Nachbar hat im Jahr 2005 einen Aufhebungsvertrag nach 30 Jahren mit Abfindung unterschrieben und war dann noch 8 Monate freigestellt vom alten Arbeitgeber.
Ende 2005 Hochzeit ohne Ehevertrag, also ganz normale Zugewinngemeinschaft.
Mitte 2006 wurde die Abfindung dann endgültig ausgezahlt.
Frage:
1. Fällt nun die Abfindung (Zahlung) nach Eheschliessung in den Zugewinn?
Die Ehe droht zu scheitern und das Trennungsjahr hat bereits begonnen!!!
3. Oder zählt der Abfindungsvertrag vor der Eheschliessung, so das dem Mann der Abfindungsbetrag als Vermögen angerechnet wird, welches in die Ehe eingebracht wurde.
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Bevor ich ihm was falsches sage, sage ich ihm wohl lieber: Geh zu Anwalt.
Vielleicht hat ja hier ein Experte eine Idee......
-- Editiert jurijuri am 10.12.2011 17:51
Abfindung und Zugewinn bei Scheidung
Hallo jurijuri,
Wenn das Geld vor dem Heiratsdatum (Stichtag) auf seinem Konto eingegangen ist dann hat er es mit in die Ehe gebracht und es kommt in sein Anfangsvermögen.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Hallo,
@edy,
quote:
Ende 2005 Hochzeit
Mitte 2006 wurde die Abfindung dann endgültig ausgezahlt.
@jurijuri,
ich würde meinen, dass diese Abfindung beim Zugewinn keine Berücksichtigung finden dürfte, schließlich handelt es sich um einen Ausgleich für Ansprüche vor der Eheschließung.
Etwaiige Unterhaltsansprüche sind geregelt?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Danke für die Antworten.
@ edy
Das ist ja gerade das Problem:
Der Abfindungsvertrag wurde vor der Heirat
geschlossen, die
Abfindung in Form einer Geldzahlung
erfolgte einige Monate später nach der Hochzeit
....
@loddar
Ich hoffe sehr, dass Du Recht hast. Gibt es für Deine Aussage/Meinung irgendeine Rechtsquelle?
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Hallo jurijuri,
Ist denn überhaupt genug "Masse" für einen Zugewinn-
ausgleich vorhanden?
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Dem Mann gehört ein Haus, welches er allein in die Ehe eingebracht hat und noch mit Hypotheken belastet ist.
Offensichtlich fällt die "Tilgung", die zu einem Teil aus der Arbeitgeberabfindung finanziert wurde, in den Zugewinn.
Bargeld oder anderes Vermögen ist auf beiden Seiten nicht vorhanden.
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-- Editiert jurijuri am 10.12.2011 19:28
Hi,
ist zwar schon ein bisschen alt:
. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats, umfaßt das Anfangsvermögen alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, das heißt neben den dem Ehegatten gehörenden Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstandes bereits entstanden sind
Quelle: Klick
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
@ Lodddar
Danke für das Urteil. Demnach dürfte die Abfindung, auch wenn das Geld erst nach Eheschliessung geflossen ist, noch in das Anfangsvermögen des Mannes fliessen und ist somit nicht Zugewinnpflichtig.
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