Widerrufsrecht bei sky: Widerruf nach 17 Tagen abgelehnt. Vorher nicht möglich wegen falscher KeyCar

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)
Widerrufsrecht bei sky: Widerruf nach 17 Tagen abgelehnt. Vorher nicht möglich wegen falscher KeyCar

Moin allerseits!

Am 31.12.2015 habe ich über das Online-Portal von Sky einen Abo-Vertrag abgeschlossen.
In der Widerrufsbelehrung wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewährt, die Frist beginnt laut Text mit dem Datum des Vertragsabschlusses.
Dies habe ich akzeptiert, und die Bestellung abgeschickt.

Für den Betrieb von Sky ist bekanntlich ein Receiver sowie eine entsprechende Key-Card erforderlich. Beides wird per Post versendet.

Leider hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass das Programm für mich nicht interessant ist, daher wollte ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, und den Vertrag beenden.
Dies wurde mir jedoch verwehrt, da die Widerrufsfrist abgelaufen sei.

Ich bin jedoch der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist. Ich hatte vor dem 16.01.2016 (also als die Frist eigentlich schon abgelaufen war) keine Möglichkeit, das System in Betrieb zu nehmen, und konnte somit nicht beurteilen, ob das Programm für mich interessant ist.

Eine im Sinne der Widerrufsbelehrung rechtzeitige Einreichung des Widerrufs war mir also nicht möglich.

Hierzu würde mich nun interessieren, ob ich die Ablehnung hinnehmen muss.

Nachfolgend möchte ich stichwortartig den Hergang seit der Bestellung einmal darlegen, damit die Sachlage klar wird.

31.12.2015:
-Online-Bestellung:

06.01.2016:
-Erhalt des Pakets mit dem Receiver und der Keycard

KW02/2016:
-Versuch, das System in Betrieb zu nehmen. Aufgrund eines fehlenden Kabels sowie einer falschen Keycard war dies jedoch nicht möglich
-Mehrere Anrufe beim Kundendienst, man sicherte mir zu, das Kabel sowie die richtige Key-Card nachzusenden

13.01.2016:
-Erhalt des fehlenden Kabels

14.01.2016:
-Erhalt der Auftrags- und Versandbestätigung für eine neue Key-Card

16.01.2016:
-Erhalt der neuen Keycard
-Einrichtung des Systems
-Einreichung des Widerrufs (Online aus meiner Konto-Seite auf der Sky-Webseite)
-Erhalt einer Eingangsbestätigung (aber ohne inhaltlichen Bezug)

17.01.2016:
-Anruf bei der Sky-Kundenhotline, mit der Bitte um Bestätigung des Eingangs des Widerrufs
Dies konnte nicht bestätigt werden
-Erneute Einreichung des Widerrufs per Mail mit Erläuterung des Sachverhaltes (Verzögerungen, falsche/unvollständige Lieferung)

20.01.2016:
-Erhalt einer Mail von Sky mit der Ablehung des Widerrufs aufgrund Überschreitung der Widerrufsfrist.

Es kann doch nicht sein, dass man mir den Widerruf verweigert, obwohl ich keine Möglichkeit hatte, den Gegenstand des Vertrages in Augenschein zu nehmen.
Wenn das so wäre, könnten die Anbieter theoretisch die Auslieferung bewusst hinauszögern, und so das Widerrufsrecht umgehen.
Für die Verzögerungen und Fehl-/Falsch-Lieferungen trage ich nicht die Verantwortung, daher kann ich die Entscheidung, den Widerruf abzulehnen, nicht nachvollziehen.

Ich würde mich freuen, wenn jemand hierzu etwas "Belastbares" sagen könnte, vielleicht mit Bezug auf Gerichtsurteile, damit ich für einen Beschwerdebrief etwas in der Hand habe.

Danke und viele Grüße,

Björn




-- Editier von bjoern_krueger am 20.01.2016 10:18

Notfall? Mehr lesen!



