mündliche Versprechungen im Vorstellungsgespräch

13. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)
mündliche Versprechungen im Vorstellungsgespräch

Hallo,

bevor ich zu weit ausaufere hat mir igrendeine handhabe wenn es mündliche versprechungen im Vorstelllungsgespräch gab zu denen ich E-mails meinerseits habe?!




24 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
hat mir igrendeine handhabe wenn es mündliche versprechungen im Vorstelllungsgespräch gab zu denen ich E-mails meinerseits habe?!

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Kommt halt darauf an, wie verbindlich diese Versprechen waren ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

wollte mich jetzt hier nicht wund tippen, war der meinung dies ist grundsätzlich nicht möglich.

also im Vorstellunsgegespräch wurde mir ein dienstwagen versprochen. gegen ende des gespräch habe ich zum AG gesagt, okay wenn ich das auto bekomme, XY gehalt dann würde ich unterschreiben.

chef sagt ja alles kein Problem.

2 Tage später bekomme ich AV, hier steht nichts von auto, mein freund der auch in der firma arbeitet fragt den chef diesbezüglich und der antwortet sowas würde man nicht in den AV schreiben dies käme später.

ich habe vor unterschrift des AV mehrere mails an diesen chef gesendet die das thema auto beinhalten, welches modell ich gerne hätte etc. ( nie eine antwort erhalten)

Ich weiß wie dumm es von mir war trotzdem AV zu unterschreiben. Bitte diesbezüglich keine Aufklärung.

nun gut, jetzt bin ich schon über 1 jahr im unternehmen und ich höre immer wieder vetröstungen diesbezüglich. ich habe von diesen gespräche gesprächsprotkolle angefertigt. in diesen geht es immer um das auto wo wie gesagt immer vertröstungen kommen.

habe ich hier eine handhabe?!

-- Editiert von User am 13. November 2022 10:38

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#3
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18808 Beiträge, 6888x hilfreich)

Wieder Mal eine Anfrage sehr unspezifischen Inhalts.
Ich verstehe, dass du im Vorstellungsgespräch Zusagen bekommen hast.
Ich vermute, dass diese Zusagen sich im AV nicht wiederfinden.
Folglich solltest du den AV zurückgeben mit der Bitte, die Zusagen einzuarbeiten.
Das wäre das Vorgehen m.E.
Unverständlich ist mir die Sache mit den Emails.

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#4
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

ich kann es gerne spezifizieren wenn noch unklarheiten sind.


in den mails habe ich z.b. gesagt welches modell ich gerne hätte, das ich kein E-auto will, etc. (weil mir vorher im vorstzellunsgegspräch versprchen wurde ich könne mir ein auto aussuchen man würde dieses bestellen)

-- Editiert von User am 13. November 2022 10:41

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#5
 Von 
Gerd61
Status: Lehrling (1069 Beiträge, 126x hilfreich)

Du bist doch nun schon über ein Jahr im Unternehmen. Wenn man bei Anfragen immer nur vertröstet wird man wohl davon ausgehen können das die Firma den eingeforderten (und mündlich versprochenen) Dienstwagen nicht mehr stellen will oder das mit deinen Leistungen nicht zufrieden ist.

Was passt denn konkret nicht?
- das du das Model das du gerne hättest nicht bekommst?
- gibt es Probleme mit den Konditionen (private Nutzung, volle Kostenübernahme durch die Firma)?
- oder will man dir zeitnah überhaupt keinen Dienstwagen mehr verbindlich zusagen?

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#6
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

Kann ich dir nicht sagen, was nicht passt immer sind es neue Ausreden warum es gerade nicht geht oder man erzählt mir in den nächsten Wochen passiert es. etc.

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#7
 Von 
Gerd61
Status: Lehrling (1069 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
... immer sind es neue Ausreden warum es gerade nicht geht


Ist denn im letzten Jahr ein andere Kollege auf einer ähnlichen Stelle eingestellt worden der bereits einen Dienstwagen hat?

