Sieben Meter hinter einem Schild einer Ersatzhaltestelle steht das Verkehrszeichen "Halteverbot Ende". Gilt dadurch die Beschränkung des Parkens 15 Meter nach dem Haltestellenschild als aufgehoben? Welches Zeichen hat hier Vorrang (und weshalb)?
Parken hinter einer Bushaltestelle
Hallo,
wenn man die 15 Meter als allgemeine Regel wertet: Schilder gehen allgemeinen Regelungen vor.
wenn man die 15 Meter als Regel des Haltestellenschildes wertet: Parkregelungen heben sich gegenseitig auf.
Fazit: So oder so darf man ab dem Ende-Schild parken.
Stefan
Sehe ich nicht so. In Bushaltestellen gilt ein Parkverbot. Die Aufhebung eines Haltverbots kann das Parkverbot imho nicht aufheben.
Hallo,
OK, das ist ein Argument.Zitat:In Bushaltestellen gilt ein Parkverbot. Die Aufhebung eines Haltverbots kann das Parkverbot imho nicht aufheben.
Das Halteverbot wird aufgehoben, also gilt danach wieder das Grundsätzliche. Beispielsweise können in einer 3 Meter schmalen Straße noch so viele Ende-Schilder stehen, trotzdem bleibt Parken verboten.
Stefan
Noch eine weitere Anmerkung:
Reckoner hat grundsätzlich kotrrekt ausgeführt, dass Schilder allgemeinen Regelungen vorgehen. Aber in diesem Fall handelt es sich beim Parkverbot in Haltestellen nicht um eine allgemeine Regel. Wäre es eine allgemeine Regel, dann müsste sie sich aus § 12 StVO
ergeben. Dort werden aber keine Haltestellen erwähnt.
Das Parkverbot ergibt sich vielmehr aus VZ 224 (Haltestellenschild).
Nun mag die Beschilderung tatsächlich etwas unglücklich sein. Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass die beiden Schilder nicht in Konkurrenz zueinander stehen, und das Parkverbot 15m vor und hinter dem VZ 224 bestehen bleibt.
Das kann sich aus dem Sinn und Zweck ergeben. Bei uns wird das jedenfalls wie folgt gemacht.
Vor der Einrichtung einer Ersatzhaltestelle wird zunächst ein Halteverbot im Bereich der Haltestelle mit dem Zusatz "gültig ab..." angeordnet, da ein Haltestellenschild nicht mit einem Zusatzzeichen versehen werden kann.
Nach dem Aufstellen des Haltestellenschildes werden häufig die Halteverbotsschilder nicht entfernt. Da bei so einer Ersatzhaltestelle im Regelfall auch keine Haltestellenbucht vorhanden ist dient das Haltverbot dem ungehinderten Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, nicht jedoch der Erleichterung des An- und Abfahrens des Busses.
In diesem Kontext hebt nach meiner Auffassung das Schild Haltverbot Ende auch das mit dem Haltestellenschild verbundene Halteverbot auf.
Interessante Interpretation, und ich will noch nicht einmal in Abrede stellen, dass das tatsächlich so beabsichtigt ist. Da wäre dann die Frage ob das Ende des Haltverbots (und evtl. auch dessen Anfang) durch mobile, also temporäre, Schilder, oder durch fest installierte Schilder angezeigt wird.
Aber wenn die Beschilderung tatsächlich in der von hh dargestellten Absicht ausgeführt wurde, dann wäre sie schlicht falsch.
Wie ich weiter oben schon schrieb ergibt sich das Parkverbot im Haltestellenbereich durch Vz 224. Soll dieser Bereich vergrößert oder verkleinert werden, dann ist das durch Zeichen 299 (Zick-Zack-Linie) zu markieren. Bei einer Ersatzhaltestelle sind dafür dann ggf. eben gelbe Markierungsstreifen, die nach Auflösung der Ersatzhaltestelle wieder entfernt werden, zu verwenden.
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