Gezackte Linie...Nachbar ein Tyran

25. Oktober 2019 Thema abonnieren
Geschlossen Neuer Beitrag
 Von 
Michi7878
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gezackte Linie...Nachbar ein Tyran

Hallo,

Ich bitte hier dringend um Hilfe.
Ich wohne in einer Einbahnstraße wo man rechtsseitig parken darf in eingezeichneten Bereichen. Jetzt hab ich gestern geparkt und bin mit den Vorderreifen auf der weißen linie gestanden. Somit ist meine Nase des Autos natürlich etwas früher gewesen, wo dann eine gezackte Linie anfängt. Die gezackte Linie ist vor einer hofeinfahrt , wo man dazu sagen muss nur ein Tor Ist, also keine ein- oder Ausfahrt für Fahrzeuge. Einer der Anwohner aus diesem Haus stellt sich gerne dort auf die gezackte Linie, und wehe man behindert ihn dabei. Zwei mal hat er mich schon verbal angegangen, jetzt hang ein Zettel das ich anders zu parken habe, und 1.10 Abstand lassen müsse.und er hätte es dokumentiert. Langsam geht mir die Schikane auf die nerven, nur weil ich eine Frau bin. Kann er da wirklich was machen? Ich habe zwar auf der linie geparkt aber nichts und niemanden blockiert.
Würde mich um Antwort freuen, sonst bekommt er bald eins auf die Mütze

Notfall? Mehr lesen!



21 Antworten
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status: Richter (8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich wohne in einer Einbahnstraße wo man rechtsseitig parken darf in eingezeichneten Bereichen. Jetzt hab ich gestern geparkt und bin mit den Vorderreifen auf der weißen linie gestanden.
Dir ist aber schon klar, dass das Auto nur innerhalb der eingezeichneten Parkfläche stehen darf. Wenn deine Vorderreifen schon die Linie berühren, dann steht die Front ja noch viel weiter über!

Zitat:
Langsam geht mir die Schikane auf die nerven, nur weil ich eine Frau bin.
Welche Schikane? Du parkst falsch und wunderts Dich noch darüber, dass dich Jemand darauf aufmerksam macht, statt gleich Ordnungsamt oder dergleichen zu informieren?

Zitat:
Ich habe zwar auf der linie geparkt aber nichts und niemanden blockiert.
Und selbiges kannst du für jede einzelne Sekunde sagen, wo dein Auto dort stand? Kann ich mir nicht vorstellen.

Zitat:
Einer der Anwohner aus diesem Haus stellt sich gerne dort auf die gezackte Linie
Dann hänge ihm auch einen Zettel an die Scheibe, in dem du ihm mitteilst, dass du beim nächsten mal entsprechend Anzeige erstattest etc.

Zitat:
sonst bekommt er bald eins auf die Mütze
Soll man das jetzt als Drohung verstehen? Ghet ganz schnell nach Hinten los, sowas...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dir ist aber schon klar, dass das Auto nur innerhalb der eingezeichneten Parkfläche stehen darf.
Dir ist offnsichtlich nicht klar, dass diese Aussage falsch ist.

Im Bereich der gezackten Linie (Zeichen 299) ist das Parken aber tatsächlich verboten. Das gilt auch wenn dieser Bereich nur auf wenigen cm beparkt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michi7878
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen auf den Deckel ist Luft raus lassen. Ich bin keine zwölf, also bitte.

Ich stand auf dem gekenzeichten Parkplatz. Wie gesagt der Vorderreifen stand ca cm auf der linie.

Ich habe wirklich nichts blockiert. Er stellt sich gerne auf die gezackte Linie vor sein Haus. Die erstreckt sich vor meinem Auto. Da ist lediglich eine Eingangstür zu seinem Haus, wo nicht mal ein Auto rein fahren könnte. Ich blockiere nicht ausfahrten , und würde mich dann beschweren.

Und ja da ist Schikane im Spiel. Das sind öffentlich Parkplätze, und das letzt mal hing ein Zettel dran ich soll in der nähe von meinem Haus parken.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Für mich geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht eindeutig hervor, wo genau Du geparkt hast. Was meinst Du mit

Zitat (von Michi7878):
Somit ist meine Nase des Autos natürlich etwas früher gewesen, wo dann eine gezackte Linie anfängt.
Wenn Dein Auto auch nur einen cm in den Bereich der gezackten Linie hineinragt, dann darfst Du da genau genommen nicht parken. Wenn Dein Auto über die Parkmarkierung hinausragt, aber den Bereich der gezackten Linie nicht tangiert, dann darfst Du da parken.

