Zeitarbeit kündigt - Urlaubsanspruch / letzte Abrechnung?

25. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Zeitarbeit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeitarbeit kündigt - Urlaubsanspruch / letzte Abrechnung?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.
Ich war/bin bei einer Zeitarbeitsagentur angestellt und habe über diese bei einer anderen Firma gearbeitet.
Dieser Firma hat den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit meiner Zeitarbeitsagentur aufgekündigt, da nicht mehr genug Arbeit vorhanden war (ging innerhalb einer Woche).
Die Zeitarbeitsagentur hatte leider keine alternative Stelle und hat mich daraufhin zum Monatsende gekündigt.
Da ich noch in der Probezeit war, gibt es wohl keine Firsten für eine Kündigung.

d.h. momentan sitze ich Zuhause (da die andere Firma keine Arbeit hat), ABER ich habe noch einen Resturlaub von 5 Tagen.

Meine Frage nun:
- Kann die Zeitarbeitsagentur mir den Urlaub kürzen, da ich momentan zwar noch bis zum Monatsende einen Arbeitsvertrag habe aber nicht arbeite (ist ja nicht mein Verschulden)?
- Wie genau verrechnet die Zeitarbeitsfirma meinen Lohn vom April? Wird der Urlaub ausgezahlt aber die Tage, an denen ich nicht mehr in der Firma gearbeitet habe einfach abgezogen? Ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Festgehalt.
Wie läuft das genau ab?

Danke schonmal für eure Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Da ich noch in der Probezeit war, gibt es wohl keine Firsten für eine Kündigung.

... doch, Tage; siehe § 622 BGB , wenn es dein AV nicht anders regelt.

Kürzen kann die Zeitarbeitsfirma dir den Urlaub nicht; sie kann dich aber von der Arbeit freistellen und den Urlaub darauf anrechnen. Wenn du nicht freigestellt bist, musst du auch Lohn bekommen - allerdings können AV von Zeitarbeitsfirmen auch da Überraschungen beinhalten. Also unbedingt den AV studieren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat:
Da ich noch in der Probezeit war, gibt es wohl keine Firsten für eine Kündigung.


Das ist quatsch. Ausserdem hätte der AG Dich dann fristlos gekündigt, was scheinbar nicht geschehen ist.
Welcher TV wird angewendet? In den Leiharbeits-TV sind in den ersten 3 Monaten kürzere Fristen als die aus dem § 622 Abs. 3 BGB vorgesehen. Daher kommt es darauif an, wann die schriftliche Kündigung zugegangen ist.

Zitat:
d.h. momentan sitze ich Zuhause (da die andere Firma keine Arbeit hat), ABER ich habe noch einen Resturlaub von 5 Tagen.

Wurdest Du unwiderruflich unter Anrechnung des Urlaub frei gestellt? Oder bist Du auf Abruf zu Hause, musst Du Dich täglich melden?
Was ist mit dem Arbeitszeitkonto - sind da noch Plusstunden drauf?

Zitat:
- Kann die Zeitarbeitsagentur mir den Urlaub kürzen, da ich momentan zwar noch bis zum Monatsende einen Arbeitsvertrag habe aber nicht arbeite (ist ja nicht mein Verschulden)?
- Wie genau verrechnet die Zeitarbeitsfirma meinen Lohn vom April? Wird der Urlaub ausgezahlt aber die Tage, an denen ich nicht mehr in der Firma gearbeitet habe einfach abgezogen? Ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Festgehalt.


Es kommt drauf an. Die Fragen sind ewas neben der Spur. Was meinst Du genau mit Urlaub kürzen?
Typsicherweise wird die Firma die Tage möglichst so abrechnen, dass sie wenig oder nichts aus eigener Tasche für den Nichteinsatz bezahlen muss. Ob das rechtmässig und korrekt abläuft ist dann die andere Seite der Medaille.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zeitarbeit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.

Also ich wurde von der anderen Firma am 06.04. davon in Kenntnis gesetzt, dass ich dort noch bis zum 10.04. beschäftigt werde und der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum 10.04. aufgekündigt wurde.
Von meiner ZA bekam ich dann am 14.04. die schriftliche Kündigung per Einschreiben, dass ich zum 30.04. gekündigt werde. Die Frist von 2 Wochen wurde also von der ZV eingehalten (was dem § 622 Abs. 3 BGB entspricht).

Zur zweiten Frage. Ja, ich wurde unwiderruflich freigestellt, da die andere Firma keine Arbiet mehr hatte und die ZA keine alternative Stelle. Ich muss mich nicht bei der ZA melden.
Mein AZ Konto ist leider 1 Arbeitstag im Minus, da wir über Weihnachten/Neujahr weniger gearbeitet haben. Ich denke da wird dann einer meiner Urlaubstage zum Ausgleich herangezogen.

Ich meine mit Urlaub kürzen, dass die Urlaubstage "unter den Tisch rutschen", da ich momentan ja Zuhause bin und praktisch gesehn seit zwei Wochen zuhause sitze und "Urlaub" mache.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... da wir über Weihnachten/Neujahr weniger gearbeitet haben

Aus eigener Entscheidung oder weil der AG es so wollte? Wenn die Entscheidung beim AG liegt, kann er das machen, aber ihr könnt dadurch nicht ins Minus rutschen. Und wenn es aus eigener Entscheidung zum Minus gekommen ist, kann das weniger Geld bedeuten, nicht aber weniger Urlaub - der AG kann nicht nach Belieben alles mit allem verrechnen.

Freistellung ohne Anrechnung des Urlaubs? Dann steht er dir weiterhin noch zu.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Zeitarbeit):
Zur zweiten Frage. Ja, ich wurde unwiderruflich freigestellt,


Diese unwiderrufliche Friestllung wurde mündlich oder schriftlich erklärt? Zur Anrechnung des Urlaubs wurde nichts vom AG gesagt?

Zitat (von Zeitarbeit):
ch meine mit Urlaub kürzen, dass die Urlaubstage "unter den Tisch rutschen", da ich momentan ja Zuhause bin und praktisch gesehn seit zwei Wochen zuhause sitze und "Urlaub" mache.


Üblicherweise erfolgt die Freistellung unter Anrechnung des noch vorhandenen Urlaubs. Und ja, dann fallen die Tage sogesehen im Prinzip unter den Tisch. Hat der AG jedoch versäumt die Urlaubsanrechnung wirksam zu erteilen, so würde der Anspruch weiter bestehen und müsste abgegolten werden.Ist der AN anschliessend arbeitslos, so verschiebt sich der Anspruch auf ALG um die Tage der Urlausabgeltung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zeitarbeit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@blaubär:
Der AG hat die kürzere Arbeitszeit angeordnet. Wenn die diese Minusstunden von meinen gesamten Unterstunden abziehe, hab ich noch etwa 8 Std Minus.... also 1 Urlaubstag weniger.

@1000kleinesachen:
Alles schriftlich. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wurde schriftlich an meine AZ gekündigt und ich wurde daraufhin von meiner AZ schriftlich gekündigt. Es spielt hier also keine rolle, ob die Freistellung schriftlich oder mündlich erfolgte. Ich würde ohnehin nicht am Werkschutz ohne MItarbeiterausweis vorbeikommen.

Danke für eure Infos. MIt dem Amt hab ich das schon geklärt. Jetzt muss ich nur noch auf die Abrechnung April von der AZ warten, damit ich sehe was genau verrechnet wurde.

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