Hallo
Wir hatten das Pech gehabt, das wir im Wohnzimmer einen Wasserschaden hatten.
Da unser heutiges Wohnzimmer eine ehemalige Küche war, und die ehemaligen Wasserleitung blind gelegt wurden, ist der Blindstopfen weg gegammelt und schoss aus der Wand und setze innerhalb von 2 Minuten das Wohnzimmer unter Wasser. Da wir es rechtzeitig bemerkt hatten, konnten wir dennoch schlimmeres verhindern.
Wir leben in einer Mietswohnung einer Baugesellschaft.
Man hatte uns geraten, die Reinigungsarbeiten den Vermieter bzw seiner Versicherung in Kosten zu stellen. Nur geht das so einfach? Wie hoch sieht die Kostenpauschale aus? Welche Kosten können wir geltend machen, da wir Unmengen an Handtüchern gebraucht haben? Kann ich ebenfalls die Kosten dafür geltend machen, die Handtücher wieder zu waschen?
Ich kenne mich garnicht damit aus, ist das erste Mal, das sowas auf mich zu kommt.
Alles was mit der unserer Hausratversicherung abgewickelt werden kann, ist schon in die Wege geleitet worden.
Reinigungspauschale nach Wasserschaden?
Was denn bitte für Reinigungsarbeiten?
ZitatWas denn bitte für Reinigungsarbeiten? :
Bitte nochmal meinen Beitrag lesen und nochmals die Antwort überdenken!
Wenn eine stillgelegte Leitung bricht, das Wohnzimmer mit eine rostbraunen Brühe überflutet wird, stehen da nicht anschließend Reinigungsarbeiten an?
"Der Stundensatz für die Vornahme von Reinigungs- und Räumarbeiten durch den Mieter wird mit 7,50 Euro angesetzt."
LG Berlin, 24.10.2005 - 67 S 177/05
Das ist über 10 Jahre her, würde 8,50 Euro ansetzen.
Vielen Dank für diese Antwort. Damit kann ich etwas anfangen.
Zitat:ZitatWas denn bitte für Reinigungsarbeiten? :
Bitte nochmal meinen Beitrag lesen und nochmals die Antwort überdenken!
Wenn eine stillgelegte Leitung bricht, das Wohnzimmer mit eine rostbraunen Brühe überflutet wird, stehen da nicht anschließend Reinigungsarbeiten an?
Ich habe das beim ersten Mal schon gelesen ... Wasserschaden, Rohrbruch, da gehe doch davon aus, dass der Boden hin ist und erneuert wurde, Wände und Boden werden vom VM geregelt, Mobiliar von Ihrer Vers (soweit nötig). Was also für Reingungsarbeiten?
Wir hatten Glück im Unglück gehabt. Da wir anwesend waren, konnten wir schnellstens reagieren und konnten den Haupthahn für die Wohnung zu drehen. Dann hatten wir das Wasser mit Hilfe von Handtüchern aufgesaugt. Der Laminat hatte zum Glück nichts abbekommen. Und da diese Rostbraune, sandige Brühe überall hin floss, mussten wir das Wohnzimmer anschließend gründlich reinigen. Darum gehts.
Da Wochenende ist, kommen keine Handwerker. Das wird Montag vom Handwerker wieder ordentlich dicht gemacht. Momentan ist es nur provisorisch abgedichtet. Und da die Arbeiten durch die Handwerker auch nicht sauber von statten geht, steht uns nochmals eine Reinigung bevor.
Ist es nun schlüssig genug?
Retels hat schon verstanden worum es geht und hat mit wenigen Worten die passende Antwort gegeben.
Ausgehend von dem was Sie so geschrieben haben, Rohrbruch, rostbraunen Brühe, innerhalb von zwei Minuten war das gesamte Wohnzimmer unter Wasser ... dann musste man den Hauptwasserhahn abdrehen und dann das unter Wasser stehende Wohnzimmer (ca. 20 qm?) entwässert werden. Ich an Ihrer Stelle würde an einer Ecke mal das Laminat anheben und schauen, ob es wirklich keinen Schaden genommen hat.
Aber natürlich ist das, was Retels schrieb richtig, ich denke halt nur weiter, das ist schon immer mein Problem gewesen.
8,50 1 Std., bemühen Sie ruhig die Versicherung des VM, die zahlen gerne mal 30 - 40 EUR für das Putzen des Zimmers
ZitatDer Laminat hatte zum Glück nichts abbekommen. :
Das ist bei der Kombination Lamintat & Wasser eigentlich unmöglich. Schlicht weil das Wasser durch die Ritzen des Laminates sickert.
Deshalb ist Laminat stets auch nur "nebelfeucht" zu wischen.
Ihr könnt euch also schon mal darauf einstellen das der Boden mindestens im Wohnzimmer raus muss. Oder in ein paar Wochen habt ihr da eine schöne Schimmelzucht ...
ZitatUnd da diese Rostbraune, sandige Brühe überall hin floss, mussten wir das Wohnzimmer anschließend gründlich reinigen. :
Da dürfte die aufgewendeteten Materialien und Zeit nach § 555 a Absatz 3 BGB ersatzfähig sein, sofern die Versicherung die nicht übernimmt.
Der Mindestlohn liegt bei 8,84 EUR. Da kann man dann mal 10 EUR ansetzen, damit noch etwas Luft zum runterhandeln bleibt ...
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