Mediamarkt verweigert Rücknahme beschädigter Ware

22. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sasan123
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mediamarkt verweigert Rücknahme beschädigter Ware

Hallo und danke im Voraus. Habe vor zwei Wochen eine Spühlmaschine bei Mediamarkt gekauft. Kostenpunkt ca. 500 EUR. Habe sie verpackt entgegen genommen und bin damit nach Hause gefahren. Nun wollte ich die nicht sofort anschließen. Hatte einfach keine Zeit. So stand die Maschine exakt 2 Wochen verpackt in der Ecke. Heute am Samstag wollte ich Sie endlich auspacken und anschließen. Dabei habe ich festgestellt, dass die Maschine leider verbeult und die Tür teilweise gebrochen ist. Die äußere Verpackung war intakt. Wir haben den Schaden nicht verursacht. Das steht fest. In meinen Augen ist das Gerät kaputt verpackt worden ( womöglich schon ab Werk) und an mich verkauft worden. Der Mediamarkt weigerte sich die Maschine zurück zu nehmen. Ich sollte die bei der Abholung noch im Laden auspacken, um mich zu vergewissern, dass die Ware in Ordnung ist. Stimmt die Aussage? Sollte ich dann eine unverpackte Maschine nach Hause transportieren? Die Originalverpackung ist noch fast vollständig dran. Der Verkaufsleiter sagte. Es ist in seinen Augen ein Transportschaden den ich womöglich selbst verursacht habe...Eine Dreistigkeit! Muss ich dass so hinnehmen? Habe ich keine Rechte? Er sagte ich habe ja unterschieben als ich die Ware entgegengenommen habe. Ja das habe ich aber von Außen könnte man ja keinen Schaden erkennen. Ich habe die Ware Originalverpackt und unbeschädigt in Empfang genommen. Wenn ich den Schaden verursacht hätte, müsste die Verpackung auch kaputt sein. Ist ja nur Folie und Stiropor gewesen. Ich soll beim Transport die Maschine zerstört haben ohne die Verpackung kaputt zu machen? Oder sollte ich die auspacken, kaputt machen und dann wieder originalverpacken? Wie denn dass? Wer packt denn bitte schön, noch vor dem Transport nach Hause, im Laden eine Spühlmaschine aus? Macht es für mich jetzt Sinn einen Anwalt zu suchen?

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9 Antworten
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status: Richter (8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der Mediamarkt weigerte sich die Maschine zurück zu nehmen.
Du wolltest die Machine zurückgeben oder umtauschen?

Zitat:
Er sagte ich habe ja unterschieben als ich die Ware entgegengenommen habe
Was hast du denn da genau unterschrieben? Wenn du auf einem Wisch unterschrieben hast, wo drauf steht du hast die ware in einwandfreiem Zustand übernommen, dann hast du ein Problem.

Zitat:
Wer packt denn bitte schön, noch vor dem Transport nach Hause, im Laden eine Spühlmaschine aus?
Derjenige der unterschreibt die Ware in ordnungsgemässen Zustand erhalten zu haben z.B!



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Sasan123):
Die äußere Verpackung war intakt.

Das könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von Sasan123):
Ich sollte die bei der Abholung noch im Laden auspacken, um mich zu vergewissern, dass die Ware in Ordnung ist.

Muss man nicht - vereinfacht aber oft das Leben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sasan123
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Danke erstmal für die Antworten.
Also im Prinzip war es mir egal ob ich die Maschine umtausche oder zurück gebe.. Ich will einfach kein zerstörtes Gerät kaufen. Ob ich dir zurück gebe und ein neues intaktes Gerät bekomme, oder gegen ein intaktes Gerät tausche ist doch egal. Mittlerweile denke ich das Gerät wurde schon ab Werk zerstört eingepackt und es ist kein Transportschaden. Die Schäden sind so groß, dass es unmöglich war dass die äußere Verpackung intakt blieb. So ist der Schaden niemanden bei mediamarkt aufgefallen und erst ich als Käufer habe den Schaden beim auspacken gemerkt. Nur wie kann ich es beweisen?
Auf dem Wisch den ich unterschreiben habe steht nur, dass ich bestätige die Ware erhalten zu haben, nicht im welchen Zustand sie ist.
Na ja dass die Verpackung in Ordnung war, ist tatsächlich nur eine logische Schlussfolgerung. Habe das Teil beim Abholen natürlich angeschaut. Wenn Folie unversehrt ist und Stiropor keine Schäden aufweist, dann geht man einfach davon aus, dass das was drin ist, auch keinen Totalschaden hat.
Wenn ich beim Abholen etwas beunruhigendes gemerkt hätte, hätte ich die Ware doch nicht mitgenommen und darauf bestanden, mal nachzusehen. So war es nicht notwendig. Die Verpackung ist bis heute noch "original" und lediglich die Folie ein Stück aufgerissen. Die Geräte werden so eng verschweißt, dass es unmöglich wäre, es wieder so zu verpacken. Nur ein Stück Stiropor ist beim aufmachen abgebrochen aber sonst intakt. Das Gerät steht jetzt weiter unausgepakt -also original verpackt bei uns weil ich nicht weiß was ich damit machen soll. Wenn ich es aus der Packung raus löse, kann ich natürlich nichts mehr nachweisen. So kann man wenigstens sehen, dass die Verpackung in Ordnung ist und das Gerät drinn zerstört.
Die Geräte werden doch in der Fabrik eingepackt und verschweißt. Der Leiter von Mediamarkt Markt sagte, einer seiner Mitarbeiter hat das Gerät doch nach dem Transport in Empfang genommen und unterschrieben dass es in Ordnung ist.. Der Mitarbeiter hat es doch auch nicht ausgepackt(!) as es vom Werk kam, um nachzusehen. Er hat also auch nur bestätigen können, dass es äußerlich - augenscheinlich "in Ordnung" ist. Sonst würde ich ja schon ein ausgepacktes Gerät kaufen. Das ist der Beweis, dass das Gerät zumindest aussen in Ordnung war. Erstmal bei und für den Mediamarkt Mitarbeiter als es angeliefert wurde und dann für mich als Kunde. Den Schaden konnte Mann erst beim Auspacken erkennen und das "erste" Auspacken war ja erst bei uns zu Hause.

