Von amtswegen abgemeldet.. Nicht umgemeldet.

13. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
dumdum
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
Von amtswegen abgemeldet.. Nicht umgemeldet.

Hallo,

Bei meinen Besuch im Bürgerbüro zwecks ummeldung, erfuhr ich das ich einen Monat vorher von amtswegen abgemeldet wurden bin... Die Dame im Bürgerbüro wollte nun den neuen Mietvertrag sehen und hat auch eine Kopie davon gemacht... Die Wohnung hatte ich schon im Mai 2011 angemietet, da sie sehr günstig war und nur eine Querstraße zum Arbeitgeber entfernt war. Aufgrund finanzieller Probleme(da mir Geld für Bett und Schränke fehlte) aber bin ich erst im September diesen Jahres erst richtig eingezogen, nun habe ich heute einen anhörungsbogen der Stadt im Briefkasten, verstoß gegen das meldegesetz und soll mich dazu äußern. Mit welcher Strafe muss ich da rechnen?

Danke vorab für die Info .

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3 Antworten
#1
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status: Schüler (204 Beiträge, 85x hilfreich)

gar keine strafe...hingehen, ummelden und fertig....

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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

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#2
 Von 
muemmel
Status: Unbeschreiblich (33918 Beiträge, 17619x hilfreich)

Da wäre ich mir nicht so sicher - selbst wenn der TE den 30.09. als Einzugsdatum angibt, liegt dieser Termin mehr als eine Woche zurück. Also gibt es ein Bußgeld.

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