Zitat (von Michi7878):
Die gezackte Linie ist vor einer hofeinfahrt , wo man dazu sagen muss nur ein Tor Ist, also keine ein- oder Ausfahrt für Fahrzeuge.
"Hofeinfahrt" widerspricht sich mit "keine Ein- oder Ausfahrt". Es muss wohl zummindest mal eine Ein- bzw. Ausfahrt gewesen sein, denn sonst würde die gezackte Linie keinen Sinn ergeben. Wenn da ein Tor ist, dann spricht das schon für eine Einfahrt. Auch wenn sie vielleicht nicht genutzt wird. Vor einer Einfahrt darf man nicht parken. Die gezackte Linie vergrössert diesen Bereich.

Wem gehört denn diese Einfahrt bzw. das Tor? Gehört es zum Anwesen des besagten Nachbarn? Dann darf er dort parken. Ist er nicht der Berechtigte, dann darf er dort ebenfalls nicht parken und sollte die Füße ganz still halten.

Ob es sich lohnt hier einen Nachbarschaftsstreit zu riskieren musst Du selbst entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michi7878
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Dein Auto über die Parkmarkierung hinausragt, aber den Bereich der gezackten Linie nicht tangiert, dann darfst Du da parken.

Danke, das ist was ich wissen wollte. Ich stand ca 1cm mit meinem vorderen Reifen auf der parkplatzmarkierung. Und davor erstreckt sich dieser"Hofeingang" und die gezackte linie. Diese ist weil auf der anderen Seite der Straße eine Ausfahrt ist von Firmenparkplätzen. Es ist nicht privat, da es ja nicht sein bordstein ist.

Ich will kein nachbarschaftskrieg, sondern lediglich wissen was richtig ist. So kann ich vielleicht mal in Ruhe auch mit ihm reden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128633 Beiträge, 41007x hilfreich)

Zitat (von Michi7878):
Ich stand ca 1cm mit meinem vorderen Reifen auf der parkplatzmarkierung. Und davor erstreckt sich dieser"Hofeingang" und die gezackte linie.

Also durfte man da nicht so parken - der Nachbar hätte also recht.



Zitat (von Michi7878):
Ich will kein nachbarschaftskrieg,

Dann wäre es gut, die Sache auf sich beruhen zu lassen und beim nächsten Mal einfach richtig parken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also durfte man da nicht so parken - der Nachbar hätte also recht.
Wie kommt man zu dieser Erkenntnis?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status: Gelehrter (11968 Beiträge, 4427x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wie kommt man zu dieser Erkenntnis?


Z.B. aus der Kombination Deiner Aussage
Zitat (von Demonio):
Wenn Dein Auto auch nur einen cm in den Bereich der gezackten Linie hineinragt, dann darfst Du da genau genommen nicht parken.

und der Aussage der TE
Zitat (von Michi7878):
Ich stand ca 1cm mit meinem vorderen Reifen auf der parkplatzmarkierung.

gepaart mit der Erfahrung, dass die Umrisse eines fahrbereiten PKW in der Regel nicht an der Kante der Vorderreifen enden, sondern noch so etwas wie Motorhaube (auch wenn manchmal keiner drunter ist) und Stoßfänger "vorgeschaltet" sind.

Hat man auf soviel "Kombination" am frühen Vormittag keine Lust, nimmt man einfach die Aussage der TE aus dem ersten Beitrag:

Zitat (von Michi7878):
Somit ist meine Nase des Autos natürlich etwas früher gewesen, wo dann eine gezackte Linie anfängt.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Mit "Parkplatzmarkierung" wird aber wohl kaum die "gezackte Linie" gemeint sein.

So lange die "gezackte Linie" (auch nicht im Luftraum) beparkt wird, darf Michi7878 dort parken. Ob die gezackte Linie überparkt wurde geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht eindeutig hervor. Daher halte ich die Behauptung von HvS in Ihrer Absolutheit für, sagen wir mal, gewagt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Dir ist offnsichtlich nicht klar, dass diese Aussage falsch ist.
Wieso sollte die falsch sein? Meines Wissens nach darf der markierte Bereich nicht verlassen werden. Hast du dazu Infos?