29 Antworten
#1
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat:
In der Widerrufsbelehrung wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewährt, die Frist beginnt laut Text mit dem Datum des Vertragsabschlusses.

Das ist blanker Unsinn, wenn zur Nutzung des Angebots noch weitere Geräte notwendig sind, die erst noch verschickt werden müssen. War da noch irgendein Online-Zugang dabei, der sich ohne Keycard und Receiver hätte nutzen lassen? Wobei das aus meiner Sicht unerheblich ist, da ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich die Nutzung am Fernseher, noch nicht zur Verfügung stand (§356 Abs. 4 BGB , der wesentliche Punkt ist das "vollständig erbracht", das ist hier nicht der Fall).

Ich würde noch ein einzelnes Schreiben schicken, dass ich an dem Widerruf festhalte, da die Leistung frühestens mit Lieferung des Receivers, eigentlich aber erst mit Lieferung der korrekten Keycard erbracht wurde und daher die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist. Weitere Forderungen sollen sie bitte gerichtlich geltend machen, wenn sie das unbedingt wünschen. Gleichzeitig noch der Einmeldung jeglicher Forderung an Auskunfteien sowie der persönlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme, auch durch beauftragte Unternehmen/Anwälte widersprechen. Ankündigen, dass man sich eine negative Feststellungsklage vorbehält, falls die Forderung an ein Inkassounternehmen/Anwalt übergeben wird oder diese zu penetrant eingefordert wird.

Die Geräte würde ich sofort zurückschicken (sicherheitshalber Zeugen mit dazunehmen).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin!

erstmal danke für das Posting!
Hatte ich mir genau so erhofft, es entspricht ja auch dem gesunden Menschenverstand (auch wenn das nicht wirklich immer ausschlaggebend ist...)
Ein Online-Zugang besteht (SkyGo), damit kann man auf mobilen Geräten einen Teil der Programme sehen.
Aber das kann ich auch nicht nutzen, da mein Smartphone nicht unterstützt wird.

Sieht wohl so aus, als könnte ich da noch was erreichen.

Nochmal danke und viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

noch ein Nachtrag:
Ich habe mir den angegebenen Paragrafen mal angesehen. Dort heißt es:

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Gemäß § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB gilt für Dienstleistungen, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlöscht, wenn der Unternehmer die Dienstleistungen vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers vorlag und dieser dabei Kenntnis hatte, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlöscht. (Neu: Es ist nun nicht mehr erforderlich, dass auch der Verbraucher den Vertrag vollständig erfüllt hat.) Bei Finanzdienstleistungen muss zusätzlich der Vertrag auch vom Verbraucher vollständig erfüllt sein (§ 356 Abs. 4 Satz 2 BGB ).


Der Paragraf regelt nach meinem Verständnis das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts. Das ist in meinem Fall doch aber gar nicht relevant. In meinem Fall ist doch zu klären, wann die Widerrufsfrist beginnt.

Dazu habe ich das hier gefunden:

Beginn der Widerrufsfrist

● Nach § 356 Absatz 3 S. 1 BGB beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 EBGB unterrichtet hat. Diese Belehrung muss nicht in Textform erfolgt, sondern es reicht eine Belehrung auf der Webseite aus.

Bei Warenlieferung beginnt die Frist frühestens mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB ). Beim Versand von Waren kann es dabei zu verschiedenen Varianten des Fristbeginns kommen, beispielsweise je nachdem ob die Warensendung in einer einzigen Lieferung oder in Teilsendungen erfolgt. Hinzu kommen verschiedene weitere Anforderungen und Fallkonstellationen.

● Nach dem neuem Recht ist nur noch die korrekte Widerrufsbelehrung Voraussetzung für den Fristbeginn und nicht wie bisher auch noch die Erfüllung von nachvertraglichen Informationspflichten.

Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss.



In meinem Fall handelt es sich ja um eine Dienstleistung, die mit dem Versand einer Ware (Receiver und Zubehör) einhergeht. Also es ist weder eine reine Warenlieferung noch eine reine Dienstleistung. Bei letzterer läge der Fall klar.
Ich kann keine Formulierung finden, bei der mein Fall explizit abgedeckt ist.

