Hallo,
ich habe ein Vormietvertrag bekommen und damit bin ich verpflichtet, dass ich später die Wohnung miete. Sonst muss ich 3 Warmmiete als Schadenersatz zahlen.
Nun ist meine Sorge: Ich habe der Mietvertrag noch gar nicht gesehen. Was ist wenn im Mietvertrag etwas total schlechtes/ nicht faires für mich steht? Habe ich überhaupt noch Luft zum vereinbaren? Oder muss ich dann akzeptieren, egal was im Mietvertrag steht?
Der Vormietvertrag habe ich noch nicht unterschrieben.
Vielen Dank im Voraus.
Vormietvertrag ohne Mietvertrag anzusehen?
ZitatHabe ich überhaupt noch Luft zum vereinbaren? :
Die wenigsten Vermieter akzeptieren da Verhandlungen - zumindest soweit es Gegenden mit Wohnungsproblemen sind.
Die beste Taktik: auch wenn rechtswidriges drin steht dennoch zu unterschreiben - den Vermieter erzieht dann notfalls das Gericht für einen.
ZitatOder muss ich dann akzeptieren, egal was im Mietvertrag steht? :
Kommt darauf an, was genau im Vorvertrag steht - eventuell ist das schon der Mietvertrag und fehlendes wird durch das Gesetz aufgefüllt. Aber das wird man dann eventuell auch dem Vermieter per Gericht beibringen müssen.
Zitat:ZitatHabe ich überhaupt noch Luft zum vereinbaren? :
Die wenigsten Vermieter akzeptieren da Verhandlungen - zumindest soweit es Gegenden mit Wohnungsproblemen sind.
Die beste Taktik: auch wenn rechtswidriges drin steht dennoch zu unterschreiben - den Vermieter erzieht dann notfalls das Gericht für einen.
ZitatOder muss ich dann akzeptieren, egal was im Mietvertrag steht? :
Kommt darauf an, was genau im Vorvertrag steht - eventuell ist das schon der Mietvertrag und fehlendes wird durch das Gesetz aufgefüllt. Aber das wird man dann eventuell auch dem Vermieter per Gericht beibringen müssen.
Erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Im Vorvertrag steht eigentlich nur die Miete+Nebenkosten, wo die Wohnung ist, wann man einziehen kann, und beide Parteien am Ende ein Mietvertrag abschließen müssen. Sonst nichts.
Nach Ihre Meinung soll ich jetzt keine große Sorge machen, weil man nicht egal was er will im Vertrag schreiben kann, da nicht alles erlaubt ist?
In den Vertrag schreiben kann er, was er will. Auch, daß Sie verpflichtet sind, jeden Tag die Wohnung zu renovieren. Im Ernstfall muss man halt deswegen irgendwann später vor Gericht klären, ob diese Forderung rechtsgültig ist.
Aber es geht schon gut los mit den unwirksamen Klauseln. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einem Mietvertrag ist nämlich verboten (§ 555 BGB ).
Man sollte sich überlegen, ob man überhaupt einen solchen Vertrag unterschreiben möchte, wenn man jetzt schon solche Bedenken hat, die (wie man sieht) nicht ganz unbegründet sind.
Es ist noch anzumerken, das es auch durchaus gültige Klauseln geben kann, die eine nicht gefallen.
Die gelten dann übrigens auch, wenn man sie unterschreibt.
Zitat:und damit bin ich verpflichtet, dass ich später die Wohnung miete.
Bei diesem Wortlaut ist man nicht verpflichtet, dann auch jeden Mietvertrag zu unterschreiben.
Wie lautet der genaue Text ?
Wenn dort von einem unbekannten Mietvertrag die Rede ist, würde ich vor dem Wort Mietvertrag "angemessenen" einfügen, so dass es heißt: einen angemessenene Mietvertrag zu unterschreiben.
ZitatWenn dort von einem unbekannten Mietvertrag die Rede ist, würde ich vor dem Wort Mietvertrag "angemessenen" einfügen, so dass es heißt: einen angemessenene Mietvertrag zu unterschreiben. :
Wobei ich dann die Wirksamkeit auch dieser Klausel in Zweifel ziehen würde
Zitat:Zitat:und damit bin ich verpflichtet, dass ich später die Wohnung miete.
Bei diesem Wortlaut ist man nicht verpflichtet, dann auch jeden Mietvertrag zu unterschreiben.
Wie lautet der genaue Text ?
Wenn dort von einem unbekannten Mietvertrag die Rede ist, würde ich vor dem Wort Mietvertrag "angemessenen" einfügen, so dass es heißt: einen angemessenene Mietvertrag zu unterschreiben.