Zitat (von Demonio):
Gehört es zum Anwesen des besagten Nachbarn? Dann darf er dort parken.
Nein, wenn dort eine gezackte Markierung ist, dann darf auch der Anwohner nicht dort parken. Der Eigentümer darf lediglich vor der eigenen Ein- und Ausfahrt parken, wenn dies nicht anderweitig verboten ist, wie z.B. abgesenkter Borstein, gezackte Linie, Parkverbotsschild........

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Meines Wissens nach darf der markierte Bereich nicht verlassen werden.
In der StVO staht davon aber nichts.

Zitat (von -Laie-):
Hast du dazu Infos?
Das geht auch aus der Rechtsprechung verschiedener Gerichte hervor. Hier ein schönes Beispiel.

Zitat (von -Laie-):
Der Eigentümer darf lediglich vor der eigenen Ein- und Ausfahrt parken, wenn dies nicht anderweitig verboten ist
Das ist soweit richtig. Die gezackte Linie erweitert den Verbotsbereich. Wenn man also berechtigt ist vor der Einfahrt zu parken, dann gilt das imho auch für den durch die gezackte Linie erweiterten Bereich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status: Senior-Partner (6835 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat (von Michi7878):

Ich bitte hier dringend um Hilfe.
Ich wohne in einer Einbahnstraße wo man rechtsseitig parken darf in eingezeichneten Bereichen. Jetzt hab ich gestern geparkt und bin mit den Vorderreifen auf der weißen linie gestanden. Somit ist meine Nase des Autos natürlich etwas früher gewesen, wo dann eine gezackte Linie anfängt.

Es ist innerhalb der Begrenzung der Parkfläche zu parken - darüber hinaus ragen ist ein Parkverstoß - wenn das so ausgeschildert ist.
Zitat:

Die gezackte Linie ist vor einer hofeinfahrt , wo man dazu sagen muss nur ein Tor Ist, also keine ein- oder Ausfahrt für Fahrzeuge.

Wo ist der Unterschied? Aber egal, vor Einfahrten darf nicht geparkt werden, und auf Sperrflächen (gezackte Linie) darf auch nicht geparkt werden.

VGH Würzburg v. 07.11.2012:
Eine Grenzmarkierung verdeutlicht mit ihrer weißen Zickzacklinie das gesetzlich vorgeschriebene Parkverbot. Ein objektiver Verstoß gegen das Parkverbot liegt dabei vor, wenn nicht nur die Reifen eines Fahrzeugs auf dieser weißen Grenzmarkierung stehen, sondern auch schon dann, wenn nur Teile eines Fahrzeugs in den Bereich der Grenzmarkierung hineinragen. Denn die Markierungen sind von Rechts wegen als äußerste Begrenzung des Parkverbots zu verstehen, so dass ein Fahrzeug nicht auf der Grenzmarkierung stehen und auch nicht in der Luft in den Bereich des Parkverbots hineinragen darf.
Zitat:

Einer der Anwohner aus diesem Haus stellt sich gerne dort auf die gezackte Linie, und wehe man behindert ihn dabei.

Der Anwohner parkt auf der Sperrfläche???
Zitat:

Zwei mal hat er mich schon verbal angegangen, jetzt hang ein Zettel das ich anders zu parken habe, und 1.10 Abstand lassen müsse.und er hätte es dokumentiert.

Eine "1,10m-Regelung" gibt es nicht.
Das Parken ist vor Ein- und Ausfahrten verboten, wobei da die Breite der Ein- und Ausfahrt entscheidend ist.
Das Parken ist außerdem an Bordsteinabsenkungen verboten - wenn die etwas über die Breite der Ein- und Ausfahrt hinaus geht, dann darf man auch da nicht parken.

