Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte

16. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lea1234
Status: Frischling (8 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte

Huhu Leute!
Ich habe da ein riesen Problem. Ich bin im 3. Ausbildungsjahr und im Mai ist meine Abschlussprüfung. Also habe ich noch ca. 2 Monate vor mir. Das schaff ich auch mit links. ABER: Nicht in meinem Betrieb.
Nach einer Krankmeldung ist mein Chef total ausgerastet. (Alles wurde ärztlich attestiert) Er machte mich sozusagen nieder. Mit Sätzen wie "ich lasse mich von Ihnen nicht ******" oder "ab jetzt werden Sie jeden Tag 2-3 Stunden länger da bleiben sonst werden Sie sehen was Sie davon haben" Ich sehe mich nach diesem Gespräch nicht mehr in der Lage dort meine Ausbildung - auch wenn es nur noch 2-3 Monate ist weiterzuführen.

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten? Die Rechtsanwaltskammer habe ich schon angeschrieben warte noch auf eine Rückmeldung. Hier geht es vielleicht etwas schneller. Ich möchte so schnell wie möglich dort weg. Ich sehe eine Gefährdung in meiner Abschlussprüfung (bei diesem belastbaren Stress)

Ich möchte die Ausbildung zu ende führen aber nicht in diesem Betrieb.

Wie ist das wenn ich kein neuen Ausbildungsbetrieb für die letzten Monate finde?
Kann ich meine Ausbildung die letzten Wochen auch ohne einen Ausbildungsbetrieb - also nur schulisch beenden?

Bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter.




2 Antworten
#1
 Von 
asd1971
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Wo ist das Problem die Arbeitszeit einfach einzuhalten? Überstunden müssen Azubis nicht leisten. Sollte der Rechtsanwalt es besser wissen, frage ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage... :D

Ist nicht schön, aber im realen Leben wirst du dir auch hin und wieder ein dickes Fell aneignen müssen.

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#2
 Von 
HeHe
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Warte die Antwort der Kammer ab - auf den Zeitpunkt der Prüfungszulassung kommt es an. Bricht der Azubi vorher ab, ist die Teilnahme an der Prüfung u. U. zu versagen. Einen Betrieb für die Restlaufzeit zu finden, lohnt sich wohl nicht mehr, theoretisch aber möglich.

Was mich irritiert, warum rastet der Chef so aus und will sich nicht länger ver...... lassen? Das ist keine Reaktion auf eine einmalige Krankschreibung. Das hat scheinbar eine Vorgeschichte, die hier nicht erwähnt wird.

Es kommt sehr oft vor, dass Auszubildende in den Monaten vor der Prüfung "keine Lust" mehr auf den Betrieb haben und davon ausgehen, der Schulbesuch reicht aus und es könne ja nichts mehr schiefgehen. Aber das ist falsch - Ausbildung ist dual und die praktische Ausbildungszeit im Betrieb muss als Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung durchlaufen sein.

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