromkabel vom Haus bis zum Hühnerstall (ca. 20 m wildes Gelände) birgt wegen Kurzschluß-Risiko eine Gefahr, da sich mein Gastank (seit 35 Jahren) in unmittelbarer Nähe befindet.

Falls von einem Gastank Explosionsgefahr ausgeht, weil in der Nähe ein Stromkabel läuft und auf dem Nachbargrundstück ein Kurzschluss passieren könnte, muss dieser Gastank sofort deaktiviert und entleert werden.

Das Argument sollten Sie also tunlichst nicht vorbringen, sonst stehen 15 Minuten später die Feuerwehr und das Ordnungsamt bei Ihnen vor der Tür...
Zitat:
Deshalb bat ich darum, wenn Strom im Hühnerstall, dann bitte von einem Elektriker unter Sicherheitsaspekt installieren lassen. Man war einsichtig, wollte es so machen. 3 Wochen später nachgefragt: Elektriker hat viel zu tun, es würde noch mind. 3 Wochen vergehen.

Sehr großzügig von dem Nachbarn, ändert aber ggf. nichts an der Explosionsgefahr. Ein Kurzschluss oder ein offenes Feuer könnte ja auch ohne den Hühnerstall und die Rotlichtlampe jederzeit entstehen.

Und was machen Sie eigentlich, wenn der Nachbar oder ein Besucher von ihm sich dort eine Zigarette anzündet?
Zitat:
Zusätzlicher Hinweis meinerseits, daß dieses Jahr eine 10-Jahres-Prüfung des Gastank ansteht. Es könnte sein, daß der Prüfer den mangelnden Abstand sowie die unsichere (unfachmännische) Stromverlegung eventuell moniert.

Der Prüfer wird das ganz bestimmt nicht monieren, weil es ihn nix angeht. Der Prüfer wird aber ggf. monieren, daß von Ihrem Gastank eine Explosionsgefahr ausgeht, wenn auf dem Nachbargrundstück mit offenem Feuer hantiert wird oder ein Kurzschluss Funken freisetzt.
Zitat:
Nachbar: " Ich solle dem Prüfer gegenüber die Sache mit dem Strom nicht erwähnen. "
(Der Nachbar hat den Hühnerstall ohne Baugenehmigung gebaut. Ich hatte diesbezügliche gefragt - es ist so. Des lieben Friedens willen wird vorausgesetzt, daß ich nichts sage). Bei uns im kleinen Dorf quasi normal !!

Der Nachbar braucht auch keine Baugenehmigung für den Hühnerstall, sofern der die genannte Größe nicht überschreitet.
Zitat:
Bezüglich Elektriker. Leider ist es typisch für meinen Nachbarn, Zugesagtes nicht einzuhalten.

Ist auch nicht sein Problem. Er kann in seinem Garten auch ein Verlängerungskabel ausrollen.
Zitat:
Letzten Freitag war die große Prüfung. (Nachdem nach der Druckprüfung das Sicherheitsventil nicht mehr funktionierte, kommt er Ende die Woche noch einmal, um eins einzubauen).

Ach... Und sich dann über den Nachbarn beschweren...
Zitat:
Dann bringt er leider ein Schreiben mit, wonach eine Brandschutzmauer zu errichten ist (Frist bis Ende des Jahres). Lt. Prüfer-Aussage wäre die Alternative, daß Nachbar den Hühnerstall zur Einhaltung des Abstands vom sog. Dom des Gastanks versetzen müßte.

Dann werden Sie wohl eine Brandschutzmauer errichten müssen.
Zitat:
Ich befürchte Streß pur , wenn ich meinen Nachbar dieses Ergebnis mitteile.

Och... eigentlich kann der Nachbar da völlig gelassen sein.
Zitat:
Meine Frage ist - Kann ich den Nachbarn, rechtlich gesehen, zur Errichtung (ca. 2m) einer Brandschutzmauer auffordern ? und dies auf seiner Grenzseite ?

Nein. Aber Ihr Nachbar kann von Ihnen die Errichtung einer Brandschutzmauer verlangen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status: Senior-Partner (6838 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von 20Alois02):
Es handelt sich um einen selbst gebauten Hühnerstall aus HOLZ (Start, letztes Jahr Pfingsten)

Da sind ja evtl. 2 Fehler: Der Grenz-Abstand und Tierhaltung. Der Grenzabstand muss eingehalten werden---> der Stall muss versetzt werden.

