Fass-Sauna in den Garten

11. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.09.2024 10:55:11
Status: Beginner (56 Beiträge, 17x hilfreich)
Fass-Sauna in den Garten

Hallo Miteinander,

eine Familie möchte sich in den eigenen Garten eine Fass-Sauna mit Elektroofen stellen.
Die Grundfläche beträgt ca. 9 qm. Die Sauna soll auf ein Fundament.
Benötigt sie hierfür (Baden-Württemberg) eine Baugenehmigung?

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9 Antworten
#1
 Von 
de Bakel
Status: Student (2226 Beiträge, 484x hilfreich)

Sollte, sofern es nicht im Außenbereich steht oder ortliche Vorschriften entgegen stehen, nach Nr. 1 a) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei sein.

Strittig kann dabei sein, ob man die Sauna als "Aufenthaltsraum" definiert oder nicht.
Da nach § 2 Abs 7 LBO Aufenthaltsräume als "Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind" definiert werden, ist die Sauna für mich kein Aufenthaltsraum.

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#2
 Von 
guest-12330.09.2024 10:55:11
Status: Beginner (56 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Info- das ist ja schon mal hilfreich.
Gibt es denn dann irgendwelche Abstände zu angrenzenden Grundstücken einzuhalten?

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#3
 Von 
de Bakel
Status: Student (2226 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von Käferle):
Gibt es denn dann irgendwelche Abstände zu angrenzenden Grundstücken einzuhalten?

Ja klar.
Genaueres sh. § 6 Abs 1 LBA BW

"(1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:

1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben,
2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²,
3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt,
4. landwirtschaftliche Gewächshäuser, die nicht unter Nummer 2 fallen, soweit sie mindestens 1 m Abstand zu Nachbargrenzen einhalten.

Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."

Der wichtige Teil ist Fett. Besonders der letzte Satz ist zu beachten.
... und wieder das Thema Aufenthaltsraum ;)

P.S.: Falls absolute Rechtssicherheit benötigt wird, wäre eine Anfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsicht hilfreich.

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#4
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17822 Beiträge, 6020x hilfreich)

Die Fass-Sauna benötigt keine Baugenehmigung, denn diese ist nicht fest mit dem Boden verbunden und gilt daher als beweglich. Das "Fundament" kann Genehmigungspflichtig sein, je nachdem wie dieses ausgeführt ist. Ein Betonfundament ist z-B. etwas anderes als ein Fundament in der Art eines Steingartens. Diese sind in einigen Bundesländern erlaubt, in anderen verboten. Wir haben für unsere Fass-Sauna eine kleine Terrasse angelegt, Die Sauna darauf gestellt und dann mit Steinen den Boden bedeckt. Somit war bei uns alles genehmigungsfrei. Abstände zu Nachbarn brauchten wir auch nicht einzuhalten. Um auf der sicheren Seite zu sein solltest du das Vorhaben mit dem für dich zuständigen Bauamt absprechen.

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#5
 Von 
de Bakel
Status: Student (2226 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Fass-Sauna benötigt keine Baugenehmigung, denn diese ist nicht fest mit dem Boden verbunden und gilt daher als beweglich.

Wie schwer ist so eine Sauna? 500 kg + schätze ich mal.

"Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht [...]"
§ 2 Abs. 1 Satz 2 LBO BW

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#6
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17822 Beiträge, 6020x hilfreich)

Na das ist aber echt mal eine Wischi-Waschi Verordnung. Ein Eimer steht auch durch eigene Schwere auf dem Boden.

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#7
 Von 
de Bakel
Status: Student (2226 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Na das ist aber echt mal eine Wischi-Waschi Verordnung.

Mag sein, dürfte aber so auch in allen anderen Landesbauordnungen stehen.

Zwar ein anderes Bundesland aber: "Bauliche Anlagen sind beispielsweise auch Wohn- und Verkaufswagen, wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden."
HE LBauO M-V

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#8
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ein Eimer steht auch durch eigene Schwere auf dem Boden.
Ja, er ist aber vermutlich keine bauliche Anlage.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
karkmar
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Na das ist aber echt mal eine Wischi-Waschi Verordnung. Ein Eimer steht auch durch eigene Schwere auf dem Boden.


Es geht ja nicht darum, ob es auf dem Boden steht, sondern ob es ruht. Das wäre bei einem Eimer u. U. auch nicht der Fall.

Ansonsten kennt man den Absatz auch von anderen Landesbauordnungen. Das bereits erwähnt Beispiel hätte ich auch gebracht. Denn auch ein Wohnwagen in der Einfahrt ist ggf. genehmigungspflichtig, wenn er als Aufenthaltsraum genutzt wird - ergo sind auch bewegliche Anlagen nicht grundsätzlich genehmigungsfrei, denn sie können auch ortsfest genutzt werden.

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