Außerdem ist das Parken verboten, wenn es die Benutzung einer Ein- und Ausfahrt behindert - deshalb darf man in schmalen Straßen auch nicht gegenüber einer Ein- und Ausfahrt parken... Das kommt dann ggf. auf die Umstände des Einzelfalles an. "Ich habe eine S-Klasse und kann nicht autofahren, daher brauche ich links und rechts von der Einfahrt jeweils 5 Meter Platz" funktioniert nicht.
Zitat:

Langsam geht mir die Schikane auf die nerven, nur weil ich eine Frau bin. Kann er da wirklich was machen? Ich habe zwar auf der linie geparkt aber nichts und niemanden blockiert.
Würde mich um Antwort freuen, sonst bekommt er bald eins auf die Mütze

Siehe oben. Aber ich frage mich immer noch: der Nachbar parkt auf der Sperrfläche?

-- Editiert von eh1960 am 28.10.2019 16:31

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist innerhalb der Begrenzung der Parkfläche zu parken - darüber hinaus ragen ist ein Parkverstoß - wenn das so ausgeschildert ist.
Eine Meinung, die die Rechtsprechung nicht unbedingt teilt.
Zitat:
Das Zusatzzeichen "nur innerhalb der markierten Parkstände" verbietet das Parken nicht rechtswirksam außerhalb von Markierungen (BGH VM 80, 33) da dieses Zeichen nicht im Verkehrszeichenkatalog vorgesehen ist; sonst ist derartiges Parken nur bei Behinderung Anderer (§ 1 StVO) ordnungswidrig (OLG Frankfurt DAR 78, 83).


Zitat (von eh1960):
auf Sperrflächen (gezackte Linie) darf auch nicht geparkt werden.
Sperrflächen (Zeichen 298) dürfen nicht be- und überfahren werden. Bei der gezackten Linie handelt es sich um eine "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote" (Zeichen 299). Diese Markierung zeigt alleine noch kein Halt- oder Parkverbot an, sondern verlängert bzw. erweitert ein bestehendes Halt- oder Parkverbot. Es gibt recht interessante Urteile, wann eine Grenzmarkierung nichtig ist. Aber das sind dann natürlich Einzellfallentscheidungen, die eher selten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
little-beagle
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Vor allem scheint mir nach Schilderung der TE doch die Sperrfläche da zu sein, weil auf der gegenüberliegenden Seite Firmenparkplätze sind. Dann darf da natürlich weder der Nachbar noch der TE parken.

VIELLEICHT - wenn es wirklich nur ein Eingangstor ist - soll die gezackte Linie auch dem Nachbarn erlauben, z.B. mit einem Rollator/Rollstuhl sicher vom Grundstück kommen. In engen Straßen habe ich sowas schon gesehen. Das würde dann aber auch eher für eine gezackte Linie in der Gesamtbreite von 1,10 sprechen, die freizuhalten ist.

Gibt's ein Foto von der Stelle?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Vor allem scheint mir nach Schilderung der TE doch die Sperrfläche da zu sein, weil auf der gegenüberliegenden Seite Firmenparkplätze sind.
Ja, davon ist auszugehen.

Zitat (von little-beagle):
Dann darf da natürlich weder der Nachbar noch der TE parken.
Das würde ich mit dieser Absolutheit nicht behaupten wollen. Wenn besagter Nachbar z.B. Inhaber der gegenüberliegenden Firma (Firmenparkplätze), oder von Diesem zum Parken gegenüber der Einfahrt autorisiert wurde, dann darf er meiner Meinung nach dort parken. Die Grenzmarkierung soll ja die gegenüberliegende Einfahrt schützen. Dann darf ein Berechtigter, so wie vor der eigenen Einfahrt, parken.

Zitat (von little-beagle):
VIELLEICHT - wenn es wirklich nur ein Eingangstor ist - soll die gezackte Linie auch dem Nachbarn erlauben, z.B. mit einem Rollator/Rollstuhl sicher vom Grundstück kommen.
Das wäre ein Beispiel dafür, warum eine solche Grenzmarkierung, wie bereits von mir erwähnt, unwirksam sein kann. Eine Grenzmarkierung verlängert oder verkürzt ein bestehendes Halt- oder Parkverbot. Das kann z.B. im Bereich einer Einfahrt oder ihr gegenüber der Fall sein. Vor einem Eingang besteht aber kein Halt- oder Parkverbot, weswegen eine Grenzmarkierung ein solches nicht verlängern oder verkürzen kann. Was nicht da ist, kann auch nicht verlängert oder verkürzt werden.