Kann ich mich wirklich auf den angegebenen Paragrafen beziehen?

Danke und viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Sky lässt sich auch ohne Receiver nutzen. SkyGo erhält jeder Kunde automatisch. Ich sehe das nicht ganz so optimistisch wie JogyB, aber auf jeden Fall ist es ein guter Ansatz.
Die Lieferung der Hardware war zwar mangelhaft, ist aber erfolgt. Das Programm war auch ohne Hardware auf dem PC nutzbar.
Es bestand also lediglich ein Sachmangel. Die Widerrufsfrist startet auch beim Vorliegen eines Sachmangels.
Du hättest dich also durchaus vom Programmangebot überzeugen können. Apropos, vom Progammangebot kann man sich auch in einer Fernsehzeitschrift oder einfach online bei Sky überzeugen.
Das Widerrufsrecht erlischt nicht erst nachdem alle Sachmängel behoben wurden!
Hier kommt es also ganz stark auf die Argumentation an ob man schlüssig darlegen kann, dass die Frist zum Widerruf nicht vor dem 16.01 gestartet haben soll. Die Überzeugung vom Programmangebot ist ist kein gutes Argument. Die Nutzung auf dem Fernseher (man wolle sich vom Komfort der Receiver Nutzung und dessen Bedienung überzeugen) ist auf jeden Fall das deutlich bessere Argument.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Mit §356 Abs. 4 BGB hatte ich einen Denkfehler drin.

Dennoch stehe ich zur grundsätzlichen Argumentation: Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages konnte nicht genutzt werden, als kann die Widerrufsfrist nicht ablaufen. Dass hier die Regelungen zu Dienstleistungsverträgen und Warenlieferungen einen unterschiedlichen Beginn vorsehen, sehe ich nicht als so kritsuch an. Im Zweifelsfall ist eher die verbraucherfreundlichere Auslegung zu wählen.

Die Anmerkung, dass die Widerrufsfrist trotz eines Sachmangels zu laufen beginnt, ist aus meiner Sicht korrekt. Aber: Der Fristablauf ist meines Erachtens bis zur erfolgreichen Nacherfüllung gehemmt. Andernfalls würde sich bei einem defekt gelieferten Artikel die Widerrufsfrist effektiv auf 0 reduzieren (angemessene Frist für die Nacherfüllung ist in der Regel 14 Tage). Das würde den Verbraucher entweder bei der Geltendmachung des Sachmangels oder bei der Ausübung des Widerrufsrechts behindern. Das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzes.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin!

Danke Euch für Eure Einschätzungen.
Die Meinungen gehen ja doch etwas auseinandern, auch wenn sie prinzipiell in die gleiche Richtung gehen.
Daher habe die Frage mal bei der Verbraucherzentrale in Hamburg gestellt, dort gibt es bestimmt Rechtsexperten, die sich auf solche Themen spezialisiert haben.
Die Bearbeitung kostet zwar etwas (~25€), aber das ist es mir Wert.

Werde berichten, was die dort sagen, und wie sich der Fall weiter entwickelt.

Also nochmal danke und viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Das würde den Verbraucher entweder bei der Geltendmachung des Sachmangels oder bei der Ausübung des Widerrufsrechts behindern. Das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzes.

Und genau deher denke ich, dass es auf die Argumentation ankommt warum der Ablauf der Frist gehemmt sein soll.
Das Programmangebot, wie es Björn geschrieben hat, kann es nicht sein, es bleibt also nur dein Ansatz, dass die für den Kunden wichtigsten Bestandteile des Vertrages nicht geprüft werden konnten, der Komfort der Bedienung und die Funktionen des Receivers.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Sagen wir es mal so: Letztendlich muss man nicht 100%ig im Recht sein, die Gegenseite muss nur genug Zweifel haben, um einen Rechtsstreit zu scheuen. Das ist hier aus meiner Sicht der Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ebenezer
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Vielleicht stehe ich ja gerade auf dem Schlauch aber: who cares?

