Reperatur der Türzargen

16. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Storka
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Reperatur der Türzargen

Schönen juten tag die Damen und Herren,

Es geht um folgendes bei mir...

Ich ziehe zum 31.juli. 2010 aus....habe jetzt eine Mängel liste von meiner hausverwaltung bekommen mit volgenden punkten....

1.-keine
2.-Rolladen im Schlafzimmer Südseite ist die obere Lamelle gerissen.
3.-Schlafzimmertüre Schleift
4.-Türzarge vom Schlafzimmer ist lose
5.-Badtüre schleift
6.-Duschgestänge im Bad ist lose

ich soll nun Punkt 2-6 beheben...
Genauer tex des briefes ist..

Die Mängel zu den Punkten 2-6 gehen
a) entweder im Rahmen der Kleinreparaturregelung (siehe Mietvertrag §9 Punkt 4.)

b) weil Sie diese verschuldet haben zu Ihren Lasten.

Ok ich sehe ein das ich Punkt 2/3/5/6 selbst machen soll ist ja kein thema...
Aber Punkt 4 seh ich nicht ein...da die Zarge sonst keine schäden aufweist, also die türe wurde nicht eingetreten oder sonst wie beschädigt....Muss ich jetzt wirklich die Reperatur der Zarge übernehmen??

Hier ein auszug unseres Mietfertrages....

$9

1. Der Mieter hat die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.

2. Der Mieter übernimmt für die Dauer des Mietverhältnisses die Durchführung sowie die Kosten der Schönheitsreparaturen. Diese umfassen insbesondere Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgerechte Pflege der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen, sowie das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.

3. Die Schönheitsreperaturen müssen in der Regel in folgenden Zeitabständen, beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreperaturen fachgerecht durchgeführt worden sind, durchgeführt werden:

- alle 3 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen;
- alle 4 Jahre Holzwerke undHeizkörper
- alle 5 Jahre sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure, Toiletten;
- alle 7 Jahre sonstige Nebenräume

4. Der mieter Verpflichtet sich, vorstehende Schönheitreperaturen sach- und fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen. Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch den Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach, hat er dem Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. Der Mieter hat die Ausführung der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden.

5. Die Kosten der Instandhaltung und Instandzetzung trägt der Vermieter, sofern Schäden nicht von dem Mieter oder von dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten wärend der Mietzeit bis zu einem Betraag von 80,00€ im Einzelfall trägt der Mieter. Vorraussetzung ist, dass es sich um die Behebung von Schäden an Teilen der Wohnung handelt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Beispielhaft sind hier insbesondere WC- und Badewannenamaturen, Verschlusseinrichtungen für Fenster und Türen etc. zu nennen. Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesammtsumme aller Einzelreperaturen in Höhe von 8% der Jahresmiete, höchstens jedoch 310,00€ jährlich.

6. Der Mieter hat auf seine Kosten die mitvermietetn Einrichtungen und Anlagen in den Mieträumen, wie Etagenheizung, Nachtspeicherheizung, Warmwasserversorgungsgeräte usw. zu pflegen und 1mal jährlich durch einen Fachmann reinigen und warten zu lassen. Die Wartungskosten trägt der Mieter nur bis zu 150€ jährlich und auch nur soweit der Vermieter selbst keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat und die Kosten als Betriebskosten erhebt.


So Unser vermieter Beruft sich in seinem brief insbesondere auf den Punkt 4 des § 9....

Muss ich das jetzt zahlen bzw selber in auftrag geben mit der tür zarge....?


Über eine schnelle antword würde ich mich sehr freuen....

Mit Lieben grüßen

Michael

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18 Antworten
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
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#2
 Von 
Storka
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naja haben es verpasst zum einzug auf das schleifen der türen hin zu weisen...ich weis selber schuld :-(
ne der teppich ist seit erbauen des hauses hier in der Wohnung also ca 10 jahre....

ok...werd dann einfach nen paar unterlegscheiben in die Schaniere legen dann sollten sie nicht mehr Schleifen...aber danke für die Schnelle Antwort...
Dann mal schauen was die Hausverwaltung so zu sagen hat am Montag :-)

Lg

Micha

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#3
 Von 
Storka
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm ...Hab grad mit dem Hausverwalter telefoniert und er Behart drauf das es Unsere Sache sei diese lose Linke Zarge zu reparieren...
Hatte mal freundlich nach gefragt ob er Sich sicher ist das es bei uns liegt die Reperatur Kosten zu tragen...
Alles Blöde....

Lg

Micha

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#4
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
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#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
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#6
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
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#7
 Von 
Storka
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)

so seh ich das auch....aber hab von dem mietrecht ein bissel zu wenig ahnung...aus meinem gesunden menschen verstand her ist das keine kleine reperatur mehr und auch auf schlecht verarbeitung zurück zuführen und nicht auf unsere schuld.... hmmm

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#8
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
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#9
 Von 
Storka
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)

aber son ne zarge zu befestigen weis ich nicht was das kostet...denk aber mal das es über 80€werden...also muss ich die 80 auf den tisch legen und der rest übernimmt dann der vermieter bzw die hausverwaltung?

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#10
 Von 
Storka
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)

ok die wenn ich jetzt die eine defekte lammele austausche + die repkosten fürs beheben der schleifenden türen und dort auf ein preis von 57€ komme...bleiben doch nur noch 23 euro zu beheben der losen türzarge...oder greift dann das mit den bis zu 310€ jährlich??

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#11
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
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#12
 Von 
Storka
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)

das denk ich uch aber die haben ja ihre leute die ihre preise jut machen....aber wie gesagt + die repkosten für die schallusie+die abschleif arbeiten der türen...das wird doch alles zusammen gerechnet oder nicht?

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#13
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
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#14
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
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#15
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
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#16
 Von 
dem User always known as Mortinghale
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quote:
Wer im Glaushaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Was ist ein Glaushaus ?
Hieß das nicht:
"Wer im Zuchthaus sitzt, soll nicht mit Messern werfen" ?



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#17
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
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#18
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 358x hilfreich)

quote:
auch ein "Rollagen" ist mir bisher noch nicht untergekommen.

Das kann gut sein, die Genforschung steckt ja noch weitestgehend in den Kinderschuhen.



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