Bin ich verpflichtet die Sachen meiner Ex per Post zurück zu schicken?

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb505364-50
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich verpflichtet die Sachen meiner Ex per Post zurück zu schicken?

Nach der Trennung befinden sich in meinem Besitz ein Handy und andere Gegenstände meiner Ex Partnerin, bin ich verpflichtet diese per Post zuzusenden oder reicht in dem Fall die Aussage, dass ich es ihr frei stelle diese abzuholen?
Da mir nun mit Anwalt und einer Anzeige wegen Unterschlagung gedroht wird wollte ich dies im Vorfeld noch einmal abklären.

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8 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128641 Beiträge, 41008x hilfreich)

Ohne spezielle Vereinbarung und ohne hinzutreten besonderer Umstände (z.B. weit weg gezogen): Abholung nach Terminabsprache reicht völlig aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb505364-50
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne spezielle Vereinbarung und ohne hinzutreten besonderer Umstände (z.B. weit weg gezogen): Abholung nach Terminabsprache reicht völlig aus.


Sind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant?

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#3
 Von 
fb505364-50
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf jeden Fall nochmal vielen Dank für die Antworten, mein Verständnis in diesem Fall ist da einfach etwas eingeschränkt was die rechtliche Sachlage betrifft.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128641 Beiträge, 41008x hilfreich)

Zitat (von fb505364-50):
Sind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant?

Ich persönlich würde die Grenze bei 1-1,5h sehen.
Falls man nicht wöchentlich so wie so in der Stadt wäre oder das ganze dringenst benötigt wird.

Aber da gibt es keine verbindliche Tabelle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb505364-50):
Sind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant?

Ich persönlich würde die Grenze bei 1-1,5h sehen.
Falls man nicht wöchentlich so wie so in der Stadt wäre oder das ganze dringenst benötigt wird.

Aber da gibt es keine verbindliche Tabelle.


Ich würde es gar als hinreichend betrachten der Dame die Abholung durch einen Paketdienst in Aussicht zu stellen. Das dürfte für jene eine in Kauf zu nehmende Belastung sein.

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#6
 Von 
eh1960
Status: Senior-Partner (6838 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat (von fb505364-50):
bin ich verpflichtet diese per Post zuzusenden

Nein.
Zitat:
oder reicht in dem Fall die Aussage, dass ich es ihr frei stelle diese abzuholen?

Ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
eh1960
Status: Senior-Partner (6838 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat (von fb505364-50):
Zitat (von Harry van Sell):
Ohne spezielle Vereinbarung und ohne hinzutreten besonderer Umstände (z.B. weit weg gezogen): Abholung nach Terminabsprache reicht völlig aus.


Sind eine Entfernung von 3std Autofahrt diesbezüglich relevant?

Grundsätzlich: nein. Aber es wäre irgendwie eine Frage der Höflichkeit und von zivilisierten Verhalten, sich in so einem Fall auf eine Zusendung per Post o.ä. zu einigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40699 Beiträge, 14403x hilfreich)

Na ja, die Frage ist doch, wie viel sie da zurückgelassen hat und warum. Wenn sie einfach ausgezogen ist, eben tüttelig war, dann muss sie die vergessenen Gegenstände und deren Rückführung organisieren. Wenn es andere Gründe gab, andere Situation. Das wissen wir hier nicht.

Es gibt ja noch eine relativ preiswerte Lösung: die Teile in eine große Kiste packen oder auch in mehrere Kisten, bereit stellen, und die Ex organisiert den Transport, z.B. durch eine Spedition, die die Route regelmässig fährt, und die Kiste als Beifracht mitnimmt. Muss halt die Ex organisieren, Fragesteller muss nur helfen.

wirdwerden


























































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