Zitat (von little-beagle):
Gibt's ein Foto von der Stelle?
Das wäre in der Tat nicht uninteressant, aber ich glaube, dass Michi7878 dieser Diskussion nicht mehr folgt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
little-beagle
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ein Zeichen 299 gilt für alle - wenn der Nachbar die Strasse also nicht grade selbst angemalt hat, darf er auch da nicht stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Dann sind wir eben unterschiedlicher Meinung. Auf eine diesbezügliche Diskussion verzichte ich aber gerne.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
little-beagle
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat:
Auf eine diesbezügliche Diskussion verzichte ich aber gerne.


Diese Einstellung ist perfekt geeignet für ein Internetforum.

Warum sollte denn ein Zeichen 299 Deiner Meinung nach nicht für den Anwohner gelten?

Dass ich MEIN Tor oder meine Einfahrt normalerweise zuparken darf, ist unbestritten. Das gilt aber nicht, wenn anderweitige Verkehrsregeln oder -zeichen dem entgegen sprechen.

Ich darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur auf ausgewiesenen Parkplätzen parken. Vor meiner Einfahrt ist keiner. Also darf ich vor MEINER Einfahrt nicht parken.

Wenn vor MEINEM Tor ein Bushaltestelle ist, darf da keiner stehen - auch ich nicht.

Wenn vor MEINEM Tor ein Haltevorbotschild steht, darf da keiner stehen - auch ich nicht.

Und das Zeichen 299 markiert eben ein generelles Halteverbot. Für alle.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Demonio
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Diese Einstellung ist perfekt geeignet für ein Internetforum.
Es gibt Diskussionen, die es lohnt zu führen, und solche, die sich nicht lohnen. Hier beginnt gerade eine Nebendiskussion der 2 Kategorie.

Zitat (von little-beagle):
Warum sollte denn ein Zeichen 299 Deiner Meinung nach nicht für den Anwohner gelten?
Das habe ich bereits dargelegt. Steht in diesem Thread.

Zitat (von little-beagle):
Dass ich MEIN Tor oder meine Einfahrt normalerweise zuparken darf, ist unbestritten.
OK.

Zitat (von little-beagle):
Das gilt aber nicht, wenn anderweitige Verkehrsregeln oder -zeichen dem entgegen sprechen.
Dann schau mal in § 12 StVO. Dort steht, dass das Parken vor Einfahrten verboten ist. Dort steht nicht, dass man vorder eigenen Einfahrt dennoch parken darf. Das ergibt sich letztlich aus der Rechsprechung, die in dem Parkverbot einen Schutzbedarf für die eigene Einfahrt sieht. Die Grenzmarkierung verlängert oder verkürzt diesen Schutzbereich. Wenn ich also vor der eigenen Einfahrt parken darf, dann bezieht das auch den markierten Grenzbereich mit ein. Entgegen Deiner Behauptung ist der Grenzbereich keine anderweitige Verkehrsregel, sondern eine Markierung, die den Bereich einer geltenden Regelung markiert.

Zitat (von little-beagle):
Ich darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur auf ausgewiesenen Parkplätzen parken. Vor meiner Einfahrt ist keiner. Also darf ich vor MEINER Einfahrt nicht parken.
Das ist eine Situation, die noch nicht einmaleinem Apfel-Birnenvergleich standhält.

Zitat (von little-beagle):
Wenn vor MEINEM Tor ein Bushaltestelle ist, darf da keiner stehen
Wenn Du schon mit hinkenden Beispielen daherkommst, solltest Du beachten, dass sie wenigstens von den Grundregeln her zutreffend sind. So lange kein Bus behindert wird darf man sehr wohl dort halten.

Zitat (von little-beagle):
Wenn vor MEINEM Tor ein Haltevorbotschild steht, darf da keiner stehen - auch ich nicht.
Stimmt. Aber im ganzen Thread gab es kein Haltverbotsschild. Und genau diese sinnbefreite Argumentation ist der Grund dafür, dass ich hier keine Diskussion führen möchte, die mit der eigentlichen Fragestellung von Michi7878 überhaupt nichts zu tun hat.

