Hallo.
Ich mache ein Duales Studium. In den Studiensemestern wohne ich in einer Mietwohnung am Studienort und fahre am Wochenende nach Hause. Dort wohne ich kostenlos bei meinen Eltern.
1. Ich fahre also eimal pro Woche zum Studienort und wieder zurück. Das müsste ich als Dienstreise + jeweils 5 Tage Verpflegungsaufwand absetzen können, da meine erste Tätigkeitsstätte der Ausbildungsbetrieb und nicht die Uni ist oder?
2. Da ich kostenlos bei meinen Eltern den Erstwohnsitz habe, kann ich ja die Miete am Studienort nicht im Rahmen doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzten. Kann ich die Miete aber als Sonderausgaben absetzten?
Duales Studium Miete
Zitat:
1. Ich fahre also eimal pro Woche zum Studienort und wieder zurück. Das müsste ich als Dienstreise + jeweils 5 Tage Verpflegungsaufwand absetzen können, da meine erste Tätigkeitsstätte der Ausbildungsbetrieb und nicht die Uni ist oder?
Wie ist das im Ausbildungsvertrag geregelt?
Wird aber beispielsweise ein halbes Jahr Studiumsemester und ein halbes Jahr Praktische Arbeit vor Ort, sieht die Sache schon wieder anders aus. Dann ist die Uni in dem halben Jahr schon die erste Arbeitsstätte. Und in dem Halbjahr des Praktikums der Ausbildungsbetrieb. Oder ist der Ausbildungsbetrieb am Selben Ort wie die Uni?
Oder aber, das Ganze ist im Vertrag schriftlich festgehalten. Und liste mal auf, welche Fahrten je Woche an welchen Tagen anfallen. Da muß schon mehr bzw. genauere Info her.
-- Editiert von Spejbl am 07.05.2019 17:07
Die Hochschule ist an einem anderen Ort wie die Ausbildungsstätte und auch deutlich weiter vom Elternhaus entfernt.
Im Ausbildungsvertrag ist der Betrieb die Ausbildungsstätte, von der ich für die Theoriephasen freizustellen bin.
Außerdem habe ich im Internet gelesen, dass beim dualen Studium die Bildungseinrichtung nie die erste Tätigkeitsstätte ist:
"Beim Werbungskostenabzug stellt sich die Frage, wie die Fahrten zur Berufsschule oder zur Fachhochschule während des Studiums steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Bei der Bildungseinrichtung handelt es sich im Rahmen eines dualen Studiums nicht um eine erste Tätigkeitsstätte(BMF, Schreiben v. 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002)."
Ich fahre in den Theoriephasen immer Sonntag abends zum Hochschulort in meine Mietwohnung dort, bleibe die Woche über dort und fahre am Freitag Abend wieder zurück zum Elternhaus. Die Miete am Hochschulort zahle ich das ganze Jahr.
Ist es daher möglich, die eine Fahrt pro Woche zum Hochschulort und zurück als Dienstfahrt anzusetzten, für die 5 Tage Aufenthalt Verpflegungspauschale (als Werbungskosten) und die Jahresmiete als Sonderausgabe?
-- Editiert von Mercador am 07.05.2019 18:15
-- Editiert von Mercador am 07.05.2019 18:16
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