Der Gesetzgeber mag die Intention gehabt haben, dass die Frist zum testen ist, verbindlich ist das aber nicht. Der Verbraucher hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht egal ob er testet oder in der Zeit im Urlaub ist.

Daran ändert es auch nichts wenn man einzelne Teile der Lieferung auch allein nutzen kann. Es käme ja auch keiner auf die Idee die Rücktrittsfrist für einen Komplett-PC bei Lieferung des Monitors beginnen zu lassen selbst wenn der auch als Fernseher nutzbar ist.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
verbindlich ist das aber nicht.

Nein, ist es nicht. Die Intention spielt aber eine Rolle, wenn der Gesetzestext nicht eindeutig ist, dann hat das Gericht den Willen des Gesetzgebers zu erforschen.

Zitat (von Ebenezer):
Der Verbraucher hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht egal ob er testet oder in der Zeit im Urlaub ist.

Er hat ein Widerrufsrecht, kein Rücktrittsrecht. Wenn er in Urlaub geht, dann liegt das in der Einflusssphäre des Käufers und er hat die Folgen damit auch zu vertreten. Das würde auch dann gelten, wenn das explizit als Testperiode im Gesetz stehen würde.

Zitat (von Ebenezer):
Es käme ja auch keiner auf die Idee die Rücktrittsfrist für einen Komplett-PC bei Lieferung des Monitors beginnen zu lassen selbst wenn der auch als Fernseher nutzbar ist.

In die Richtung habe ich ja auch argumentiert.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin!

Ich wollte nochmal kurz berichten:
Und zwar habe ich der Verbraucherzentrale den Fall geschildert, nach ein paar Tagen kam die Antwort, dass man mich für 45€ vertreten, und einen entsprechenden Brief an Sky schreiben würde.

Das habe ich erstmal nicht in Anspruch genommen, sondern stattdessen nochmal eine sachliche Mail an Sky geschickt, in der ich die Vertretung durch die Verbraucherzentrale für den Fall angekündigt habe, dass man meinen Widerruf weiterhin ablehnt.

Das habe ich am 1.2. gemacht, und bis heute keine Rückmeldung erhalten.

Aber als ich gestern mal wieder den Sky-Receiver angeschaltet habe, musste ich feststellen, dass die Sender nicht mehr freigeschaltet sind, und eine programmierte Aufnahme mit dem Hinweis abgelehnt wurde, dass ich kein gültiges Abonnement habe.
Daraufhin habe ich versucht, mich in mein Sky-Konto einzuloggen, was auch nicht mehr möglich ist. Ein Blick auf's Konto hat dann auch offenbart, dass kein Monatsbeitrag eingezogen wurde.

Heißt also:
Die haben meinen Widerruf offenbar kommentarlos akzeptiert, und das Abo gekündigt.
Aber das Geschäftsgebahren ist schon sehr zweifelhaft. Ich hätte eine schriftliche Stellungnahme erwartet.

Es ist auch noch offen, wie der Rückversand der Hardware erfolgt, und wer die Kosten dafür trägt.
Auch habe ich noch keine Erstattung der Kosten (Erster Monatsbeitrag, Anschlussgebührt und Logistikpauschale) erhalten. Insgesamt immerhin knapp 90€.

Ich habe noch eine Mail geschrieben, und diese Fragen gestellt, ich bin gespannt, ob diesmal eine Reaktion erfolgt. Schließlich wollen die ihren Receiver doch bestimmt wiederhaben, insofern gehe ich davon aus, dass sie sich melden.

Falls nicht, setze ich noch einmal eine Frist, und wenn die verstrichen ist, sende ich den Kram unfrei zurück und lasse die Lastschrift von meiner Bank zurückbuchen

Viele Grüße,

Björn

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von bjoern_krueger):
Schließlich wollen die ihren Receiver doch bestimmt wiederhaben, insofern gehe ich davon aus, dass sie sich melden.