-- Editiert von Sasan123 am 23.06.2019 08:14

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Sasan123):
Die Verpackung ist bis heute noch "original" und lediglich die Folie ein Stück aufgerissen.

Hervorragend. Das dann auch so lassen. Denn MM wird sich erst mal weiter auf den Standpunkt stellen, "Kunde hats kaputt gemacht".



Ich würde ein Schreiben an MM senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels / der Sachmängel (möglichst genau bezeichnen / beschreiben)
– beifügen von Beweisfotos sowohl vom Schaden als auch von der Verpackung mit Verweis darauf das dies beweist, das der Kunde den Schaden nicht verursacht haben kann.
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Und solange nichts geklärt ist, die Maschine nicht anfassen / weiter auspacken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Sasan123
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die konkrete Antwort. Ich befürchte der MM lässt sich nicht einschüchtern und lässt es auf eine Klärung vor Gericht ankommen. Die können sich locker es leisten...
Es geht ja "nur" um 500Eur... Wenn ich dann auch einen Anwalt beauftragen muss, wird es mich wohl erstmal das mehrfache Kosten oder? Wenn ich vor Gericht gewinne, wird der MM auch für alle Kosten aufkommen müssen? Auch die Kosten meines Anwalts? Wahrscheinlich blöde Frage, aber ich habe bis jetzt noch nie in meinem Leben einen rechtlichen Beistand gebraucht oder in Anspruch genommen...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Sasan123):
Wenn ich dann auch einen Anwalt beauftragen muss, wird es mich wohl erstmal das mehrfache Kosten oder?

Na, so um die 300-400 EUR sollte man schon rechnen.



Zitat (von Sasan123):
Wenn ich vor Gericht gewinne, wird der MM auch für alle Kosten aufkommen müssen? Auch die Kosten meines Anwalts?

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Sasan123
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Vielen Dank! Es macht wenigstens Hoffnung. Ich schaue es mir am Montag alles nochmal genau an. Mache neue Fotos usw. Einen schönen Sonntag.

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#8
 Von 
drkabo
Status: Legende (18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

Wenn es genau um 500€ geht, betragen die Anwaltskosten ca. 175€ für die außergerichtliche Tätigkeit (gesetzliche Regelgebühr incl. Einigungsgebühr). Geht es vor Gericht sind es ca. 210€ plus 105€ Gerichtskosten.

Zitat:
Wenn ich vor Gericht gewinne, wird der MM auch für alle Kosten aufkommen müssen? Auch die Kosten meines Anwalts?

Ja.
Allerdings ist folgendes Szenario nicht ganz unwahrscheinlich: Sie beauftragen einen Anwalt, der Anwalt schreibt einen bösen Brief an MM. MM gibt angesischts des bösen Briefs vom Anwalt sofort nach und tauscht Ihre Maschine um. Dann bleiben Sie wahrscheinlich auf den Anwaltskosten sitzen.

Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen, ist es schwer, den Ausgang vorherzusagen.
Es kommt halt darauf an, ob die Maschine zum Kaufzeitpunkt(!) in Ordnung war und wer was beweisen kann.
MM wird die Aussage des Verkäufers haben ("Als ich die Ware übergeben habe, war sie in Ordnung"), MM wird Ihre Unterschrift nutzen ("Wenn die Ware beschädigt wäre, hätte der Kunde sicher nicht unterschrieben") und behaupten, dass zwischen Kauf und Entdeckung der Beschädigung viel passiert sein kann, was alles nicht im Verantwortungsbereich von MM liegt.
Sie haben Fotos, die zwar den Mangel zeigen, aber daran kranken, dass Sie nicht den Zustand zum Kaufzeitpunkt dokumentieren, sondern den Zustand zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels. Für Sie streitet aber der §477 BGB .

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Sasan123
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, vielen Dank für die Antworten. Ich habe gerade einen Anruf vom Verkaufsleiter des MM erhalten.
Die Maschine wird auf Kulanzbasis zurück genommen, vorausgesetzt ich kaufe die Gleiche nochmal. Da habe ich natürlich nichts dagegen.
War wirklich schon bereit das erste mal in meinem Leben wegen so etwas vor Gericht zu gehen... War mir selbst auch blöd, aber so unfair fühlte ich mich eben behandelt... Da muss ich den MM Leiter doch loben und freue mich, dass die Sache ein gutes Ende gefunden hat.
Unabhängig davon finde ich gut, bei der Gelegenheit dieses Forum entdeckt zu haben. Gut dass es so was gibt.

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