Kosten Notar nach Feuerversicherungswert 1914

29. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Panko
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Notar nach Feuerversicherungswert 1914

Hallo zusammen,

welchen "Wert" nimmt ein Notar als Berechnung seiner Leistungen?
Wir haben den Feuerversicherungswert angegeben und erhalten für ein Doppelhaus mit 1000qm einen Wert des Anwesens für über 400k Euro. Das ist viel zu hoch im Gegensatz zum momentanen Verkehrswert.
Eine Wertschätzung ergibt (aufgrund von Alter, Bauweise, etc.) ca. 130k Euro.
Für mich ein nicht so kleiner Unterschied ;)

Wonach berechnet ein Notar seine Leistungen?

Danke und VG

Notfall? Mehr lesen!



12 Antworten
#1
 Von 
cruncc1
Status: Richter (8464 Beiträge, 4624x hilfreich)

Zitat (von Panko):
Wonach berechnet ein Notar seine Leistungen?[/QUOTE}
Maßgeblich ist der Verkehrswert.

https://dejure.org/gesetze/GNotKG/97.html
Zitat:
Eine Wertschätzung ergibt (aufgrund von Alter, Bauweise, etc.) ca. 130k Euro.

Wie kommst du auf den Wert?

-- Editiert von cruncc1 am 29.03.2021 21:36

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#2
 Von 
Panko
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Verkehrswert

Muss man den selbst bestimmen lassen?
Oder "verhandelt2 man dies mit dem Notar?

Verkaufswerte der letzten Jahren bei ähnlichen Gebäuden in der Nachbarschaft....


Danke!

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#3
 Von 
cruncc1
Status: Richter (8464 Beiträge, 4624x hilfreich)

Zitat (von Panko):
Muss man den selbst bestimmen lassen?

Nein.
Zitat:
Oder "verhandelt2 man dies mit dem Notar?

Nein, man "verhandelt" nicht mit dem Notar (in Deutschland werden Notarkosten nicht wie auf dem türkischen Bazar verhandelt).

Der Notar hat aufgrund seiner Tätigkeit einen guten Überblick der Marktsituation.

Wenn man der Meinung ist, dass der Wert zu hoch ist und der Notar nach Rücksprache nicht bereit ist, die Kostenrechnung zu ändern, steht es dem Kostenschulder frei, die Rechnung kostenlos "überprüfen" zu lassen. Ein entsprechender Hinweis steht auf jeder Rechnung des Notars.

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#4
 Von 
Panko
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von Panko):
Muss man den selbst bestimmen lassen?

Nein.
Zitat:
Oder "verhandelt2 man dies mit dem Notar?

Nein, man "verhandelt" nicht mit dem Notar (in Deutschland werden Notarkosten nicht wie auf dem türkischen Bazar verhandelt).

Der Notar hat aufgrund seiner Tätigkeit einen guten Überblick der Marktsituation.

Wenn man der Meinung ist, dass der Wert zu hoch ist und der Notar nach Rücksprache nicht bereit ist, die Kostenrechnung zu ändern, steht es dem Kostenschulder frei, die Rechnung kostenlos "überprüfen" zu lassen. Ein entsprechender Hinweis steht auf jeder Rechnung des Notars.


hehe Ich danke dir! Ich meinte auch nicht das er aus 2%, 10% oder 20% machen kann. Es geht ja darum wovon er seine "2%" bekommt. Von 400k oder von 150k Wenn man dann einen Marktwert/Verkehrswert mit ihm gemeinsam festlegt, finde ich das doch fair

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#5
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49272 Beiträge, 17333x hilfreich)

Der aktuelle Neuwert entspricht dem 15,68-fachen des Feuerversicherungswertes von1914. Da es sich jedoch nicht um einen Neubau handelt, ist eine Alterswertminderung von 1% pro Jahr vorzunehmen. Zum Ergebnis muss der Grundstückswert addiert werden.