Nö. Muss er nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn er die schon erwähnte Größe nicht überschreitet.
Zitat:
Die Tierhaltung müsste erlaubt sein, begrenzt auf X Tiere (ein krankes/gesundes Huhn?), weil es sich wahrscheinlich um ein Wohngebiet handelt.

Die Haltung von Hühnern durch Privatpersonen (nicht zu gewerblichen Zwecken) in Wohngebieten ist grundsätzlich erlaubt.
Hühner gelten in diesem Fall als "Kleintiere" wie Kaninchen oder Meer*******chen etc.
Eine Hühnerherde von 20 Hennen und einem Hahn gilt vor Gericht noch als angemessen.
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 8. Senat vom 02.10.2006, Aktenzeichen: 8 B 11048/06, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.10.1993 - 4 B 165.93 -, BRS 55 Nr. 51)

Zitat:
Und die Stromversorgung des Huhns ab sofort auch für andere sicher herstellen. Frist hat der Prüfer schon genannt.

Der Prüfer hat den Gastank geprüft. Und seine Auflagen (Brandschutzmauer) richten sich an den Betreiber des Gastanks.

Nicht an dessen Nachbarn.

Dem kann er überhaupt keine Auflagen machen...

-- Editiert von eh1960 am 01.10.2019 19:17

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Falls--- ja, falls.

Zitat (von eh1960):
weil in der Nähe ein Stromkabel läuft und auf dem Nachbargrundstück ein Kurzschluss passieren könnte, muss dieser Gastank sofort deaktiviert und entleert werden.
Aber nur FALLS. Ist das dein Ernst?
Sollte der Nachbar nicht besser einfach sein freiliegendes Verlängerungskabel aus dem Netz ziehen? Oder eben schleunigst fachgerecht installieren lassen? Damit sein Huhn es warm und rot hat?
Zitat (von eh1960):
Das Argument sollten Sie also tunlichst nicht vorbringen,
Warum schreibst du es dann hier? Der Prüfer ist hier der Argumentierer.
Zitat (von eh1960):
Kurzschluss oder ein offenes Feuer könnte ja auch ohne den Hühnerstall und die Rotlichtlampe jederzeit entstehen.
Ja, täglich brennt ein Hühnerstall und explodiert ein Gastank...
Der TE hat seinen Gastank dort seit 35 Jahren stehen. Der Hühnerstall ist ganz neu, stört nicht, explodiert und brennt wahrscheinlich nicht einfach so, aber der Gastankprüfer hat bereits Auflagen erteilt. Und bringt sie am Freitag in Schriftform mit, mit dem neuen Ventil.
Zitat (von eh1960):
Nein. Aber Ihr Nachbar kann von Ihnen die Errichtung einer Brandschutzmauer verlangen...
Warum? Wegen des kranken Huhns, welches Rotlicht braucht?
Zum Glück kann man alles verlangen--- nur mit dem Bekommen ists dann so eine Sache.

Zitat (von eh1960):
Der Nachbar braucht auch keine Baugenehmigung für den Hühnerstall, sofern der die genannte Größe nicht überschreitet.
Das sollte im Nachbarrecht des Bundeslandes und/oder in Orts-Satzungen nochmal nachgelesen werden. Jedenfalls das mit dem Abstand.
Zitat (von eh1960):
Ach... Und sich dann über den Nachbarn beschweren...
Wieso? Wer hat sich über den Nachbarn beschwert? Der TE hat den Hühnerfreak gebeten, das Kabel sicher und fachgerecht zu installieren. Schon länger her. Der Freak machts aber nicht.
Zitat (von eh1960):
Dann werden Sie wohl eine Brandschutzmauer errichten müssen.
Nein.
Zitat (von eh1960):
Och... eigentlich kann der Nachbar da völlig gelassen sein.
Nein.

