Hallo,
wir haben in 2016 und 2017 unsere künftig eigengenutzte Immobilie renoviert. Hierzu wurden auch KfW-Zuschüsse beantragt und bewilligt. Die KfW-Zuschüsse wurden in 2016 bewilligt; die Rechnungsvorlegung und damit die detaillierte Abrechnung erfolgt erst in 2017.
Sind die gezahlten Zuschüsse in der Steuererklärung anzugeben? Falls ja, in welcher Anlage und in welcher Position?
Vielen Dank und viele Grüße!
-- Editiert von Moderator am 17.02.2017 13:12
-- Thema wurde verschoben am 17.02.2017 13:12
KfW-Zuschuss - Angabe in der Steuererklärung notwendig?
17. Februar 2017
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Frage vom 17. Februar 2017 | 11:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 11x hilfreich)
KfW-Zuschuss - Angabe in der Steuererklärung notwendig?
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 17. Februar 2017 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (33921 Beiträge, 17620x hilfreich)
Sind die gezahlten Zuschüsse in der Steuererklärung anzugeben? Nö. Allerdings entfällt damit die Möglichkeit, Handwerkerleistungen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" abzusetzen.
#2
Antwort vom 18. Februar 2017 | 15:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 11x hilfreich)
Ganz herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort und für die Unterstützung! Viele Grüße Pfaelzer123
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