Mir wurde leider aus der Tiefgarage, die zu meiner Mietwohnung gehört, mein Motorrad geklaut. Es war abgesperrt und stand neben meinem gemietetem Tiefgaragenplatz, anscheinend haben es die Diebe über Nacht mit einem Anhänger abtransportiert.
Was mich dabei ärgert ist, dass das Rolltor zum Eingang der Tiefgarage schon seit Wochen defekt ist, sprich das Garagentor steht immer offen.
Leider habe ich diesen Zustand nicht beim Vermieter angezeigt.
Trotzdem sehe ich ihn in der ständigen Pflicht, das Garagentor zeitnah zu reparieren. Ich bin der Überzeugung, dass dadurch erst der Diebstahl möglich wurde.
Kann ich den Vermieter dafür in die Pflicht nehmen?
Vielen Dank für Rat!
VG Markus
Motorrad Diebstahl aus gemieteter Tiefgarage mit defektem Tor
13. Mai 2017
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Frage vom 13. Mai 2017 | 18:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad Diebstahl aus gemieteter Tiefgarage mit defektem Tor
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 13. Mai 2017 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41017x hilfreich)
ZitatKann ich den Vermieter dafür in die Pflicht nehmen? :
Für die Reparatur? Klar - wenn er denn mal irgendwann davon erfahren solte, das es was zu reprieren gibt ...
Für den Diebstahl? Nein, da müsste man sich an den Dieb wenden (wenn der jemals gefunden werden sollte)
#2
Antwort vom 14. Mai 2017 | 07:53
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)
ZitatEs war abgesperrt und stand neben meinem gemietetem Tiefgaragenplatz, :
Warum stand das Moped nicht auf dem gemieteten Platz?
ZitatLeider habe ich diesen Zustand nicht beim Vermieter angezeigt. :
Trotzdem sehe ich ihn in der ständigen Pflicht, das Garagentor zeitnah zu reparieren. Ich bin der Überzeugung, dass dadurch erst der Diebstahl möglich wurde.
Zum einen hat man den Mangel an der Mietsache ja gar nicht dem Vermieter gemeldet, also konnte der Vermieter das gar nicht wissen.
Zudem ist ein Rolltor in einer Gemeinschaftsgarage doch kein Diebstahlschutz.
War das Moped überhaupt abgesperrt, denn mit Lenkerschloss verladet man ein Moped nicht mal so einfach auf einen Hänger.
Nur das sollte man mit der Kaskoversicherung abklären.
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