Zitat (von little-beagle):
Und das Zeichen 299 markiert eben ein generelles Halteverbot.
Falsch. Auch das hatte ich schon erklärt. Zeichen 299 alleine markiert überhaupt nichts. Zeichen 299 markiert den Bereich, in dem ein bereits vorhandenes Park- oder Haltverbot gilt. Wo kein Park- oder Haltverbot, da ist Zeichen 299 nichts anderes als ein hübsches, sinnbefreites Straßentatoo.

Aber das hatten wir doch in diesem Thread alles schon, weswegen ich nun wirklich nicht mehr gewillt bin hier weiter zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Vor allem scheint mir nach Schilderung der TE doch die Sperrfläche da zu sein, weil auf der gegenüberliegenden Seite Firmenparkplätze sind
Wie bereits schon geschrieben wurde, eine gezackte Linie ist keine Sperrfläche. Ansonsten bin ich deiner Meinung, auch der Eigentümer darf hier nicht Parken.

Zitat (von Demonio):
Wenn besagter Nachbar z.B. Inhaber der gegenüberliegenden Firma (Firmenparkplätze), oder von Diesem zum Parken gegenüber der Einfahrt autorisiert wurde, dann darf er meiner Meinung nach dort parken.
Diese Meinung teile ich nicht. Und genau aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass der Eigentümer der Hofeinfahrt nicht dort Parken darf.Woraus leitest du ab, dass ein Grundstückseigentümer einer fremden Person erlauben darf eine Parkverbot zu missachten? Die bisherige Rechtsprechung gibt das nicht her. Ich kenne nur Urteile bezüglich Besitzer/Eigentümer, aber keine Urteile bezüglich Personen denen der Besitzer/Eigentümer das erlaubt hat.

Zitat (von little-beagle):
Ein Zeichen 299 gilt für alle - wenn der Nachbar die Strasse also nicht grade selbst angemalt hat, darf er auch da nicht stehen.
Im Fall hier sehe ich das auch so, aber nicht generell.

Zitat (von little-beagle):
Und das Zeichen 299 markiert eben ein generelles Halteverbot. Für alle.
Ähm, nein, das Zeichen 299 erweitert oder vermindert einen Halt- oder Parkverbotsbereich. Hier geht es aktuell um einen Parkverbotsbereich. Halten ist dort also erlaubt.

Ich bleibe bei meiner Meinung, durch die hier dargestellte Konstellation darf niemand auf dieser gezackten Linie Parken.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
SuperSlinky
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe die selbe Situation bei mir vor der Einfahrt, wäre aber in deinem Szenario dein Nachbar Wir haben uns Parkmarkierungen mit gezackter Linie einzeichnen lassen um den Bereich, in dem nicht geparkt werden darf deutlicher zu kennzeichnen. Grundsätzlich gilt, dass gezackte Linien nur den Bereich, in dem nicht geparkt werden darf zusätzlich deutlich machen. Sprich, wenn eh ein abgesenkter Bordstein besteht. Dein Auto darf diese Markierung nicht überragen. Das heißt im Klartext, wenn die Kante deiner Stoßstange in den Bereich hineinragt, ist es bereits nicht mehr erlaubt. Deine Reifen dürfen also diesen Bereich schon drei mal nicht berühren.

Was nicht stimmt, ist dass dein Nachbar da nicht parken darf. Ohne einen Zusatz (also ein Halte- / Parkverbotsschild), welches die Linien nur bekräftigen, darf der Grundstücksbesitzer durchaus dort parken, da die Linie ja nur den Schutz des Besitzers der Einfahrt bekräftigt. Er darf sein Auto also durchaus vor seiner eigenen Einfahrt abstellen bzw. Bekannte, wenn sie ihn nicht behindern dort parken lassen.

Ob das Verhalten deines Nachbarn einem friedlichen Zusammenleben dient, steht auf einem anderen Blatt. Wir für unseren Teil machen jetzt kein Terz wenn da jemand ein wenig übersteht, aber wenn uns das behindert, dann gibts in erster Linie mal einen freundlichen Hinweis und wenn das öfter vorkommt, dann wird schon mal das Ordnungsamt informiert. Man hat leider auch keine andere Handhabe in vielen Fällen. Immerhin bezahlen wir extra für die Garage und die Markierung anbringen zu lassen was auch nicht ganz billig mit Genehmigung und Markeriungsfirma und Ortsbegehung durch das Ordnungsamt und die Polizei blablabla.... ist aber eine andere Situation als bei dir

1x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!