Zitat (von 20Alois02):
Lt. Prüfer-Aussage wäre die Alternative, daß Nachbar den Hühnerstall zur Einhaltung des Abstands vom sog. Dom des Gastanks versetzen müßte.
Also bitte. Der Nachbar ist am dransten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunrabbit
Status: Praktikant (773 Beiträge, 133x hilfreich)

Für mich leuchtet es nicht ein, das der Nachbar mit seinem kranken Huhn hier nun in der Pflicht sein soll eine Brandschutzmauer zu errichten. Ich würde auch davon ausgehen, das der Gastankbesitzer hier nachbessern muss.

Wenn schon eine Kabeltrommel ein Problem wäre, was ist dann mit rauchenden Spaziergängern oder auch nur einem einfachen Rasenmäher - auch die schlagen mitunter mal funken.

Kann ich, allen ernstes, den Nachbar verbieten seinen Rasen zu mähen weil man Gastank zu nah an seinem Grundstück steht und nicht abgesichert ist?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128663 Beiträge, 41013x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Für mich leuchtet es nicht ein, das der Nachbar mit seinem kranken Huhn hier nun in der Pflicht sein soll eine Brandschutzmauer zu errichten.

Nö, es ist der Nachbar der ein Bauwerk innerhalb des Gefahrenbereiches errichtet hat, er hat die Ursache gesetzt.
Ob da nun gesunde, kranke oder tote Hühner drin sind, ist egal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status: Legende (18098 Beiträge, 9841x hilfreich)

Wurde eigentlich schon die Frage geklärt, wie weit der Gastank von der Grundstücksgrenze entfernt ist?
Wenn ich richtig recherchiert habe, beträgt die Ex-Zone bei oberirdischen Tanks 3m um die Mitte des Domdeckels. Ergo: Wenn der Tank mindestens 3m von der Grenze entfernt ist, ist völlig egal, was auf dem Nachbargrundstück steht. Wenn sich der Prüfer für das Nachbargrundstück interessiert, muss der Tank also weniger als 3m von der Grundstücksgrenze entfernt sein - der Tank hält also selbst den Grenzabstand nicht ein. Oder mache ich da ein Denkfehler?

innerhalb der Ex-Zone sind nicht-exgeschütze elektrische Geräte nicht erlaubt. Auf die Verlängerungsleitung kommt es also nicht an. Selbst eine von einem Elektriker fachgerecht installierte Leitung wäre nicht zulässig, wenn sie sich innerhalb von 3m um den Domdeckel befindet.

Ansonsten neige ich auch zur Ansicht von eh1960.
Der Gastank gehört 20Alois02. Die Prüfung hat Beanstandungen ergeben, also ist es erstmal Aufgabe von 20Alois02 einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Dem Nachbarn kann der Prüfer keine Auflagen machen - denn der Nachbar ist nicht der Betreiber der Gas-Anlage.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunrabbit
Status: Praktikant (773 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sunrabbit):
Für mich leuchtet es nicht ein, das der Nachbar mit seinem kranken Huhn hier nun in der Pflicht sein soll eine Brandschutzmauer zu errichten.

Nö, es ist der Nachbar der ein Bauwerk innerhalb des Gefahrenbereiches errichtet hat, er hat die Ursache gesetzt.
Ob da nun gesunde, kranke oder tote Hühner drin sind, ist egal.


Achso. Dann darf ich also auf fremden Grunstücken einen "Gefahrenbereich" definieren um meinen Gastank zu schützen. Ist ja auch einfacher, dem Nachbar die Nutzung seines Grundstückes einzuschränken als mit möglichen baulichen Maßnahmen meinen eigenen Gastank zu sichern.

Da bin ich aber mal gespannt wie das ein Richter sehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Prüfer hat den Gastank geprüft. Und seine Auflagen (Brandschutzmauer) richten sich an den Betreiber des Gastanks.Nicht an dessen Nachbarn.
Da würde ich doch mal abwarten, was in dem Schreiben steht, welches der Prüfer dann am Freitag mitbringt. Wegen der Alternative. Hier ist doch nichts *alternativlos*.
Zitat (von Sunrabbit):
Für mich leuchtet es nicht ein, das der Nachbar mit seinem kranken Huhn hier nun in der Pflicht sein soll eine Brandschutzmauer zu errichten. Ich würde auch davon ausgehen, das der Gastankbesitzer hier nachbessern muss.
Beides schreibt noch NIEMAND. Da würde ich doch mal abwarten, was in dem Schreiben steht, welches der Prüfer dann mitbringt.
Der Gastank mit Domschacht liegt dort seit 35 Jahren. Ich meine, es ist ein unterirdischer Tank mit Domschacht. Und nur zu diesem Schachtdeckel ist der geforderte Abstand einzuhalten. Der Gefahrenbereich ist definiert durch den Abstand Dom zum Hühnerstall und durch die gefährliche Stromzufuhr dorthin.

