Hi,
möchte hier meine Unmut äußern. Hatte in einem Cafe meinen Geldbeutel verloren. Vermutlich aus der Hose rausgefallen. Dank Videoüberwachung konnte man 2 Täter erkennen die vorsätzlich und mit Bedacht meinen Geldbeutel aufgehoben und entwendet haben. Die Polizei nahm die Aufzeichung mit. 10 Tage später hat man einen der Täter erfasst. Der Inhaber des Cafes hat den einen Täter erkannt und die Polizei angerufen. Daraufhin hat der Täter meinen Geldbeutel samt karten zurückgegeben. PROBLEM: Der Täter war schlau und hat 12 euro und 50 cent im Geldbeutel drinnen gelassen, vermutlich um den Anschein zu wecken dass da nur soviel drinnen war. Es waren jedoch ca. 120 euro drinnen. Und habe währenddessen alle Karten ersetzt. Personalausweis ca. 40 euro etc. Mein Anwalt meint man könnte nur schadensersatz für doe belegbaren Sachen fordern. Da man den Geldbetrag nicht beweisen kann ist es sehr schwierig. Irgendwo verstehe Ich es jeder könnte behaupten es seien tausende Euros drinnen gewesen ö.ä. Aber wo bleibt da die Strafe für den Täter. Wars das jetzt? Er hat mein Geld ausgegeben, mir tagelangen Stress bereitet und nur weil er ertapot worden und den Geldbeutel zurückgegeben hat kommt er straffrei davon. Das ist doch echt ein Armutzzeugnis. Da könnte doch jeder dann das was er an portmonaie findet bis auf paar euros ausgeben und falls er dann erfasst wird hat er nichts zu verlieren. Er muss das geld nicht zurückzahlen...kann in aller Ruhe weitermachen...echt Traurig. Zumindest wäre Ich erleichtert wenn er eine Strafe für die Unterschlagung an den Staat zahlen müsste. Aber Naja mal sehen. Kann leider rechtlich nichts machen und das tut weh...
Liebe Grüße
Hasan
Wo bleibt die Gerechtigkeit / Geldbeutel geklaut
Sie haben dch einen Awalt. Dann muss man ausloten ob man zivilrechtlich wegen Unterschlagung oder so etwas aus der Sache machen kann
Das ist doch völlig unzutreffend. Strafanzeige kann man natürlich immer noch stellen und der (zivilrechtlichen) Geltendmachung der Schadenersatzansprüche steht auch nichts im Wege.ZitatKann leider rechtlich nichts machen und das tut weh... :
Was genau? Dass ein Finder nicht standrechtlich verurteilt wird, weil der Verletzte behauptet, er habe ihm Geld gestohlen? Ich bitte einmal kurz um genügend Fantasie für einen Perspektivenwechsel: Man nehme den (ehrlichen) Finder, der eine Fundsache aufgibt. Nun behauptet der Eigentümer, es fehle Geld. Wäre es im Gegenzug nicht ebenso ein Armutszeugnis, wenn hier der (unschuldige) Finder "einfach einmal so" bestraft würde?ZitatDas ist doch echt ein Armutzzeugnis. :
ZitatWas genau? Dass ein Finder nicht standrechtlich verurteilt wird, weil der Verletzte behauptet, er habe ihm Geld gestohlen? Ich bitte einmal kurz um genügend Fantasie für einen Perspektivenwechsel: Man nehme den (ehrlichen) Finder, der eine Fundsache aufgibt. Nun behauptet der Eigentümer, es fehle Geld. Wäre es im Gegenzug nicht ebenso ein Armutszeugnis, wenn hier der (unschuldige) Finder "einfach einmal so" bestraft würde? :
In meinem Fall ging es hauptsächlich um die 2 Täter die zu 100% Unterschlagungsabsichten verfolgten. Die Videoaufzeichnung zeigt das offenkundig. Ich bin da voll bei dir mit den ehrlichen Findern. Aber das hier ist ne andere Sache.
