Kindergarten verweigert Kind den Zutritt wegen Corona Kontaktperson

27. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
go596284-33
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergarten verweigert Kind den Zutritt wegen Corona Kontaktperson

Meine Tochter ist Corona positiv und in Absonderung. Mein Sohn als Kontaktperson auch war aber nie positiv. Wurde in Abstimmung mit Ordnungsamt und Gesundheitsamt freigetestet und darf wieder raus. Der Träger des Kiga verwehrt ihm den Zutritt und beruft sich auf das Hausrecht. Ist das rechtens? Wird das Kind hier nicht diskriminiert aufgrund der Einstufung als Kontaktperson?

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11 Antworten
#1
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36953 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von go596284-33):
Der Träger des Kiga verwehrt ihm den Zutritt und beruft sich auf das Hausrecht. Ist das rechtens?
Was schreibt der Träger denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go596284-33
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Eltern, es kommt jetzt vermehrt vor, dass Eltern oder Geschwisterkinder unserer Kindergartenkinder positiv auf das Corona-Virus getestet werden. Theoretisch kann man dann das Kindergartenkind „freitesten" und bereits am nächsten Tag wieder in den Kindergarten bringen. Da bei solchen Konstellationen aber ein täglicher Kontakt zur infizierten Person anzunehmen ist, werden wir die Betreuung in unseren Kindergärten verweigern. Die ausgesetzte Betreuung gilt so lange, bis der letzte Quarantänetag der infizierten Person abgelaufen ist. Dies dient dem Schutz der anderen Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von go596284-33):
Der Träger des Kiga verwehrt ihm den Zutritt und beruft sich auf das Hausrecht. Ist das rechtens?

Ja, ist es.



Zitat (von go596284-33):
Wird das Kind hier nicht diskriminiert aufgrund der Einstufung als Kontaktperson?

Ja und?



Zitat (von go596284-33):
Da bei solchen Konstellationen aber ein täglicher Kontakt zur infizierten Person anzunehmen ist,

Richtig.

Die Begründung ist wohl haltbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ratlose mama
Status: Lehrling (1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Vielleicht hilft ja das Angebot das Kind jeden morgen vor Besuch der KiTa testen zu lassen oder alle 2 Tage einen PCR-Test vorzulegen. Das dürfte das Risiko ein wenig mindern.

Allerdings denke ich, dass hier der Träger zum Schutz der anderen Kinder und der Erzieher völlig richtig handelt und das auch von entsprechenden Verordnungen gedeckt sein dürfte.

Oder denke es einfach mal anders rum. Wie würde es sich für euch anfühlen, wenn ein anderes Kind, das im engsten Familienkreis einen an Covid Erkrankten hat, trotzdem täglich mit eurem Kind im KiHa Kontakt hat? Wäre das denn ok? Und was, wenn das Kind dann doch unerkannt positiv ist und andere ansteckt?

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#5
 Von 
go596284-33
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben uns gemäß der Verordnungen und in enger Abstimmung mit den Ämtern verhalten und er ist schon 7 Tage daheim. Tägliche Schnelltests, PCR Test über Labor, offizieller Antigen Test mehr kann man nicht machen.
Schade dass es in der Pandemie am Ende immer die Kinder ausbaden. Wenn die Mitarbeiter geschützt werden sollen dann wären Masken mal ein Anfang.

Danke für die Antworten

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Die Kinder in der KiTa tragen keine Masken?


Offensichtlich haben sie keine Kinder. Kinder unter 6 tragen keine Masken und Kindern bis 3 werden sie ohne Klebstoff keine dauerhaft anbekommen.

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von go596284-33):
Schade dass es in der Pandemie am Ende immer die Kinder ausbaden.

Quatsch


Auch das zeugt davon, das sie selber nicht betroffen sind. Letztes Jahr hieß "Last die Kinder Zuhause um die alten zu schützen" (mit bei uns in der Summe gut 6 Monate Heimbetreuung). Dieses Jahr sind die Maßnahmen in den Kitas teilweise gegenüber den Kindern absurd streng (meine Kinder dürfen sich nicht sehen), ErzieherInnen dürfen hingegen aktiv ihre Abneigung zum impfen äußern und gleichzeitig hat - zumindest bei uns - der Weihnachtsmarkt auf und die Restaurants sind voll.

Grundsätzlich kann ich die Generalkritik verstehen.

Allerdings für den konkreten Fall hat die Einrichtung rechtlich wie sachlich Recht. Wenn ein Geschwisterkind nachweislich positiv ist, wäre es fahrlässig das Geschwisterkind in die Einrichtung zu lassen. Dazu kommt, dass die Gesundheitsämter überlastet sind und aktiv zur "Selbsthilfe" aufrufen.
Sie werden das schon schaffen, ist ja nicht die erste Woche mit Kindern daheim.

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#8
 Von 
go596284-33
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

hinkriegen werden wir das in den anderen Kindergärten im gleichen Dorf sind die Geschwisterkinder wieder in der Einrichtung. Dort werden die Regelungen der Coronaverordnung und die amtlichen Bescheinigung zum Absonderungsende problemlos anerkannt. Aber halt anderer Träger. Gleichen Recht für alle und vorallem vorher die Eltern zu informieren wäre der richtige Weg. Und ja auch bei uns lassen sich Erzieherinnen nicht impfen und am Ende minimiert man das Risiko über das Hausrecht

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von go596284-33):
Gleichen Recht für alle

Das wird doch gewährleistet, das Schreiben liest sich jetzt so, als gelte das für alle Kinder dieser KiTa und nicht nur für eures?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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