Nichts davon hat der TE zu verantworten. Vorher gab es keine Gefährdung.
Der Nachbar hat die Gefährdung kürzlich geschaffen. Mind. durch das blöde Strippenziehen mit V-Kabel.

Zitat (von Sunrabbit):
Da bin ich aber mal gespannt wie das ein Richter sehen würde.
Wieso ein Richter? Erst mal das Schreiben lesen. Dann abwarten, was der Nachbar sagt und macht.
Zitat (von 20Alois02):
Lt. Prüfer-Aussage wäre die Alternative, daß Nachbar den Hühnerstall zur Einhaltung des Abstands vom sog. Dom des Gastanks versetzen müßte.
Man muss sich also nicht an der Brandschutzmauer hochziehen. Die Mauer muss weg !! Äh, soll wegbleiben.... sowieso und ganz aktuell.

Zitat (von drkabo):
Wenn sich der Prüfer für das Nachbargrundstück interessiert, muss der Tank also weniger als 3m von der Grundstücksgrenze entfernt sein
Nein. Nicht der Domschacht, sondern das *neue Bauwerk* des Nachbarn steht zu nah. Steht doch als angebotene Alternative zur Mauer lesbar.
Zitat (von drkabo):
Selbst eine von einem Elektriker fachgerecht installierte Leitung wäre nicht zulässig, wenn sie sich innerhalb von 3m um den Domdeckel befindet.
Deshalb bietet der Prüfer an: Nachbar als Neuerbauer soll seinen Hühnerstall soweit versetzen, dass der geforderte Abstand zum 35jährigen Domschacht eingehalten wird.

Wo ist das Verständnisproblem?
Hier gehts doch eindeutig nicht um das Huhn oder das Ei.
Der Gastank war zuerst da. Der gefährdet seit 35 Jahren nichts und niemanden.
Der neue Hühnerstall steht falsch. Das wussten TE und Nachbar schon lange bevor der Prüfer kam.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
20Alois02
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)

Frag-einen-Anwalt - nur rechtliches Relevantes klärt auf.
Klar, in Unkenntnis der Örtlichkeit tauchen diverse Meinungen auf. z.B. kann gar kein Fußgänger dort vorbeikommen, etc. Ok, manchmal auch interessanten, wie nicht mehr als 20 Hühner. Mittlerweile sind es mehr. Sie kennen auch keine Grenzen, laufen frei (auf Kuhweiden, im Dorf und auch auf meinem Grundstück) herum. Das Huhn oder der Hahn sind nicht die Brandgefahr. Die Küken lasse ich auch in meinem Garten gewähren .
Das ist für mich nicht das Problem. Unangenehm ist, daß ich nicht mehr mit gekippten "offenen" Fenster wie gewohnt schlafen kann. Durch die Lage der Gebäude s c h a l l t es äußerst laut = täglich in Herrgottsfrüh.
Das nur allgemein, also keine Beschwerde !!
Zur eigentlichen Sache:
Die Aufstellung des o.i. Gastanks liegt zwar viele Jahre zurück. Aber auch damals galten Richtlinien.
Ohne dessen Einhaltung/Vorgabe würde der Tank nicht dort stehen, wo er steht ! (In Bezug auf Abstand, brennbaren Bauten etc.)
Eine 10-jährige General-Prüfung (Druckleitungsprüfung....) ist normal und Vorschrift !
Nicht der Tank stellt die Gefahr dar, sondern der aus HOLZ gebaute Hühnerstall. Falls von diesem ein Brand ausgeht (was ich natürlich nicht hoffe), ist der Abstand zum Tank zu gering - deshalb die Brandschutzmauer-Vorgabe.
Ich möchte eine Gastank Explosion nicht erleben, würde dann auch nicht mehr, das halbe (kleine) Dorf wäre betroffen. Überleben würde ich das auch nicht.
Die Frage war, wer hat die erforderliche BrandSCHUTZ-Mauer zum Schutz des Tanks zu errichten?
Da werde ich wohl einen Anwalt fragen müssen.
Trotzdem danke ich dem Forum, bitte aber um Verständis, daß ich hiermit den Meinungsaustausch gerne beenden möchte. ok

