Wir haben uns ein Haus in NRW gekauft. Zweigeschossig + Dachgeschoss. Im Erdgeschoss möchten wir zwei Zimmer mit einem Durchbruch verbinden. es ist eine 3,20 mtr. breite tragende Wand. Rechts und links werden ca. 25 cm stehenbleiben.
Ein Statiker hat bereits ein positives Gutachten erstellt.
Meine Frage wäre:
Muß außerdem eine Baugenehmigung
beim Bauamt dafür eingeholt werden?
Wanddurchbruch welche Genehmigungen
http://www.bauordnungen.de/html/nrw.html
§ 65 - Genehmigungsfreie Vorhaben
Zitat:(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
1. eine geringfügige, die Standsicherheit nicht berührende Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden; die nicht geringfügige Änderung dieser Bauteile, wenn eine Sachkundige oder ein Sachkundiger der Bauherrin oder dem Bauherrn die Ungefährlichkeit der Maßnahme schriftlich bescheinigt,
Du möchtest eine nicht geringfügige Änderung am Gebäude ausführen. Der Sachkundige ist für den Fall der Statiker, welcher die Ungefährlichkeit der Maßnahme schriftlich bescheinigt.
Vielen Dank für die Information.
Ich habe jetzt auch das zuständige Bauamt kontaktiert.
Dort sagte man mir: "Da der Durchbruch mehr als 2 Meter Spannweite
hat, müsste ich einen Bauantrag für die Baugenehmigung stellen".
Ist natürlich möglich, dass der Sachbearbeiter "schlecht gefrühstückt" hat und
seine Laune daher nicht ganz so gut war.
Der Statiker war auch mehr als verblüfft,als ich ihn darüber informierte.
Das hieße für mich dann, dass ich zusätzlich noch einen Architekten einschalten
müsste, da der Statiker nicht bauvorlageberechtigt ist.
Die zusätzlichen Ausgaben würde ich mir natürlich gerne sparen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Nach Ihren Angaben wird die tragende Wand nicht zur Gänze entfernt. Somit wird nicht das tragende Bauteil gänzlich entfernt, was insofern von Belang ist, dass hierfür nach des Nordrhein-Westfälischen Bauministeriums eine Genehmigungspflicht bestehen würde.
Hier würde daher noch eine nicht geringfügige Änderung innerhalb des Gebäudes vorliegen, wenn ein Teil der Wand stehen bleibt.
Ein solches Vorhaben ist gemäß 65 Abs. 2 der Landesbauordnung genehmigungsfrei, wenn ein Sachkundiger die Ungefährlichkeit der Maßnahme schriftlich bescheinigt. Nach meiner Einschätzung besteht die Erfordernis einer Baugenehmigung daher nicht.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
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