Schwerer Unfall im Nebenjob während Arbeitsunfähigkeit

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mähdrescher 123
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer Unfall im Nebenjob während Arbeitsunfähigkeit

Hallo zusammen.
Ein naher Verwandter, Industriemechaniker, hatte gesten einen schweren Unfall während der Ausübung eines Minijobs. Seine Hand ist so schwer verletzt, dass eine dauerhafte Berufsunfähigkeit durchaus denkbar ist, sicher ist nur, dass es viele Monate oder sogar Jahre dauern könnte.
Zum Zeitpunkt des Unfalls bezog er Krankengeld, da er aufgrund einer Schulter-OP (anderer Arm) seit ca. 2 Monaten bei seinem Hauptjob krankgeschrieben ist. Die letzte Krankschreibung für die Schulter läuft noch ca. 3 Wochen. Der Minijob war regulär vom Hauptarbeitgeber genehmigt.
Es ist noch vieles unklar, angeblich war er nur zur Beratung bei einer Reparatur in der Werkstatt vor Ort, fasste kurz mit an und wurde eingeklemmt.
Nun meine Fragen:
Muss der Unfall dem Arbeitgeber unmittelbar gemeldet werden oder erst nach Ablauf der bestehenden Krankschreibung für die Schulter?
Muss der Zusammenhang mit der Nebentätigkeit angezeigt werden?
Drohen dann arbeitsrechtliche Konsequenzen? Die Krankschreibung für die Schulter sollte für meine Begriffe unstrittig sein.

Für jede Hilfe in dieser furchtbaren Situation bereits besten Dank!








6 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Mähdrescher 123):
Es ist noch vieles unklar

Dann sollte man erst mal die Fakten beschaffen.
Denn stochern im Nebel bringt nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
throwaway_account
Status: Schüler (175 Beiträge, 19x hilfreich)

Mund halten und Anwalt besorgen wenn es um existenzielle Fragen geht.




-- Editiert von User am 14. Januar 2023 20:01

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#3
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18807 Beiträge, 6888x hilfreich)

Da es offenbar ein Arbeitsunfall war und die Folgen wohl gravierend, würde ich hier tatsächlich auch zu einem Fachanwalt raten.
- Da ist die Frage nach der Meldung an die Berufsgenossenschaft, damit dein Schwager abgesichert ist gegen mögliche Spätfolgen;
- dann das Verhältnis Neben- und Hauptjob samt Arbeit während einer AU.
. ??

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#4
 Von 
ratlose mama
Status: Lehrling (1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Allerdings muss es an die richtige BG gemeldet werden.
Zuständig ist die, die für den Nebenjob zuständig ist, nicht die des Hauptarbeitsverhältnisses (die ist nämlich im Moment nicht zuständig).

Sonst kommt zurecht sehrschnell eine Frage des AG, warum der AN einen Arbeitsunfall aufgrund seiner Haupttätigkeit meldet meldet, während er doch noch AU ist.

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#5
 Von 
ratlose mama
Status: Lehrling (1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von Mähdrescher 123):
Drohen dann arbeitsrechtliche Konsequenzen?


Das hängt davon ab, ob man glaubhaft machen kann, dass man trotz operierter Schulter; für diese gefahrlos; mit dem anderen Arm irgendwas anheben, reparieren, halten o.ä. kann.

Dem Hauptarbeitsgeber sollte man schon aus Gründen der Fairness informieren. Er muss sich ja auf einen längeren/ vielleicht dauerhaften Ausfall einstellen.

Interessant dürfte werden, ob der AG aufgrund dieses Unfalls Lohnfortzahlungen leisten muss, wenn man weiterhin AU ist (ist ja nun ein anderer Grund)

-- Editiert von User am 16. Januar 2023 12:44

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#6
 Von 
dummfragerin
Status: Praktikant (859 Beiträge, 356x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
nteressant dürfte werden, ob der AG aufgrund dieses Unfalls Lohnfortzahlungen leisten muss, wenn man weiterhin AU ist (ist ja nun ein anderer Grund)


Hauptarbeitgeber -> nein, es ist lediglich eine weitere Erkrankung hinzugetreten, die andere bestand zum Unfallzeitpunkt noch

Nebenarbeitgeber -> ja, natürlich. Bei ihm gab es vorher keine AU. Und nach sechs Wochen gibt es sogar Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft (habe ich gerade nachgelesen, war mir bei einem Minijob nicht ganz klar).

Aber da hier alles sehr kompliziert ist, sollte offen gesprochen werden, auch mit Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Ob Krankengeld und Verletztengeld tatsächlich gleichzeitig gezahlt werden können ist mir unklar.

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