Dann schick den Receiver mal schnellstens zurück. Die Kosten für den Rückversand zahlst du.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Und dokumentiere, dass Du keinen Zugang mehr hast (Zeugen, Video).

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin Leute!

Aus Euren Anmerkungen schließe ich, dass hier Aufpassen angesagt ist...
Aber was habe ich mir zu Schulden kommen lassen? Man hat ohne Rücksprache das Abonnent eingestellt (was ja auch gut ist, ich wollte das ja), aber gleichzeitig reagiert man auf keine meiner Nachrichten.
Ich habe mehrfach nachgefragt, wie der Rückversand zu erfolgen hat, aber wenn keiner reagiert, warum muss ich dann unbedingt so schnell reagieren? Und auch noch Zeugen bereithalten, dass der Zugang nicht mehr geht?

Ich muss schon sagen, so ein Geschäftsgebahren von einem etablierten und professionellen Dienstleister hätte ich nicht für möglich gehalten.

Viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von bjoern_krueger):
aber wenn keiner reagiert, warum muss ich dann unbedingt so schnell reagieren?

§357 Abs. 1 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von bjoern_krueger):
Ich habe mehrfach nachgefragt, wie der Rückversand zu erfolgen hat, aber wenn keiner reagiert, warum muss ich dann unbedingt so schnell reagieren?

Weil dir bereits beim vor dem Abschluss des Abos mitgeteilt wurde was du zu tun hast wenn das Abo endet! Das Ganze wurde dir noch einmal mitgeteilt als das Abo zustande kam. Wie oft hättest du es denn noch gerne erklärt bekommen?
Sky braucht sich auch nicht auf eine Brieffreundschaft mit dir einzulassen, warum denn auch? Beide Seiten haben Rechte und Pflichten. Solange beide Seite all ihre Pflichten erfüllen ist alles in bester Ordnung. Du musst nun also den Receiver zurücksenden und Sky muss dir, zumindest Anteilsmäßig, die Kosten zurückerstatten. Ob die Kosten in vollem Umfang zurückerstattet werden MÜSSEN, ....... ich denke nicht, denn es ist ja noch gar nicht klar, ob die Annahme des Widerrufes prktisch nur eine Zustimmung war den gültigen Vertrag in beideseitigen Einverständnis aufzulösen oder ob hier tatsächlicg das gesetzliche Widerrufsrecht zu tragen kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin!

Zitat:
Weil dir bereits beim vor dem Abschluss des Abos mitgeteilt wurde was du zu tun hast wenn das Abo endet!

Aber es hat mir doch niemand mitgeteilt, dass das Abo beendet ist! Das habe ich doch nur zufällig gemerkt.

Und am 1. Februar schicken sie mir noch eine Mail, mit folgendem Inhalt:

Zitat:
"Sehr geehrter Herr Krüger,
wir bedauern Ihre Kündigung. Sie haben Ihre Sky Geräte bereits zurückgeschickt.
Trotz Ihrer Kündigung haben Sie für die gesamte Restlaufzeit Ihres Abonnements noch Anspruch auf das Gerät. Falls Sie sich doch entschließen sollgen, Sky weiterhin zu nutzen, dann melden Sie sich bei uns: [...]
Aktuelle Informationen rund um Ihren Vertrag und wertvolle Tipps zum Anschluss [...] finden Sie stetus in unserem Online-Kundencenter unter sky/kundencenter.
mit freundlichen Grüßen... Leiter Kundenservice


Kein Wort, zu wann das Abo gekündigt ist, oder wie lange die Restlaufzeit noch geht.
Ich habe es so verstanden, dass man meine Kündigung akzeptiert hat, aber dass ich die 23 Monate noch abwarten muss. Warum sonst würde man auf eine Restlaufzeit hinweisen?
Und der Hinweis auf das Kundencenter ist auch ein Witz, da ich mich dort gar nicht mehr einloggen kann...