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von 20Alois02):
Die Frage war, wer hat die erforderliche BrandSCHUTZ-Mauer zum Schutz des Tanks zu errichten?
Diese Frage ist noch gar nicht zu beantworten. Außerdem hattest du gefragt:
Zitat (von 20Alois02):
Meine Frage ist - Kann ich den Nachbarn, rechtlich gesehen, zur Errichtung (ca. 2m) einer Brandschutzmauer auffordern ? und dies auf seiner Grenzseite ?
Die Antwort lautet wieder: Ja, auffordern kannst du ihn.
Trotzdem:
Warte doch bitte den Freitag ab, dann wirst du schriftlich haben, was der Prüfer als Auflage formuliert...und als Alternative angibt.

Eine Frage hab ich noch: Ist dein Gastank ein unterirdischer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
20Alois02
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das werde ich
Danke Anami
o.i. steht für oberirdisch
Wird sind hier WasserschutzZone II
D.h. unterirdisch geht gar nichts .
PS: Die Frage wörtlich - ok - war anders. Ist aber grundsätzlich das Thema

-- Editiert von 20Alois02 am 02.10.2019 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von 20Alois02):
o.i. steht für oberirdisch
Uiii, ja... jetzt hab ich es auch gefunden...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Diese Frage ist noch gar nicht zu beantworten.


Aber selbstverständlich ist die Frage zu beantworten - sogar sehr leicht.

Der Prüfer macht dem Betreiber als Auflage eine Brandschutzmauer, ohne Mauer Mauer keine weitere Genehmigung.

Aber hat er wirklich Brandschutzmauer gesagt? Bei uns ander Tankstelle musste der Gastank (LPG) lediglich mit schwer entflammbaren Materiealien abgeschirmt werden. Der Betreiber hat innen an die Umzäunung Eternitplatten angeschraubt, das reichte.

Mit den Grenzabständen geh ich noch nicht einig, dehalb ja auch vor einigen Treads die bereits beantwortete Frage nach Holz oder Stein.

Bei uns in NRW beträgt der Grenzabstand bei genehmigungsfreien Holzhütten 1 Meter bei 2 Höhe Außenkante max. Hab ich vor drei Jahren durch. Ein anderer schrieb von auf der Grenze.
Möglicherweise weis der Nachbar, dass sein Bau so nicht beanstandet wird (grade weil ländliches Gebiet).

Die Kabeldikussion finde ich müßig, denn der Nachbar macht insoweit nichts was er nicht darf.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
aspergius
Status: Praktikant (992 Beiträge, 237x hilfreich)

Wenn ich alles richtig verstanden habe, handelt es sich um einen oberirdischen Tank, bei dem der Sicherheitsabstand und Grenzabstand von 3 m (Mitte Dom) eingehalten wurde.

Damit sind alle Vorschriften deinerseits eingehalten, denn die drei Meter gelten auch noch heute meines Wissens.

Das bedeutet, es kommt darauf an, was der Nachbar nahe der Grundstücksgrenze errichtet. Ob ein Hühnerstall im Abstand von 1 m zur Grundstücksgrenze zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber vermutlich ja. Außerhalb deines Sicherheitsbereichs- und dies ist hier ja der Fall - kann der Nachbar seine Leitungen verlegen wie er will und ein Gartenhaus oder Hühnerstall bauen wie er will, solange die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden.
Du kannst da keine Ansprüche solange er diese Bauvorschriften nicht verletzt.
Darum verstehe ich nicht, was der Prüfer bei der 10-jährigen Prüfung wegen dem Hühnerstall beanstanden wird. Einfach mal abwarten.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DasersteFragezeichen
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hmm.. Wenn der Hühnerstall schon 1m von der Grenze entfernt steht aber der Sicherheitsradius von 3m schon unterschritten ist, müsste der Tank weniger als 2m von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
Eher 1-1,5m, wenn man einen Tankradius von 50cm+ annimmt.