Da steht "Die Vertragsparteien verpflichten sich hiermit, zum 01.03.2019 einen Dauermietvertrag für das angegebene Objekt einzugehen." und "Mit der eigenhändigen Unterschrift verpflichten sich die Parteien den Vertrag einzuhalten".
... die Konditionen sind nicht erwähnt?
Das hier
ZitatIm Vorvertrag steht eigentlich nur die Miete+Nebenkosten, wo die Wohnung ist, wann man einziehen kann, und beide Parteien am Ende ein Mietvertrag abschließen müssen. Sonst nichts. :
und das dazu
ZitatDa steht "Die Vertragsparteien verpflichten sich hiermit, zum 01.03.2019 einen Dauermietvertrag für das angegebene Objekt einzugehen." und "Mit der eigenhändigen Unterschrift verpflichten sich die Parteien den Vertrag einzuhalten". :
Ergibt für mich eigentlich schon einen Mietvertrag.....mit den gesetzlichen (=mieterfreundlichen Bedingungen)
Natürlich, auf der Seite des DMB. (Deutscher Mieterbund e.V.)
https://www.mieterbund.de/service/mietvertrag.html
-- Editiert von Spezi-2 am 12.12.2018 14:39
Zitat:"Die Vertragsparteien verpflichten sich hiermit, zum 01.03.2019 einen Dauermietvertrag für das angegebene Objekt einzugehen."
Der Interpretation, dass es sich dabei bereits um einen richtigen Mietvertrag und nicht um einen Vormietvertrag handelt, kann ich durchaus folgen. Da es sich offenbar um eine Formularklausel handelt, gilt dafür der § 305c Abs. 2 BGB .
Die Grundbedingungen an einen Mietvertrag, d.h. die Vereinbarung welche Wohnung zu welcher Miete gemietet werden soll, ist in diesem Mietvertrag enthalten.
Es gilt dann das Mietrecht des BGB.
Vermutlich wird eine Übergabe auf der Basis des bisherigen "Vertages" ? aber nicht erfolgen.
Hat der Vermieter den bisherigen "Verpflichtungsvertrag" überhaupt unterschrieben ?
Ist es nicht nur eine einseitige Verpflichtungserklärung des Mieters und keineswegs ein Vormietvertrag ?
-- Editiert von Spezi-2 am 12.12.2018 19:14
ZitatVermutlich wird eine Übergabe auf der Basis des bisherigen "Vertages" ? aber nicht erfolgen. :
Hat der Vermieter den bisherigen "Verpflichtungsvertrag" überhaupt unterschrieben ?
Ist es nicht nur eine einseitige Verpflichtungserklärung des Mieters und keineswegs ein Vormietvertrag ?
-- Editiert von Spezi-2 am 12.12.2018 19:14
Der Vermieter hat den Vormietvertrag schon unterschrieben.
Zitat:Zitat:"Die Vertragsparteien verpflichten sich hiermit, zum 01.03.2019 einen Dauermietvertrag für das angegebene Objekt einzugehen."
Der Interpretation, dass es sich dabei bereits um einen richtigen Mietvertrag und nicht um einen Vormietvertrag handelt, kann ich durchaus folgen. Da es sich offenbar um eine Formularklausel handelt, gilt dafür der § 305c Abs. 2 BGB .
Die Grundbedingungen an einen Mietvertrag, d.h. die Vereinbarung welche Wohnung zu welcher Miete gemietet werden soll, ist in diesem Mietvertrag enthalten.
Es gilt dann das Mietrecht des BGB.
Soll ich dann keine große Sorge mache? Der Vermieter sieht zuverlässing und nett aus. Da der Vormieter noch da ist, und der Vermieter momentan kein Zeit (wegen Weihnachten usw.) hat um eine richtige Mietvertrag zu fertigen, will er dann mit mir diese Vormietvertrag machen. Damit wir beide bis 01.03 nicht mehr auf ein Wohnung-Suche/Mieter-Suche kümmern müssen. So hat er gedacht.
Zitatich habe ein Vormietvertrag bekommen und damit bin ich verpflichtet, dass ich später die Wohnung miete. :
Die Verpflichtung beider zum Abschluss eines späteren Mietvertrages ist der Sinn einer solchen Absichtsvereinbarung. Oder anders ausgedrückt. die damit für beide verbundene Sicherheit.
Wobei ich mich (als auch Vermieter) frage, warum man dann nicht gleich einen richtigen Vertrag aufsetzen kann.
Lass Dir zumindest ein Muster des späteren Mietvertrages geben. Die Grunddaten stehen ja im Vorvertrag.
Berry
Hahaha...darf ich laut lachen?ZitatDer Vermieter sieht zuverlässing und nett aus. :
Den könntest du mal fragen. Wegen Zuverlässigkeit und Nettheit. Und auch sonst zu allem möglichen.ZitatDa der Vormieter noch da ist, :
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