Motorrad Diebstahl aus gemieteter Tiefgarage mit defektem Tor

13. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465704-41
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad Diebstahl aus gemieteter Tiefgarage mit defektem Tor

Mir wurde leider aus der Tiefgarage, die zu meiner Mietwohnung gehört, mein Motorrad geklaut. Es war abgesperrt und stand neben meinem gemietetem Tiefgaragenplatz, anscheinend haben es die Diebe über Nacht mit einem Anhänger abtransportiert.

Was mich dabei ärgert ist, dass das Rolltor zum Eingang der Tiefgarage schon seit Wochen defekt ist, sprich das Garagentor steht immer offen.

Leider habe ich diesen Zustand nicht beim Vermieter angezeigt.
Trotzdem sehe ich ihn in der ständigen Pflicht, das Garagentor zeitnah zu reparieren. Ich bin der Überzeugung, dass dadurch erst der Diebstahl möglich wurde.

Kann ich den Vermieter dafür in die Pflicht nehmen?
Vielen Dank für Rat!

VG Markus

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2 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von fb465704-41):
Kann ich den Vermieter dafür in die Pflicht nehmen?

Für die Reparatur? Klar - wenn er denn mal irgendwann davon erfahren solte, das es was zu reprieren gibt ...
Für den Diebstahl? Nein, da müsste man sich an den Dieb wenden (wenn der jemals gefunden werden sollte)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von fb465704-41):
Es war abgesperrt und stand neben meinem gemietetem Tiefgaragenplatz,

Warum stand das Moped nicht auf dem gemieteten Platz?
Zitat (von fb465704-41):
Leider habe ich diesen Zustand nicht beim Vermieter angezeigt.
Trotzdem sehe ich ihn in der ständigen Pflicht, das Garagentor zeitnah zu reparieren. Ich bin der Überzeugung, dass dadurch erst der Diebstahl möglich wurde.

Zum einen hat man den Mangel an der Mietsache ja gar nicht dem Vermieter gemeldet, also konnte der Vermieter das gar nicht wissen.
Zudem ist ein Rolltor in einer Gemeinschaftsgarage doch kein Diebstahlschutz.
War das Moped überhaupt abgesperrt, denn mit Lenkerschloss verladet man ein Moped nicht mal so einfach auf einen Hänger.
Nur das sollte man mit der Kaskoversicherung abklären.

1x Hilfreiche Antwort

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