Nach der Trennung befinden sich in meinem Besitz ein Handy und andere Gegenstände meiner Ex Partnerin, bin ich verpflichtet diese per Post zuzusenden oder reicht in dem Fall die Aussage, dass ich es ihr frei stelle diese abzuholen?
Da mir nun mit Anwalt und einer Anzeige wegen Unterschlagung gedroht wird wollte ich dies im Vorfeld noch einmal abklären.
Bin ich verpflichtet die Sachen meiner Ex per Post zurück zu schicken?
Ohne spezielle Vereinbarung und ohne hinzutreten besonderer Umstände (z.B. weit weg gezogen): Abholung nach Terminabsprache reicht völlig aus.
ZitatOhne spezielle Vereinbarung und ohne hinzutreten besonderer Umstände (z.B. weit weg gezogen): Abholung nach Terminabsprache reicht völlig aus. :
Sind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant?
Auf jeden Fall nochmal vielen Dank für die Antworten, mein Verständnis in diesem Fall ist da einfach etwas eingeschränkt was die rechtliche Sachlage betrifft.
ZitatSind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant? :
Ich persönlich würde die Grenze bei 1-1,5h sehen.
Falls man nicht wöchentlich so wie so in der Stadt wäre oder das ganze dringenst benötigt wird.
Aber da gibt es keine verbindliche Tabelle.
Zitat:ZitatSind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant? :
Ich persönlich würde die Grenze bei 1-1,5h sehen.
Falls man nicht wöchentlich so wie so in der Stadt wäre oder das ganze dringenst benötigt wird.
Aber da gibt es keine verbindliche Tabelle.
Ich würde es gar als hinreichend betrachten der Dame die Abholung durch einen Paketdienst in Aussicht zu stellen. Das dürfte für jene eine in Kauf zu nehmende Belastung sein.
Zitatbin ich verpflichtet diese per Post zuzusenden :
Nein.
Zitat:oder reicht in dem Fall die Aussage, dass ich es ihr frei stelle diese abzuholen?
Ja.
Zitat:ZitatOhne spezielle Vereinbarung und ohne hinzutreten besonderer Umstände (z.B. weit weg gezogen): Abholung nach Terminabsprache reicht völlig aus. :
Sind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant?
Grundsätzlich: nein. Aber es wäre irgendwie eine Frage der Höflichkeit und von zivilisierten Verhalten, sich in so einem Fall auf eine Zusendung per Post o.ä. zu einigen.
Na ja, die Frage ist doch, wie viel sie da zurückgelassen hat und warum. Wenn sie einfach ausgezogen ist, eben tüttelig war, dann muss sie die vergessenen Gegenstände und deren Rückführung organisieren. Wenn es andere Gründe gab, andere Situation. Das wissen wir hier nicht.
Es gibt ja noch eine relativ preiswerte Lösung: die Teile in eine große Kiste packen oder auch in mehrere Kisten, bereit stellen, und die Ex organisiert den Transport, z.B. durch eine Spedition, die die Route regelmässig fährt, und die Kiste als Beifracht mitnimmt. Muss halt die Ex organisieren, Fragesteller muss nur helfen.
wirdwerden
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten