Gebühr Vorstellung zur Theorieprüfung beim TÜV - Erhebung mehrmals möglich ?

28. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
ihef
Status: Beginner (100 Beiträge, 55x hilfreich)
Gebühr Vorstellung zur Theorieprüfung beim TÜV - Erhebung mehrmals möglich ?

Hallo,

Person A ist beim ersten Versuch durch die theoretische Führerscheinprüfung gefallen. Darf die Fahrschule bei weiteren Versuchen erneut Gebühren zur Vorstellung beim TÜV verlangen oder können diese nur einmalig erhoben werden ?

Es geht hier ausschließlich um die Gebühr, die die Fahrschule erheben darf, nicht um die Gebühr für den TÜV!!

Sofern der Beitrag in einem falschen Unterforum platziert ist, kann er gern verschoebn werden.

Danke für Antworten

Notfall? Mehr lesen!



14 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Naja, wenn man wieder "vorgestellt" werden muss und das keine Flatrate war ...



Was steht denn in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema?





-- Editiert von Harry van Sell am 28.03.2015 23:10

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ihef
Status: Beginner (100 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Laut vertraglichen Vereinbarungen ja. Die Frage ist nur, ob diese vertraglichen Regelungen gesetzeskonform sind ?

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#3
 Von 
Hafenlärm
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


So eine Gebühr halte ich auch für ungewöhnlich. In meinem Erfahrungskreis ist es vollkommen üblich, dass man an die Schule nur die Grundgebühr zahlt und beim TÜV die Prüfungsgebühr hinlegt. Natürlich entsteht der Schule durch jede Neuvorstellung ein kleiner Verwaltungsaufwand. Den kann man aber problemlos auf die Grundgebühr umlegen, wobei dann natürlich das Risiko des Nichtbestehens auf alle Schüler dieser Schule sozialisiert wird.

Das ändert aber nichts daran, dass wir Vertragsfreiheit haben. Wenn der A diesen Vertrag so unterschrieben hat, hat er auch nur Anspruch auf die Leistungen daraus zu den ebenda festgelegten Konditionen. Jede sucht sich seine Fahrschule aus und jede Fahrschule sich ihr Kostenmodell.
Ein gegenstehendes Gesetz ist mir nicht bekannt. Anders sieht es vielleicht aus, wenn die Schule überhauot keinen Mehraufwand hat und diese Gebühr als eine Art Strafgebühr erhoben wird. Wenn dem so wäre, hätten Sie das Problem aber gar nicht. Dann könnte A einfach zum TÜV gehen und die Prüfung wieder ablegen. Das geht iffenbar nicht und kann ja nur an irgendeinem Wisch scheitern, den die Schule ausstellt. Damit ist Aufwand verbunden und damit die Gebühr berechtigt.

Ich gehe mal davon aus, dass es um höchstens 50€ geht. Dafür fange ich keinen Rechtstreit an. Dann müsste der A sich eine neue Schule suchen. Das wird teuer.

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#5
 Von 
Hafenlärm
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Glaube ich eigentlich nicht. Ich habe mich jetzt mal durch die Internetseiten der Fahrschulen verschiener Großstädte in meiner Nähe geklickt. Da ist nur eine einzige aufgefallen, die eine Gebühr von 25€ für diese Vorstellung nennt. Diese Fahrschule ist aber auch sonst...skuril. Alle anderen kassieren diese nicht und einige weisen sogar explizit darauf hin, dass die Gebühr 0€ beträgt. Von "gängiger Praxis" würde ich da nicht sprechen wollen. Jedenfalls nicht deutschlandweit, am anderen Ende des Landes mag sowas üblich sein, aber hier ist es das definitiv nicht.
Ich wüsste eigentlich auch nicht, warum die höher sein sollte. Der Mehraufwand beschränkt sich auf das Ausstellen einer Papiers, was meiner Erinnerung nach wenige Sekunden dauert. Möglicherweise wird da noch was online übermittelt, was sowieso im PC ist.
Aber das hilft einem ja nichts, wenn man das nunmal so vertraglich vereinbart hat. Man muss wohl leider auch sagen, dass diese Prüfung nicht gerade schwer ist und das Netz voll mit Software ist, um den Leistungsstand zu überprüfen. Wer dann noch durchfällt, hat das Lehrgeld dann vielleicht auch nötig.

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#6
 Von 
ihef
Status: Beginner (100 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Laut meinen Internet-Recherchen ist es gängige Praxis, dass eine "Gebühr für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung" durch die Fahrschule für die Fahrschule selber + Gebühr für den TÜV erhoben wird.
Es geht bei A um ca 21 Euro Gebühren für den TÜV selber und wie bereits richtig vermutet, einen Betrag in Höhe von 50 Euro bezüglich der Vorstellung durch die Fahrschule. Beziehungsweise bei A um die ERNEUTE Erhebung der 50 Euro beim 2. Versuch Thoerieprüfung durch die Fahrschule und inwieweit dies gesetzeskonform ist... Die 21 Euro Gebühren sid nicht Gegenstand des Threades hier

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#8
 Von 
Hafenlärm
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Ja, ich wohne wirklich in Deutschland. Anderswo prüft meines Wissens auch nicht der TÜV. Und ich habe such hier bei unserem guten deutschen TÜV meine Prüfung abgelegt, ohne die Fahrschule dafür nochmal extra beschenken zu müssen. Und wie gesagt, ist das nach den Erhebungen in meiner Nahbereichsempirie so auch absolut üblich. Das muss man jetzt nicht glauben, ist jedem selbst überlassen. Ich sage nur, dass meiner festen Überzeugung nach die Möglichkeit bestanden hätte, diese Gebühr überhaupt nie zu zahlen. Ist aber eben eine Frage der Vertragsgestaltung, auf die man sich einlässt.

Zurück zum Thema:
Hier hat wohl jeder verstanden, was Ihr Problem ist. Sie haben die Prüfung verhauen und die Fahrschule will Ihnen den Wisch nur wieder ausstellen, wenn Sie denen den Aufwand in Form von 50€ ersetzen. Sie haben aber iffenbar nicht verstanden, dass Verträge einzuhalten sind. Dummerweise haben Sie nämlich genau dieses Kostenmodell mit der Fahrschule vereinbart. Einen Anspruch auf unbegrenzte Ausstellungen haben Sie nicht, woher auch? Das Gesetz verbietet solche Verträge nicht. Die Regel ist also gesetzeskonform, warum auch nicht?
Der Gesetzgeber hat besseres zu tun, als jetzt noch die Fahrschulkosten überzuregulieren, nur um die Bürger vor Kleinstbeträgen zu schützen, die durch eine denkbarst einfache Prüfung gerattert sind. Das Ergebnis wäre sowieso offensichtlich. Dann werden diese 50€ eben ab dann auf die Grundgebühr draufgeschlagen. Kostet dann das gleiche, heißt nur anders und benachteiligt die fleißigen Besteher des Erstversuchs.

Wenn Sie das nicht glauben wollen, können Sie ja zum Anwalt gehen und gegen die Fahrschule klagen. Wer weiß, vielleicht beurteilt der Verbraucherschutz diese Gebühr tatsächlich als überteuert. Könnte gut sein. Da habe ich aber meine Zweifel dran.
Ob Ihnen damit aber geholfen ist, ist eine andere Frage. Sie haben sich dann mit der Fahrschule verkracht, in der Sie bald noch Fahrstunden nehmen wollen. Nur eine Doppelstunde kostet Sie da übrigens schon mehr als diese 50€.

Ich würde zahlen.

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#9
 Von 
ihef
Status: Beginner (100 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

@Hafenlärm:

Es ist ja im Internet gängig, dass jeder zu allem seine persönliche Ansichten kundtut bzw. sich wertend verhält. Normalerweise kann ich Geschriebenes, welches die Sachebene verlässt ignorieren. Aber kannst du dir vorstellen das sozial schlechter gestellte Personen bzw. Personen mit weniger Bildung oder grundsätzlich beschränkteren Möglichkeiten bei der Theorieprüfung ihre Probleme haben ?! Sowohl inhaltlich als formell (sprich finanziell)... Könnte das jetzt noch vertiefen, aber will meine Zeit sinnvoller nutzen

p.s. Ob du glaubst oder nicht, ich selber habe schon den Führerschein.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Hafenlärm fällt in letzter Zeit leider eher durch Lärm als durch sachliche Kommentierung auf ... das würde ich mir jetzt nicht so zu Herzen nehmen ...



Zitat:
Die Regel ist also gesetzeskonform, warum auch nicht?

Ob die Klausel rechtskonform ist, könnte man nur diskutieren wenn man sie überhaupt im Wortlaut kennen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Naddel10123
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Glaube ich eigentlich nicht. Ich habe mich jetzt mal durch die Internetseiten der Fahrschulen verschiener Großstädte in meiner Nähe geklickt. Da ist nur eine einzige aufgefallen, die eine Gebühr von 25€ für diese Vorstellung nennt. Diese Fahrschule ist aber auch sonst...skuril. Alle anderen kassieren diese nicht und einige weisen sogar explizit darauf hin, dass die Gebühr 0€ beträgt. Von "gängiger Praxis" würde ich da nicht sprechen wollen. Jedenfalls nicht deutschlandweit, am anderen Ende des Landes mag sowas üblich sein, aber hier ist es das definitiv nicht.
Ich wüsste eigentlich auch nicht, warum die höher sein sollte. Der Mehraufwand beschränkt sich auf das Ausstellen einer Papiers, was meiner Erinnerung nach wenige Sekunden dauert. Möglicherweise wird da noch was online übermittelt, was sowieso im PC ist.
Aber das hilft einem ja nichts, wenn man das nunmal so vertraglich vereinbart hat. Man muss wohl leider auch sagen, dass diese Prüfung nicht gerade schwer ist und das Netz voll mit Software ist, um den Leistungsstand zu überprüfen. Wer dann noch durchfällt, hat das Lehrgeld dann vielleicht auch nötig.


Die Fahrschule die du ausfindig gemacht hast und als skuril bezeichnest, ist wahrscheinlich die einzige die mit offenen Karten spielt....Wer da mit 0€ wirbt, haut diesen "geringen Arbeitsaufwand", die JEDE Fahrschule nunmal hat um ihre Schüler zur Prüfung anzumelden, irgendwo anders oben mit drauf. Somit stelle ich die "preisklarheit und preiswahrheit" der anderen Fahrschulen in frage.
Und nun noch was zu dem ausstellen des Papiers!
-Es ist ein Aufwand auch nur den PC anzuschmeissen um was auszudrucken
-setzt voraus das die Fahrschule überhaupt einen hat....ansonsten wird es per Hand ausgefüllt
-wenn es per Hand auf Dauer nervt, kauft die Fahrschule sich halt einen teuren rechner..
-um vorher nochmal zu prüfen ob der Fahrschüler auch wirklich alle unterrichte genossen hat um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden
-welches wahrscheinlich auch nur im Speziellen Fahrschulprogramm steht..
-welches mehrere tausend euro kostet!!
-um dann evtl auch noch den verantwortlichen leiter anzurufen, damit er den nun endlich ausgedruckten Zettel unterschreiben kann
-den die Angestellte Bürokraft ihm dann vor die Nase legen kann...das unterschreibt er dann auf bem Schreibtisch
-die wiederum in ihrem kleinen Büro nicht frieren soll
-welches wiederum voraussetzt das überhaupt ein Büro gemietet ist
-usw
Worauf ich hinaus möchte, ...es ist heutzutage für alle nicht mehr so einfach.
Es kostet nunmal alles irgendwas.
"Alle wollen alles und am besten für nix", ist leider normal geworden ohne das die meisten Leute sich Gedanken machen oder es sich nicht vorstellen können, was da alles hintersteckt. Alles was da oben steht kostet!
Jetzt etwas Offtopic...
Höchstens wenn zb eine Fahrstunde a 45min endlich mal 70-80€ kosten würde, würde man die Arbeit eines Fahrlehrers/einer Fahrschule vllt eher schätzen zu wissen. Allein die Tatsache das der weg um Fahrlehrer zu werden, wahnsinnig viel Geld kostet und man sich richtig richtig richtig auf den Hintern setzen muss, ist für viele gar nicht bewusst. Geschweige denn was ein Fahrlehrer im Auto oftmals leistet, ist für viele einfach unvorstellbar.
Liebe Grüsse