Zivielrechtlich bringt es wenig. Da ich ja nicht beweisen kann dass ich "soviel" Geld drinnen hatte. Höchstens die Rechnung für den Personalausweis. Aber auch hier müsste Ich die Seöbstbeteiligung für den Rechtschutz zahlen von 150 euro. Also es lohnt sich wenn ich nicht falsch liege absolut nicht oder irre ich mich da?
Dass ca. 100,- EUR entnommen wurden? Oder lediglich, dass die Geldbörse mitgenommen (und dann später wieder abgegeben) wurde? Es wäre ja nun nicht unüblich, dass sich ehrliche Finder vom Tatort entfernen, um sich bspw. auf den Weg zum Fundamt zu machen.ZitatDie Videoaufzeichnung zeigt das offenkundig. :
Und wenn der Zivilrichter nicht zu überzeugen wäre, weshalb sollte sich dann der Strafrichter zu einem (nicht selten) einschneidenderen Urteil überzeugen lassen? Vielleicht verstehe ich die Frage noch nicht so ganz. Was genau wird denn hier angestrebt?ZitatZivielrechtlich bringt es wenig. Da ich ja nicht beweisen kann dass ich "soviel" Geld drinnen hatte. :
ZitatWo bleibt die Gerechtigkeit :
Um mal mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen: Recht und Gerechtigkeit sind zwei komplett verschiedenen Dinge, auch wenn "Recht" ein Bestandteil des Wortes "Gerechtigkeit" ist.
Wenn Recht gesprochen wird, kommt es zwar oft auch zu Gerechtigkeit, aber logischer weise nicht immer, denn Recht beruht auf Fakten, Gerechtigkeit hingegen auf subjektivem Empfinden.
ZitatHatte in einem Cafe meinen Geldbeutel verloren. Vermutlich aus der Hose rausgefallen. Dank Videoüberwachung konnte man 2 Täter erkennen die vorsätzlich und mit Bedacht meinen Geldbeutel aufgehoben und entwendet haben. :
Ich sehe hier keinen Diebstahl, sondern allenfalls eine Fundunterschlagung.
ZitatPROBLEM: Der Täter war schlau und hat 12 euro und 50 cent im Geldbeutel drinnen gelassen, vermutlich um den Anschein zu wecken dass da nur soviel drinnen war. Es waren jedoch ca. 120 euro drinnen. :
Wenn du das nicht beweisen kannst, sieht es, wie dein Anwalt dir ja bereits gesagt hat, schlecht aus.
ZitatIrgendwo verstehe Ich es jeder könnte behaupten es seien tausende Euros drinnen gewesen ö.ä. :
Eben.
ZitatAber wo bleibt da die Strafe für den Täter. :
Strafe für etwas nicht nachweisbares?
Ich werfe mal die Vokabel "Rechtsfrieden" in den Ring. Was gerecht ist, das ist von vielen Faktoren abhängig; früher wurde es auch als gerecht empfunden, Dieben die rechte Hand abzuhacken; Frauen und Kinder zu züchtigen, das Recht der Ehemänner, das Arbeitsverhältnis seiner Frau zu kündigen, das war auch gerecht. Letztlich geht es doch um die Herstellung von Rechtsfrieden; daran hat der Staat ein massives Interesse. Ideal ist es natürlich, wenn Rechtsfrieden und das Empfinden von Gerechtigkeit übereinstimmen. Nur, das wird oft nicht der Fall sein, gar nicht sein können.
wirdwerden
Wenn du die Unterschlagung des Geldes beweisen kannst, dann kann es auch eine Strafe dafür geben. Ohne Beweise keine Strafe. Im Zweifel für den Angeklagten.ZitatAber wo bleibt da die Strafe für den Täter :
Hier wird die strafrechtliche und die zivilrechtliche Seite durcheinandergeworfen.
