Hallo und guten Tag,
wie muss bei einem Eigentümerwechsel (WEG-Eigentumswohnung)innerhalb des Abrechnungszeitraums die Hausverwaltung die Hausgeld-Jahresabrechnung vornehmen?
Ich habe mit unterschiedlichen Verwaltern nun unterschiedliche Erfahrungen gemacht:
Zum einen gibt es die Variante, dass der Verwalter jeweils die anteilige Abrechnung getrennt an Alt- und Neueigentümer schickt. Oder er schickt beide Abrechnungen an den neuen Eigentümer.
Ähnlich verhält es sich mit den Guthaben/Nachzahlungen. Bisher kenne ich nur die Fälle, dass der Neueigentümer das Guthaben überwiesen bekam - auch das anteilige des Voreigentümers.
Welcher Ablauf ist hier jetzt formell richtig?
Danke und Gruss, JoKu
Eigentümerwechsel: Wie muss Hausgeldabrechnung erfolgen?
Nach meiner Kenntnis muss der Verwalter nur eine Jahresabrechnung erstellen und diese an den Neueigentümer schicken. Der Verwalter ist nicht verpflichtet, zwei Abrechnungen zu erstellen.
Der Neueigentümer ist auch für die Nach- oder Rückzahlungen zuständig.
Ansprüche für oder gegen den Alteigentümer sollten im Kaufvertrag geregelt sein. Dafür müssen sich Alt- und Neueigentümer auseinandersetzen. Der Verwalter ist dafür nicht zuständig.
Die Hausgeldabrechnung wird ja erst per Beschluss gültig. Die Zahlungen vorher sind ja nur Abschläge aufgrund des Wirtschaftsplanes. Der Eigentümer, der am Tag des Beschlusses als Eigentümer gilt (Grundbuch), erhält entweder die Rückzahlung oder muss nachzahlen.
Der Eigentümer hat ja auch keinen Anspruch auf "seinen" Anteil der Instandsetzungsrücklage, obwohl diese getrennt ausgewiesen werden müßte pro Eigentümer (wäre wichtig für den Fall, dass mal ein Eigentümer z.B. eine Sonderumlage nicht zahlt).
Was hat Sonderrücklage mit Instandsetzungsrücklage
zu tun. Das sind doch 2 paar Schuhe ?
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