Der Tank steht also vermutlich bereits seit 35 Jahren viel zu nah an der Grenze?

Könnte nicht eher der Nachbar darauf bestehen, dass der Tank entfernt bzw. versetzt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Prüfer macht dem Betreiber als Auflage eine Brandschutzmauer, ohne Mauer Mauer keine weitere Genehmigung.
Ich lese das nirgends. Ich lese:
Zitat (von 20Alois02):
Dann bringt er leider ein Schreiben mit, wonach eine Brandschutzmauer zu errichten ist (Frist bis Ende des Jahres). Lt. Prüfer-Aussage wäre die Alternative, daß Nachbar den Hühnerstall zur Einhaltung des Abstands vom sog. Dom des Gastanks versetzen müßte.
Also sollte man doch das Schreiben des Prüfers abwarten.
Zitat (von aspergius):
Du kannst da keine Ansprüche solange er diese Bauvorschriften nicht verletzt.
Ich lese nur, dass der TE den Nachbar auf die Gefährdung durch die Strippenzieherei und die bevorstehende Prüfung hingewiesen hat.
Bisher hatte der Prüfer (alle 10 Jahre) nichts an dem Gastank und seinem Standort und Abstand zur Grundstücksgrenze zu beanstanden.
Nun darf der Hühnerfreak machen, was er will? Und der TE soll i-was machen?
Zitat (von DasersteFragezeichen):
Der Tank steht also vermutlich bereits seit 35 Jahren viel zu nah an der Grenze?
Nein, der steht schon immer richtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sunrabbit
Status: Praktikant (773 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bisher hatte der Prüfer (alle 10 Jahre) nichts an dem Gastank und seinem Standort und Abstand zur Grundstücksgrenze zu beanstanden.
Nun darf der Hühnerfreak machen, was er will? Und der TE soll i-was machen?


Woher leitest du das ab? Ich finde die Theorie, das der Prüfer die Abstände zu Grundstücksgrenzen geprüft haben soll, interessant. Er hat dann auch sicher die Grundbücher geprüft und neben seiner Tätigkeit als technischer Sachverständiger für Gastanks ist er auch Vermessungsingenieur.

Zitat (von Anami):
Zitat (von DasersteFragezeichen):
Der Tank steht also vermutlich bereits seit 35 Jahren viel zu nah an der Grenze?
Nein, der steht schon immer richtig.


Sagt wer? Der Prüfer sicher nicht, der wird gar nichts dazu sagen (können). Der Nachbar? Vermutlich ist auch der anderer Meinung. Bleibt der Aufsteller des Gastanks. Aber ob der für seinen Nachbarn entscheiden kann, weiss nun keiner.

Aber natürlich muss man auf den schriftlichen Bescheid warten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DasersteFragezeichen
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)

(OT)
Wie/Wo wird denn bestimmt, WER für einen Sicherheitsabstand zuständig ist?

Meinem Laienverständnis nach hätte der Erbauer die Pflicht, das ganze so zu planen, dass es auf sein Grundstück passt. Sonst geht es eben nicht.
Welches Recht hätte er, seine Nachbarn in der Nutzung ihrer Grundstücke einzuschränken ?
(Bitte um Quellenangaben)

Jede noch so kleine bauliche Veränderung benötigt Formulare und Anträge, aber ich setzt mal eben einen Gastank an die Grundstücksgrenze (der mal eben das halbe Dorf(!) wegsprengen könnte) und die Nachbarn haben Pech gehabt, weil sie nie mehr Grillen /Brennbares lagern/ Kabeltrommeln benutzen dürfen?
(/OT)