Zitat (von Hafenlärm):
So eine Gebühr halte ich auch für ungewöhnlich. In meinem Erfahrungskreis ist es vollkommen üblich, dass man an die Schule nur die Grundgebühr zahlt und beim TÜV die Prüfungsgebühr hinlegt. Natürlich entsteht der Schule durch jede Neuvorstellung ein kleiner Verwaltungsaufwand. Den kann man aber problemlos auf die Grundgebühr umlegen, wobei dann natürlich das Risiko des Nichtbestehens auf alle Schüler dieser Schule sozialisiert wird.

Das ändert aber nichts daran, dass wir Vertragsfreiheit haben. Wenn der A diesen Vertrag so unterschrieben hat, hat er auch nur Anspruch auf die Leistungen daraus zu den ebenda festgelegten Konditionen. Jede sucht sich seine Fahrschule aus und jede Fahrschule sich ihr Kostenmodell.
Ein gegenstehendes Gesetz ist mir nicht bekannt. Anders sieht es vielleicht aus, wenn die Schule überhauot keinen Mehraufwand hat und diese Gebühr als eine Art Strafgebühr erhoben wird. Wenn dem so wäre, hätten Sie das Problem aber gar nicht. Dann könnte A einfach zum TÜV gehen und die Prüfung wieder ablegen. Das geht iffenbar nicht und kann ja nur an irgendeinem Wisch scheitern, den die Schule ausstellt. Damit ist Aufwand verbunden und damit die Gebühr berechtigt.

Ich gehe mal davon aus, dass es um höchstens 50€ geht. Dafür fange ich keinen Rechtstreit an. Dann müsste der A sich eine neue Schule suchen. Das wird teuer.


-- Editiert von Naddel10123 am 15.02.2017 09:06

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#12
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status: Praktikant (770 Beiträge, 250x hilfreich)

Naddel10123, alles richtig. Aber ich glaube, nach zwei Jahren dürfte sich das Thema erledigt haben.

Irgendwie hat @ihef es wohl geschafft, den Lappen zu bekommen.

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#13
 Von 
go465976-42
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt den T Führerschein gemacht un die Rechnung vorgelegt bekommen. 70€ Vorstellung für Theorieprüfung und nochmal 160€ Vorstellung praxis Prüfung. Hatte bereits Klasse B und musste vor der Theorieprüfung nur eine Stunde in den Unterricht. (Bestanden mit 0 Fehlerpunkten). Kann mir jemand sagen aus was sich diese Vorstellungskosten zu den Prüfungen zusammensetzten?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von go465976-42):
Kann mir jemand sagen aus was sich diese Vorstellungskosten zu den Prüfungen zusammensetzten?

Ja, der Inhaber der Fahrschule sollte das wohl können.

Anmeldung beim TÜV, Kontrolle der Anwesenheits- / Unterrichtsliste, Ausfüllen des Ausbildungsnachweis für den TÜV, TÜV-Gebühren, Anwesendheit bei der Prüfung, ...



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