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#8
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

nein, ich bin der einzigen inhaber dieser stelle

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#9
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18808 Beiträge, 6888x hilfreich)

Wenn und da schon mehr als 1 Jahr vergangen ist, halte ich deine Aussichten für ganz schwach, noch was zu ändern. Es steht womöglich gar im Raum das Thema einer konkludenten Zustimmung. Entweder die Sache begraben oder gehen ...
M.E. hast du einen Fehler gemacht, indem du auf Modellen und Ausstattungen herumgeritten bist, statt die Entscheidung zu thematisieren 'Wagen kommt, oder ich bin weg'.

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#10
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

1. ich bin nicht auf modellen rumgeritten, das ist so nicht wahr.

2. ich habe mehrmals tgesagt entweder auto oder ich bin weg und jedesmal wurde mir hoch und heilig versprochen daws auto käme jetzt

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
wollte mich jetzt hier nicht wund tippen,

Nun, wenn es einem zu mühsam ist die notwendigen Fakten zu liefern ... wird man selber schauen müssen was vorliegt.
Bei Unverbindlichen Versprechen hart man Pech gehabt, verbindliche Versprechen kann man notfalls auch einklagen.

Aber selbst bei einem verbindlichen Versprechen, nach einem Jahr ohne Reaktion auf das Versprechen könnte Verwirkung / konkludente Änderung eingetreten sein.



Zitat (von blaubär+):
M.E. hast du einen Fehler gemacht, indem du auf Modellen und Ausstattungen herumgeritten bist, statt die Entscheidung zu thematisieren 'Wagen kommt, oder ich bin weg'.

Das Ultimatum kann man ja nachholen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37030 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
war der meinung dies ist grundsätzlich nicht möglich.
Mündliche Versprechungen im V-Gespräch, die sich dann nicht oder *anders* im Vertrag oder in der Realität zeigen, sind selbstverständlich möglich.
Zitat (von pa517628-35):
habe ich hier eine handhabe?!
Gegen Versprechungen und Vertröstungen? Eine rechtliche Handhabe auf Anspruch eines Firmenwagens hast du nicht.

Dass du in E-Mails deine Firmenwagenwünsche geäußert hast und nach 1 Jahr noch immer vertröstet wirst, und mehrfach *androhst*, krieg ich keinen, geh ich weg...bedeutet für mich: Du lässt es immer wieder mit dir machen. So wichtig ist dir der Firmenwagen nicht, du arbeitest auch ohne ganz gut.
Zitat (von pa517628-35):
entweder auto oder ich bin weg
...und bist immer noch da. Dein AG nimmt dich nicht ernst...und muss es auch nicht.

Parallele: im V-Gespräch wird die *Lohn-Gehalts-Karriere* ---vorgestellt---, sie wird dem Bewerber ---versprochen, der stellt sich vor, er bekäme sie, wenn...
...unterschreibt frohen Mutes den AV, ohne dass ein Passus zur L+G-Steigerung drin steht. Der AG hat es doch *versprochen*.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und mehrfach *androhst*, krieg ich keinen, geh ich weg...

Mal wieder die üblichen Probleme mit dem lesen und verstehen?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Dass du in E-Mails deine Firmenwagenwünsche geäußert hast

den firmenwagen modell wunsch habe ich geäussert weil mein chef es mir damals aufgetragen hat: "denken Sie darüber nach und schreiben Sie mir mal welches modell sie gerne hätten"

Einfach mal kündigen ist auch nicht so einfach weil ich keinen gleichwertigen job finde. was soll ich machen, ich habe auch kind und kegel zu ernmähren. aus gesundheitlichen gründen kann ich nunmal nicht so einfach zurück in meinen urssprungsjob. ich suche doch schon wie ein blöder....


Zitat:
Aber selbst bei einem verbindlichen Versprechen, nach einem Jahr ohne Reaktion auf das Versprechen könnte Verwirkung / konkludente Änderung eingetreten sein.

Was bedeutet das?!

-- Editiert von User am 13. November 2022 12:57

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Was bedeutet das?!