Strafrechtlich ist die Sache klar, d.h. es handelt sich um Fundunterschlagung (§ 246 StGB). Dafür kann der Täter selbstverständlich bestraft werden. Es ändert auch nichts an der Strafbarkeit, dass der Täter den Fund zurpckgegeben hat, nachdem er erwischt wurde. In einem Strafverfahren tritt der Geschädigte zudem als Zeuge auf. Da die Polizei eingeschaltet war, wird auch mit Sicherheit ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet.
Anders sieht es beim Anspruch auf Schadenersatz aus. Da tritt der Geschädigte als Kläger auf und muss seinen Schaden beweisen. Schadenersatz ist aber keine Strafe. In Fällen wie diesen kann es aber reichen, dass der Schaden glaubhaft gemacht wird. Im Übrigen stellen die Kosten für die Ersatzbeschaffung der Ausweispapiere einen gut nachweisbaren Schaden dar, so dass es es zivilrechtlich nicht darum geht, ob es überhaupt Schdenersatz gibt, sondern nur, ob auch das unterschlagene Bargeld ersetzt wird.
Die einfachste Form des zivilrechtlichen Vorgehens ist hier die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
Letztlich läuft man aber auch in seo einem Fall Gefahr auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, nämlich dann, wenn der Täter kein pfändbares Einkommen oder Vermögen hat.
ZitatWenn du die Unterschlagung des Geldes beweisen kannst, dann kann es auch eine Strafe dafür geben. Ohne Beweise keine Strafe. Im Zweifel für den Angeklagten. :
Wie kommt man denn zu dieser Theorie? Laut Sachverhalt wurde der Täter eindeutig der Unterschlagung überführt und kann daher auch dafür bestraft werden.
Dass er den Geldbeutel zurückgegeben hat, nachdem er erwischt wurde, ändert nichts daran, dass der Straftatbestand der Fundunterschlagung erfüllt ist.
Nun hat @hh in #9 und #10 m.E. bereits noch einmal trefflich und umfangreich ausgeführt. Das Problem des TE scheint - sofern ich ihn mittlerweile richtig verstehe - aber ja die vermittelte Aussichtslosigkeit des Strafverfahrens zu sein, womit er die Grundsatzfrage nach "der Gerechtigkeit" in den Raum stellt. Zunächst einmal ist es (wie mehrfach angedeutet) zutreffend, dass wir uns hier insbesondere hinsichtlich Schwere der Schuld und Schadenhöhe in einem Bereich befinden, wo man sich praktisch durchaus die Frage stellen muss, ob/wann/wie/bis wohin die Sache strafrechtlich verfolgt wird. Selbst bei eindeutiger Beweislage wäre es nicht unwahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt würde (vielleicht gg. eine kleine Auflage). Ob das immer dem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden des Einzelnen (gerade wenn Verletzter) gerecht wird, ist natürlich nicht zu gewährleisten, andererseits wäre die durchrationalisierte Justiz ansonsten auch nicht mehr arbeitsfähig.
Wie so ein Verfahren (sei es straf- oder zivilrechtlicher Natur) am Ende ausgeht - gerader bei unklarer Beweislage, steht in den Sternen. Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.
Ergänzung: In Fällen, in denen eine Verurteilung wahrscheinlich wäre, könnte man das Urteil abwarten und mit selbigem in der Hand das Zivilverfahren begehen. Wenn die Verfolgung eher unwahrscheinlich ist, so könnte man trotzdem im Rahmen des Zivilverfahrens (Durchsetzung Herausgabeanspruch) auf das anhängige Strafverfahren verweisen. Auch wenn es sich dabei um einen "billigen Trick" handelt, so würde es einem zumindest nicht schaden.
-- Editiert von User am 28. November 2023 23:28
ZitatDas Problem des TE scheint - sofern ich ihn mittlerweile richtig verstehe - aber ja die vermittelte Aussichtslosigkeit des Strafverfahrens zu sein, :
Ich habe die Frage so verstanden, dass Schadenersatz mit Strafe verwechselt wird.