Die schreiben mir am 1. Februar, weisen auf eine nicht näher definierte Restlaufzeit hin, gleichzeitig ist das Abo aber schon beendet (am 31.1. war die wegen Ablauf des Abos nicht durchgeführte Aufnahme)!

Was machen die da?!?!

Warum können die denn nicht reagieren, und mich darüber informieren, dass das Abo zum Stichtag x beendet ist. Man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich jeden Tag nachschaue, ob ich noch Sky-Sender empfangen kann.

Eine einzige Mail von denen mit detaillierten Informationen und gut ist.

Ich kann das nicht begreifen. Zählt denn die Zufriedenheit der Kunden heutzutage gar nichts mehr? Selbst wenn ich als Kunde momentan verloren bin, sollten die doch alles tun, damit ich wenigstens später mal wieder darüber nachdenke, wieder ein Abo abzuschließen. Mit so einem Verhalten vergraulen die doch jeden Kunden auf Dauer.

Ich werde heute mal bei der Hotline anrufen.

Viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Du selbst hast doch widerrufen/gekündigt. Natürlich ist dir bekannt, dass das Abo dann auch nicht mehr vorhanden ist und die "Restlaufzeit" sehr kurz bis nicht vorhanden ist. Du bist doch ein mündiger Bürger und du kannst lesen was vereinbart wurde. Na dann halte dich doch jetzt einfach an die Vereinbarung und sei froh, dass anscheinend ja alles doch recht zügig vorbei ist. Das ganze könnte auch mit viel mehr Aufwand und Kopfzerbrechen verbunden sein. Sky hätte sich auch einfach querstellen können. Die detailierten Informationen wurden dir bereits beim Abschluss des Vertrages mitgeteilt. Ich bin mir aber sicher, dass dennoch in Kürze auch noch ein Brief bei dir ankommen wird. Es ist bei Sky üblich, dass sie Briefe schicken. Briefe dauern nun einmal etwas länger als e-Mails.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Du selbst hast doch widerrufen

Exakt. Ein Widerruf ist zunächst mal eine einseitige Willenserklärung und löst damit auf Deiner Seite auch die damit verbundenen Pflichten aus.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Und es ist üblich, dass man einen Widerruf einfach kommentarlos umsetzt, ohne auch nur ein einziges Wort dazu zu sagen/schreiben?
Und dann auch noch unsinnige Mails schreibt, in denen absolut falsche Fakten enthalten sind, und Tipps gegeben werden, die nicht umsetzbar sind?
Ich bitte Euch. Da braucht man doch nicht mehr als gesunden Menschenverstand, um zu beurteilen, dass hier etwas sehr im Argen ist.
Und falls doch, ist am gesamten System was falsch.

Aber egal, ich bin den Quatsch jetzt los, werde nachher nochmal bei der Hotline anrufen, und dann den Kram zurückschicken.
Dann schreibe ich noch eine Mail bezüglich der Kostenerstattung mit Frist, und wenn die nicht eingehalten wird, buche ich die Lastschrift zurück.

Was für ein erbärmlicher Haufen, da bei Sky

Euch allen aber nochmal vielen Dank für die zahlreichen Stellungnahmen!

Viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von bjoern_krueger):
Und es ist üblich, dass man einen Widerruf einfach kommentarlos umsetzt, ohne auch nur ein einziges Wort dazu zu sagen/schreiben?

Ein Widerruf ist eine EINSEITIGE Willenserklärung, es bedarf dazu keines Kommentares der Gegenseite.
Aber keine Angst, du wirst Post bekommen.
Das mit der Rückbuchung der Lastschrift würde ich mir an deiner Stelle noch verkneifen. Der Schuss kann nach hinten losgehen. Warte einfach mal den Brief von Sky ab.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Naja, klar, ich würde das nicht einfach so machen, sondern vorher nochmal nachfragen, und eine Frist setzen. Zusätzlich auch nochmal anrufen. Und wenn ich dann nichts höre, dann würde ich die Lastschrift zurückbuchen

