Pavillon auf Terrasse verbietbar?

10. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2936x hilfreich)
Pavillon auf Terrasse verbietbar?

Hallo ihr Wissenden,
überwiegend wohnen in unserer Anlage Eigentümer. Jetzt hat ein Mieter auf seiner Terrasse einen 3x3m großen Pavillon aufgebaut - deckt fast den gesamten Bereich von links nach rechts ab. Der übernächste Terrassenbewohner hatte zwei Wochen später auch einen stehen.

Jetzt hatten wir auf der Eigentümerversammlung darüber gesprochen und gesagt, dass wir dies nicht wollen. Wir hatten mal vor 4 Jahren einen Beschluss gefasst, dass nichts auf den Terrassen wachsen darf, was höher ist wie die Trennwand. Würde das auch Nicht-Pflanzen als Beschluss mit abdecken, also hier die Pavillons und dann haben wir noch einen gemauerten Ofen.

Oder müssen wir einen eigenen Beschluss dafür fassen?

Oder könnte der Richter urteilen, dass ein Pavillon für einen Mieter gestattet sei als Ersatz für eine Markisse? Gegen Markissen auf vollbesonnten Terrassen kann man ja nichts machen (wobei die betroffenen Terrassen eher schattig sind).

-- Editiert am 10.06.2009 19:59

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4 Antworten
#1
 Von 
Thorsten D.
Status: Student (2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Hallo sika

ich denke das Aufstellen eines Pavillions kann nicht mehrheitlich verboten werden, zumindest dann nicht wenn er nur aufgestellt ist. Gehört denke ich zur normalen Nutzung einer Terrasse

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
wohni
Status: Praktikant (789 Beiträge, 586x hilfreich)

Unter den mitgeteilten Beschluss fallen die Pavillons mit Sicherheit nicht. Sie sind ja nicht "gewachsen"....grins.

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass das äußere Erscheinungsbild der Anlage durch das dauerhafte Aufstellen von Pavillons verändert wird.

Wenn das Gestell fest mit dem Boden verankert ist, könnte man auch darüber nachdenken, ob es sich eine bauliche Veränderung handelt.

Wenn dagegen mal für ein Partywochenende so ein Ding vorübergehend aufgestellt werden sollte, wird man wohl nichts dagegen sagen können (und brauchen).

MfG
Wohni

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#3
 Von 
sika0304
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Hallo wohni,
nein, es handelt sich nicht um Pavillons für 1 Wochenende, sondern diese stehen länger da, der eine ist auch einer der etwas teureren Art und ragt extrem hoch.
Ob dies zur normalen Nutzung einer kleinen Terrasse gehört (also bei dem einen ist fast die gesamte Fläche der Terrasse damit abgedeckt, wie Thorsten anmerkt, wage ich dann doch zu bezweifeln, denn hier handelt es sich um einen Dauerzustand der noch zusätzlich das Erscheinungsbild extrem einschränkt.
Gegen Markissen ist ja nichts zu sagen.
Dazu kommt, dass die darüber wohnenden und gegenüber liegenden dadurch immer auf Pavillon-Decken schauen und nicht mehr auf Terrasen (wobei es hier nicht um die Geschmacksfrage geht, dass ein Pavillon von oben durchaus netter aussehen kann, wie eine ungepflegte Terrasse ;).

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status: Student (2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Hier mal ein Urteil in einem ähnlichen Fall, interessant ist, dass das Aufstellen den normalen Mietgebrauch nicht übersteigt. Dies ist denke ich analog zur normalen üblichen Nutzung einer Terrasse im Sondernutzungsbereich zu sehen.

quote:
Mieter eines Reihenhauses dürfen ein Pavillon-Zelt auf der Terrasse aufstellen. Selbst ein dauerhaftes Aufstellen überschreitet nicht den normalen Mietgebrauch. Da das Zelt nicht in den Garten eingreife (z.B. durch feste Bodenverankerung), ist es mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar.
LG Hamburg, 31.8.2007 - Az: 311 S 40/07


Also,
aufstellen JA
fest verankern NEIN - dies wäre eine bauliche Veränderung

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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