-- Editiert von DasersteFragezeichen am 02.10.2019 20:17

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von DasersteFragezeichen):
hätte der Erbauer die Pflicht, das ganze so zu planen, dass es auf sein Grundstück passt. Sonst geht es eben nicht.
Genau. Das hat er vor 35 Jahren so gemacht. Mit allen Anträgen und Formularen. Und mit Abnahme. Dann großes OK verkündet und alles 10 Jahre den Zustand geprüft. Niemals stand beim Nachbarn ein Hühnerkrankenhaus mit Intensivstation und Rotlicht. Der Gastank stand immer ohne Beanstandung durch die Prüfer. Der hat immer den nötigen Abstand zur Grenze.
Zitat (von DasersteFragezeichen):
Welches Recht hätte er, seine Nachbarn in der Nutzung ihrer Grundstücke einzuschränken ?
Er schränkt doch deren Nutzung gar nicht ein. Der Nachbar hat seinen Hühnerstall 34 Jahre später ganz einfach nicht so gebaut, wie es erforderlich ist. Der Hühnerstall hat nicht den erforderlichen Abstand. Nicht zur Grenze und nicht zum Gastank-Dom.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sunrabbit
Status: Praktikant (773 Beiträge, 133x hilfreich)

Ich glaube das beide Nachbarn sich an die erforderlichen Abstände gehalten haben. Denn weder der Gastank noch der Hühnerstall müssen 3 Meter von der Grenze abstand halten. Zu dem Schluss kommt man, wenn man sich mal die entsprechenden Angebote im Internet anschaut.

Man kann sich zum Beispiele diese Seite mal anschauen: https://www.fluessiggas1.de/fluessiggastank-vorschriften-aufstellung-abstaende-und-grenzen/

Dort wird davon gesprochen, das man den Gastank z.B. mit einem Blech abschirmen kann, wenn die 3 Meter für Zone 2 (nicht-exgeschütze elektronische Geräte) sonst nicht einhalten kann. Ausserdem gibts noch eine 5 Meter Grenze für Brandlasten. Ob der Hühnerstall dazu gehört, weiss ich nicht.

Die Frage ist nun was höher wiegt: Die Nutzung eines Grundstückes durch seinen Eigentümer (Der Hühnerstall) oder quasie die Kosten für so ein Blech.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Denn weder der Gastank noch der Hühnerstall müssen 3 Meter von der Grenze abstand halten.
Woher nimmst du diesen Glauben? In deiner Quelle ist nirgends eine Stelle zu finden, die sich auf eine rechtl. Regelung/Satzung/Vorschrift dieser Gemeinde/dieses Tanks bezieht. Alles nur schwammige Empfehlungen.
Zitat (von Sunrabbit):
Die Frage ist nun was höher wiegt:
Das kannst du wiegen, wie du magst. Für neue kranke Hühner in einem neuen Holzstall, die auch Strom haben sollen---- oder ein alter 35jähriger unverändert und korrekt aufgestellter Tank.
Hinweis: Deine Quelle sagt sehr konkret für alle Gastanks etwas zu *Aufstellprüfung* ---> bitte gründlich lesen.

OHNE Hühnerstall hätte der Prüfer jetzt (so wie seit 35 Jahren) nichts, aber auch gar nichts zu den Abständen oder Mauern oder Blechen oderoder verlangen müssen. Der hätte einfach ein neues Si-Ventil eingebaut. Fertig---für die nächsten 10 Jahre.

NUN aber steht dort ein neuer Hühnerstall (zu) nah an der Grenze und erhält seinen Strom durch lose verlegte Verlängerungskabel.
Eine mögliche Gefährdung geht NUN nur von der neuen Massnahme aus, die ausschliesslich der Nachbar zu verantworten hat.
Zitat (von Sunrabbit):
Ob der Hühnerstall dazu gehört, weiss ich nicht.
Warum weist du das nicht? Du hast doch deine Quelle hoffentlich selbst auch gelesen? Warum sonst hätte der Prüfer etwas von Branschutzwand oder Alternative gesagt?

Grünzeug, verwilderte Grundstücke oder freilaufende Hühner sind auf jeden Fall keine Brandlast.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sunrabbit
Status: Praktikant (773 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das kannst du wiegen, wie du magst. Für neue kranke Hühner in einem neuen Holzstall, die auch Strom haben sollen---- oder ein alter 35jähriger unverändert und korrekt aufgestellter Tank.
Hinweis: Deine Quelle sagt sehr konkret für alle Gastanks etwas zu *Aufstellprüfung* ---> bitte gründlich lesen.


