Hallo,
mir ist die vordere rechte Seitenscheibe eingeschlagen worden (Navi geklaut). Nun habe ich die ganze Tür mit Frischhaltefolie umwickelt. (Schutz vor Kälte)
Jedoch ist die Sicht nach rechts dadurch deutlich beeinträchtigt. Beim Linksabbiegen muss ich mich weit nach vorn beugen, um durch die Frontscheibe den Verkehr von rechts zu beobachten.
Welche Folgen hat es, wenn mich die Polizei anhält?
(Neue Scheibe ist bereits zu mir unterwegs, jedoch wegen des erhöhten Paketaufkommens zu Weihnachten noch nicht zugestellt.)
Fahren mit abgeklebter Seitenscheibe - Folgen?
20. Dezember 2012
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Frage vom 20. Dezember 2012 | 09:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahren mit abgeklebter Seitenscheibe - Folgen?
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 10:10
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1371x hilfreich)
Eigentlich brauchen Sie keine Antwort. Sie wissen, dass Ihr Verhalten höchst gefährlich ist.
quote:
Jedoch ist die Sicht nach rechts dadurch deutlich beeinträchtigt. Beim Linksabbiegen muss ich mich weit nach vorn beugen, um durch die Frontscheibe den Verkehr von rechts zu beobachten.
Hier zum nachlesen:
§ 30 StVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, ...
§ 40 StVZO Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben – ... – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. ... Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein. ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten
...
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
1. des § 30 über allgemeine Beschaffenheit von Fahrzeugen;
...
12. des § 40 Absatz 1 über die Beschaffenheit von Scheiben, ...
Denken Sie mal nach!
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#2
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 14:36
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke, das war sehr hilfreich.
#3
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 15:26
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1371x hilfreich)
Entweder 25,00 EUR oder
90,00 EUR und 3 Punkte (214.2 BKat).
Den höheren Tarif gibt es, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
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#4
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 16:41
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Herzlichen Dank und schöne Feiertage!
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#5
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 16:51
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Größere Probleme kannst du aber bekommen, wenn es durch die schlechte Sicht zu einem Unfall kommen sollte.
Daher immer schön vorsichtig fahren.
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