Hallo zusammen,
Ich Arbeite bissel mehr als4 Jahren über eine Zeitarbeitsfirma durchgängig in einer Beschichtungsfirma.
Eingestellt wurde Ich als Produktionshelfer mit dem niedrigsten Tarif E1 BAP/DGB (ehem. BZA/DGB).
Nach einem Jahr wurde Ich als Beschichter angelernt was recht umfangreich ist! Bin jetzt seit fast 3J Beschichter. Dieser Posten ist gleichzustellen eines Schichtführer. Alles was für den Ablauf der jeweiligen Schicht von belangen ist wird von mir gemacht! Sei es den Mitarbeiter die aufgaben zuzuweisen oder vorliegenden Aufträgen das Material / Lack zu organisieren und zu Beschichten,Schichtprotokolle führen, und noch viel mehr.
Hatte meiner Zeitarbeitsfirma gesagt das Ich für diese Arbeit doch mehr Geld haben wollte und das es doch extra entlohnt werden müsste. Es wurden Mir schriftlich 0,70cent freiwillige Einsatzzulage zugesprochen aber von der Beschichtungsfirma. Wobei auf der Abrechnung weniger war.
Auf Nachfrage wurde gesagt das die Tarifliche Einsatzzulage, die man ja nach einem Jahr bekommt (+3%) anzurechnen sei. Ist das Legal??
Es wurde auch immer alles mit der Entgeltstufe 1 berechnet wobei es doch Entgeltstufe 2 sein müsste?!?!
Liege Ich richtig das falsch gezahlt worden ist??
Wäre ja auf 3J gesehen nicht wenig Geld!
Wenn ja was könnte Ich machen?
Mit Freundlichen Grüßen
Sandro
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Von Zeitarbeit falsch bezahlt!?!?
7. Oktober 2014
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Frage vom 7. Oktober 2014 | 22:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Zeitarbeit falsch bezahlt!?!?
#1
Antwort vom 8. Oktober 2014 | 00:15
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 147x hilfreich)
quote:
Wäre ja auf 3J gesehen nicht wenig Geld!
rückwirkend auf 3 Jahre: keine Chance !
Ausschlussfrist lt. BAP 3 Monate (BAP § 16)
Entscheidend:
II. Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit
§ 2.3 Vorübergehende Tätigkeiten einer höheren
Entgeltgruppe rechtfertigen keine neue
Eingruppierung. Sofern zeitweise Arbeiten
einer höherwertigen Entgeltgruppe übertragen
werden, ist ab der 6. Woche eine Zulage
in Höhe der Differenz zwischen dem tariflichen
Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe
und dem für die Tätigkeit vorgesehenen
Entgelt zu zahlen.
quote:
Liege Ich richtig das falsch gezahlt worden ist??
jein
u.U. kommt es auf die Branche an (Stichwort: Branchenzuschläge (Handwerk oder Industrie?))
zudem:
seit 4 Jahren ununterbrochen beim selben Entleiher ?
dann ist ja die Übernahme fällig !
(Rechtslage ist strittig, BAG hat auf "Gesetzeslücke" hingewiesen:
Urteil des 9. Senats vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 -)
Was kannst du machen:
zum Betriebsrat des Entleihers gehen und deinen Fall schildern
Anwalt aufsuchen (Rechtsschutzversicherung? Gewerkschaftsmitglied ?)
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#2
Antwort vom 8. Oktober 2014 | 06:54
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2537x hilfreich)
Ich kann mich der Antwort nur anschliessen. Entgeltstufe 1 nach diesen vielen Jahren und bei der Tätigkeit ist ein Witz.
Ich würde auch schauen, ob für den Bereich Branchen-Zuschlagsvereinbarungen existieren, wie z.b. in der Metallindustrie oder im Chemiebereich.
Die bisherigen BAG-Urteil zur nur vorrübergehenden Überlassung waren leider aus AN-sicht ein Lacher und ohne Konsequenz. Komisch: sonst tut sich das BAG nicht so schwer, die Rechtslage selbständig gerade zu rücken oder mit kreatver Auslegung Gesetzestexte neu zu interpretieren.
Aber hier nur der dezente Hinweis an die Politik (= den Gesetzgeber).
Wagrscheunlich muss erst wieder jemand bis vors EuGH ziehen, aber das dauert ja dann auch noch 100 Jahre.
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