ZitatSelbst bei eindeutiger Beweislage wäre es nicht unwahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt würde (vielleicht gg. eine kleine Auflage). :
Meine Glaskugel hat mir gesagt, dass es eine Einstellung nach § 153a StPO geben wird, wobei die Auflage im dreistelligen Euro-Bereich liegen könnte und somit den den "Gewinn" übersteigen würde. Letztlich hängt das natürlich vom Staatsanwalt ab, der die Sache bearbeitet.
ZitatWie so ein Verfahren (sei es straf- oder zivilrechtlicher Natur) am Ende ausgeht - gerader bei unklarer Beweislage, steht in den Sternen. :
Strafrechtlich ist die Beweislage bis auf die Höhe des Schadens nach meiner Auffassung klar.
Zivilrechtlich sehe ich auch keine Probleme, die für die Ersatz der Dokumente aufgewendeten Kosten ersetzt zu bekommen. Problematisch ist alleine der Ersatz des verschwundenen Bargeldes.
Alles nachvollziehbar @hh. Dann würde ich den TE aber noch einmal um weiteren Vortrag bitten, da ich das Thema bislang tatsächlich anders verstanden habe.
Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, weiß er gar nicht, ob strafrechtlich gegen den Täter vorgegangen worden ist. Das muss er ja nicht unbedingt erfahren. Bleibt die zivilrechtliche Seite übrig; da kann es natürlich zu Beweisproblemen kommen. Ich bitte, auch zu bedenken, dass der aufgezeigte Stress, den man hatte, nicht zwingend was mit der Fundunterschlagung zu tun hatte, sondern mit der Tatsache, dass man seine Geldbörse inklusive aller Unterlagen verloren hatte.
wirdwerden
Welche Theorie? Dem Fragesteller geht es um eine Strafe wegen des fehlenden Geldes. Dieses Fehlen wird er nachweisen müssen.ZitatWie kommt man denn zu dieser Theorie? :
Natürlich war auch die Unterschlagung des Geldbeutels bereits strafbar aber darum geht es dem Fragesteller gar nicht.
Ich denke mal, soweit hat der Fragesteller gar nicht gedacht. Ihm wurde hier das System erklärt; es bleibt abzuwarten, ob er sich nochmal aufklärend äußert.
wirdwerden
ZitatDem Fragesteller geht es um eine Strafe wegen des fehlenden Geldes. Dieses Fehlen wird er nachweisen müssen. Natürlich war auch die Unterschlagung des Geldbeutels bereits strafbar aber darum geht es dem Fragesteller gar nicht. :
Da das aber alles tateinheitlich begangen ist, wird nicht zwischen einer Bestrafung "für das Geld" und einer Bestrafung "für den Rest" unterschieden. Das wirkt sich höchstens in der Strafzumessung aus, weil dafür der Schaden, der entstanden ist, mitberücksichtigt wird.
Strafrechtlich sehe ich da weniger Probleme, dass ein Gericht dem Geschädigten aufgrund seiner Aussage glaubt, dass 120 Euro im Geldbeutel waren und dies auch entsprechend im Urteil feststellt.
Zivilrechtlich habe ich da größere Zweifel, wie "einfach" das Durchsetzbar ist.
Zitat:Wenn du die Unterschlagung des Geldes beweisen kannst, dann kann es auch eine Strafe dafür geben. Ohne Beweise keine Strafe. Im Zweifel für den Angeklagten.
Der Geschädigte ist Zeuge und eine Zeugenaussage reicht als Grund für die Verurteilung aus, wenn seine Angaben glaubhaft sind. Das heißt, der Geschädigte kann es im Strafrecht durch seine Aussage beweisen. Wenn er sonstige Nachweise hat, noch besser, aber selbst die einfache Aussage kann dafür reichen.
Der Zweifelssatz kommt zur Anwendung, wenn Zweifel verbleiben. Wenn das Gericht dem Zeugen glaubt und keine Zweifel hat, also nicht. :-)
-- Editiert von User am 30. November 2023 08:40
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