In der Quelle steht ausdrücklich, das wenn man den Gastank näher als 3 Meter zur Grenze aufstellen will, man dies mit dem Nachbarn klären soll. Da dann die 3-Meter-Zone um den Tank auf das Grundstück des Nachbar fällt. Und damit sind natürlich Einschränkungen für den Nachbarn verbunden, wie man ja in diesem Fall sieht. Den der Nachbar dürfte auf keine normale Lampe in diesem Bereich installieren... es betrifft ja nicht nur den Hühnerstall.

Zitat (von Anami):
OHNE Hühnerstall hätte der Prüfer jetzt (so wie seit 35 Jahren) nichts, aber auch gar nichts zu den Abständen oder Mauern oder Blechen oderoder verlangen müssen. Der hätte einfach ein neues Si-Ventil eingebaut. Fertig---für die nächsten 10 Jahre.


Sehe ich genauso.

Zitat (von Anami):
NUN aber steht dort ein neuer Hühnerstall (zu) nah an der Grenze und erhält seinen Strom durch lose verlegte Verlängerungskabel.
Eine mögliche Gefährdung geht NUN nur von der neuen Massnahme aus, die ausschliesslich der Nachbar zu verantworten hat.


Warum steht er zu nah an der Grenze? Das weiss hier doch niemand. Es gibt genehmigungsfreie Hühnerställe die direkt an der Grenze stehen dürfen. Warum darf dieser das nicht? Dafür gibt es bisher nicht den geringsten Hinweis. Wenn der Hühnerstall ein "Schwarzbau" ist, dann ist die sache doch einfach: Nachbar soll den Stall wieder abreissen. Dann erübrigt sich die Diskussion um die Brandschutzmauer oder andere Sicherungsmaßnahmen.

Zitat (von Anami):
Eine mögliche Gefährdung geht NUN nur von der neuen Massnahme aus, die ausschliesslich der Nachbar zu verantworten hat.


Ja. Der böse Nachbar benutzt sein bisher brach liegendes Grundstück nun selbst. Wie furchtbar. Das sollte man auf jeden Fall verbieten. Du gehst, nachdem du die "neue Massnahme" so hervorgehoben hast, davon aus das der Gastankbesitzer einen Bestandsschutz hat? Hat er vielleicht ja auch... das kann ich nicht wissen. Da funktioniert deine Glaskugel besser als meine. Welche Absprachen gab es damals zwischen den Grundstückseigentümern als der Gastank aufgestellt wurde? Sind die damaligen Besitzer auch noch die heutigen? Gibt es Verträge oder Grundbucheinträge zu dem Thema? Ich weiss das alles nicht, von daher wäre ich vorsichtig.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sunrabbit):
Ob der Hühnerstall dazu gehört, weiss ich nicht.

Warum weist du das nicht? Du hast doch deine Quelle hoffentlich selbst auch gelesen?


Hab ich. Aber in meiner Quelle standen keine Details zum Hühnerstall des Nachbar. Weder die exakten Baumaterialien noch die Größe. Furchtbar. Dabei weiss das Internet doch sonst alles.

Zitat (von Anami):
Grünzeug, verwilderte Grundstücke oder freilaufende Hühner sind auf jeden Fall keine Brandlast.


Da ich das verwilderte Grundstück nicht kenne, kann ich das weder bestätigen noch widerlegen. Pauschal halte ich die Aussage, das ein verwildertes Grundstück keine Brandlast sein kann, aber für falsch. Gegebenenfalls mal die Feuerwehr oder einen Sachverständigen fragen, wenn das wichtig ist.

Bei den Hühner gebe ich dir aber gerne absolut recht!

Ich würde 20Alois02 empfehlen, mit dem Nachbarn nochmal ein Bier trinken zu gehen wenn klar ist, welche Sicherungsmassnahme erforderlich ist. Wenn es mit einem simplen Blech geht, was man auf die Grenze stellt, wäre doch allen gedient und ich denke das wäre auch die kostengünstigste Möglichkeit. Die Kosten könnte man sich vielleicht teilen. Ob man den Hühnerstall einfach "wegtragen und wonaders hinstellen" kann, weiss ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Geschlossen Neuer Beitrag
12
Mehr lesen!