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Lass das zunächst einmal bleiben! Warte den Brief ab! Zuerst musst du einmal wissen warum der Vertrag aufgehoben wurde, also ob dein Widerruf so akzeptiert wurde oder ob es eine Vertragsaufhebung sein soll. Je nachdem hast du nämlich unterschiedliche Rechte.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok, ich werde noch warten.
Trotzdem ist es doch alles sehr merkwürdig. Das Abo ist seit mindestens 31.1. nicht mehr aktiv, das kann ich über die fehlgeschlagende Aufnahme belegen. Und das ist immerhin schon 9 Tage her. So langsam müsste auch ein Brief angekommen sein, selbst wenn er per Ochsenkarren ausgeliefert worden wäre.
Schon skurril das ganze...

Viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17830 Beiträge, 6023x hilfreich)

Ach so, o.k., oben hast du geschrieben, dass du gestern gemerkt hast, dass das Abo nicht mehr läuft weil eine programmierte Sendung nicht aufgenommen wurde. Dass das bereits am 01.02. war hast du aber nicht geschrieben. 9 Tage ist dann schon etwas lange.
Also dann einfach die Hardware !schnellstens! zurücksenden.

-- Editiert von micbu am 09.02.2016 16:06

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
bjoern_krueger
Status: Frischling (11 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin!

OK, kann sein, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
Also neuer Versuch:
-Ich habe gestern versucht, einen Sky-Sender zu empfangen, und habe festgestellt, dass das nicht mehr geht (Fehlermeldung sinngemäß: "Keine Freischaltung vorhanden")
-Dann habe ich (auch gestern) versucht, eine aufgenommende Sendung anzuschauen, die am 31.1. auf einem Sky-Sender lief. Dabei habe ich festgestellt, dass die Sendung nicht aufgenommen wurde, mit der Begründung, dass zum Zeitpunkt der Sendung kein gültiges Abonnement bestanden hat.

Ich habe also gestern bemerkt, dass das Abo nicht mehr besteht, und über die fehlgeschlagene Aufnahme das (mindeste) Ablaufdatum festgestellt.

Den letzten Kontakt von Sky gab es am 1.2. mit dem Inhalt, den ich oben in Beitrag #17 zitiert habe.

Ich rufe da nachher einfach mal an, dann wird es sich vielleicht aufklären.

Viele Grüße,

Björn

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Mal so einfach ein paar blöde Gedanken,
als ex Kunde von Sky, Kündigung ist nicht Widerruf, also besteht aus deren Sicht noch eine Restlaufzeit, die werden weiter abbuchen, erst die wenn man denen die Klage in Haus flattert, machen die einen Rückzieher, keine Angst, das läuft alles über die AG Ebene ab.
Sky lenkt ein, denn Gerichtsurteile scheuen die, wie der Teufel das Weihwasser, aber trotz allem wird versucht den Kunden von den Kaufmännnern zu halten.
Das ist zwar nur eine Erfahrung aus 2013, erst wenn die Klageschrift zugestellt ist, kommt bei denen die Besinnung. Die Verbraucherzentralen würde ich aus heutiger Sicht erst mal weglassen, bringt auch nichts.
Einfach warten, bucht Sky weiter ab, den Weg der Klage beschreiten, statt Rückbuchung.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JogyB
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
bucht Sky weiter ab, den Weg der Klage beschreiten, statt Rückbuchung.

Warum sollte man das tun? Einfach der Bank mitteilen, dass sie die Abbuchungen von Sky nicht mehr ausführen dürfen und gut ist. Ich sehe keinen Grund, nochmal Geld für die Klage vorzustrecken und das Prozessrisiko (so 100%ig sicher ist das ja nicht, dass man gewinnt) einzugehen. Man hat schlichtweg nichts davon. Sky wird von sich aus eher nicht klagen und das ist schließlich alles, was man will.

-- Editiert von JogyB am 09.02.2016 21:04

1x Hilfreiche Antwort


Mehr lesen!