Pech gehabt, man hat Dich verarscht, es gibt kein Auto und alles bleibt wie es ist.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37030 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
denken Sie darüber nach und schreiben Sie mir mal welches modell sie gerne hätten"
Na und? Auch da hast du nur den Wunschwagen konfiguriert, statt festzuklopfen, dass der Firmenwagen auch Vertragsinhalt wird. Selbst schuld.
Zitat (von pa517628-35):
Einfach mal kündigen ist auch nicht so einfach weil ich keinen gleichwertigen job finde.
Das war nicht deine Frage. Du nutzt vermutlich deinen Privatwagen auch für Dienstfahrten, rechnest die Reisekosten mit dem AG ab... und fertig.
-------------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Mal wieder die üblichen Probleme mit dem lesen und verstehen?
Zitat (von pa517628-35):
ich habe mehrmals tgesagt entweder auto oder ich bin weg
Wie könnte man das noch verstehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Pech gehabt, man hat Dich verarscht, es gibt kein Auto und alles bleibt wie es ist.


ja so ist es, anders habe ich es auch nicht gesehen, aber gehofft den hauch einer chance zu haben.

Zitat:
Das war nicht deine Frage. Du nutzt vermutlich deinen Privatwagen auch für Dienstfahrten, rechnest die Reisekosten mit dem AG ab... und fertig.


Loool deine fanatasie wünsche ich mir :-) du bist echt witzig

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#18
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18808 Beiträge, 6888x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Einfach mal kündigen ist auch nicht so einfach weil ich keinen gleichwertigen job finde. was soll ich machen, ich habe auch kind und kegel zu ernmähren. aus gesundheitlichen gründen kann ich nunmal nicht so einfach zurück in meinen urssprungsjob

So - jetzt haben wir beide Waagschalen befüllt:
- in der einen die Zusage des Firmenwagens
- in der anderen deine persönlichen Motive/Ängste


Schwerer gewogen haben ganz offenbar deine persönlichen Rücksichten.
Mein Rat - ich wiederhole mich: Vergiss den Dienstwagen und genieße die relative Sicherheit. Von dem gebrochenen Versprechen abgesehen, scheint der Job so übel ja gar nicht zu sein.

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#19
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

Doch der Job ist nicht so dolle und wie gesagt ich führe schon einige. Bewerbungsgespräche. 2 Monate corona mit Krankenhaus Aufenthalt haben mich nur leider zurück geworden.

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#20
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37030 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Loool deine fanatasie
Meine fanatasie kommt nur hervor, wenn ein Fragesteller nach x Nachfragen und Rätselraten der User keine Fakten, sondern Irrelevantes bringt.
Was nun noch Corona mit deiner Frage nach rechtlicher Handhabe zu tun hat? Nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)

Ach mir war unbewusst das man nur Fakten mit rechtlicher handhabe hier eintragen Darf.

Du fantasiert schon wieder da du keien Nachfrage gestellt sonder nur Aussagen in den Raum geworden hast dir nebebei auch teilweise deiner Blüten Fantasie entsprechen. Und das du Rätselraten musst liegt vielleicht an deinem mangelden Verständnis da kann ich nichts für.

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#22
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37030 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
das man nur Fakten mit rechtlicher handhabe hier eintragen Darf.
NÖ. Leider verstehst du es nicht. Man sollte hier Fakten angeben, dann Fragen dazu stellen. Etwas anders als dein Eingangsbeitrag.

Je nachdem würde dann auch gleich oder bald eine Antwort kommen, ob und welche rechtliche Handhabe man wegen eines solchen Falles hätte. Eigentlich ganz einfach.

Nun haben sich mehrere User doch schon geäußert. Deine Frage wurde bereits beantwortet.
Du hast leider keine rechtliche Handhabe, um in diesem Unternehmen zu einem Firmenwagen zu kommen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
pa517628-35
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)



Meine Frage wurde von harry doch schon lange beantwortet. Und damit ist gut.
E tschukdige bitte wenn ich darüber hinaus mir erlaubt habe hier Konversation zu betreiben die nicut deinem Gusto entspricht.

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#24
 Von 
philosoph32
Status: Lehrling (1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Kann ich dir nicht sagen, was nicht passt immer sind es neue Ausreden warum es gerade nicht geht oder man erzählt mir in den nächsten Wochen passiert es. etc.


Ein Traum von Arbeitnehmer, lässt sich alles gefallen....
Vermutlich steht im AV auch, dass Nebenabreden der Schriftform bedürfen und damit ist alles mündliche zu vernachlässigen.

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