Da weder der Bodenrichtwert noch Feuerversicherungssumme von 1914 oder das Alter des Hauses bekannt sind, kann nicht beurteilt werden, ob der vom Notar ermittelte Wert angemessen ist.

Einen Wertansatz von 130.000€ für ein Doppelhaus, das auf einem 1.000m² großen Grundstück steht halte ich für sehr niedrig. Da ist in den meisten Gegenden Deutschlands schon alleine das Grundstück mehr wert.

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#6
 Von 
Panko
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der aktuelle Neuwert entspricht dem 15,68-fachen des Feuerversicherungswertes von1914. Da es sich jedoch nicht um einen Neubau handelt, ist eine Alterswertminderung von 1% pro Jahr vorzunehmen. Zum Ergebnis muss der Grundstückswert addiert werden.

Da weder der Bodenrichtwert noch Feuerversicherungssumme von 1914 oder das Alter des Hauses bekannt sind, kann nicht beurteilt werden, ob der vom Notar ermittelte Wert angemessen ist.

Einen Wertansatz von 130.000€ für ein Doppelhaus, das auf einem 1.000m² großen Grundstück steht halte ich für sehr niedrig. Da ist in den meisten Gegenden Deutschlands schon alleine das Grundstück mehr wert.

Danke für die Ausführungen:
Ich habe es einmal nachgerechnet. Im Groben passt das dann sogar , aber es entspricht in keinem Fall den wirklichen momentanen Verkaufswert aufgrund der "ört"-lichen Gegebenheiten, Bausubstanz usw.



-- Editiert von Panko am 30.03.2021 10:19

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#7
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49272 Beiträge, 17333x hilfreich)

Wenn tatsächlich mit dem vereinfachten Wertermittlungsverfahren ein Wert von 400.000€ heraus kommt, man selbst aber den Wert auf nur 130.000€ schätzt, dann passt da irgendetwas nicht.

Das vereinfachte Wertermittlungsverfahren kann schon mal 10%, vielleicht auch 20% oder 30% vom tatsächlichen Wert abweichen, aber die hier genannte Größenordnung ist ungewöhnlich. Nach der Alterwertminderung darf der sich ergebende Gebäudewert noch um 10% gekürzt werden. Das hatte ich in meiner vorhergehenden Antwort vergessen.

Kann es sein, dass das Haus deutlich überversichert ist?

Auf der anderen Seite halte ich einen Wert von nur 130.000€ für ein Doppelhaus mit 1.000m² Grundstück für ungewöhnlich niedrig, nahe an unrealistisch niedrig. Ist das Haus abrruchreif? Oder befindet es sich in einer Gegend, in der Immobilien fast unverkäuflich sind?

-- Editiert von hh am 30.03.2021 10:53

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#8
 Von 
Panko
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn tatsächlich mit dem vereinfachten Wertermittlungsverfahren ein Wert von 400.000€ heraus kommt, man selbst aber den Wert auf nur 130.000€ schätzt, dann passt da irgendetwas nicht.


Vielleicht ist es von mir ein bisschen unterschätzt und es ist 200k "wert".
Ich glaube ich habe den "Fehler(?)" gefunden: Es handelt sich um einen Altbau (ca. 90-100 Jahre alt) mit einem Anbau als Neubau vor ca. 40 Jahren. Es wurden entsprechend 40% abgezogen, das halte ich also für zu niedrig aufgrund des Altbau (insge. 1914 - 39k DM - Bodenrichtwert: 55).
Der Altbau ist auch abriss bedürftig + neuere Bau natürlich nicht. Es könnte auch durchaus überversichert sein. Kann man es neu "bewerten" lassen?


"Ist das Haus abrruchreif? Oder befindet es sich in einer Gegend, in der Immobilien fast unverkäuflich sind?"
s.o. + Naja unverkäuflich für 400k schon. Land-Gegend + zahlreiche offene Bauplätze + keine Infrastruktur etc...

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#9
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49272 Beiträge, 17333x hilfreich)

Also 39.000 RM x 15,68 = 611.520€

davon 1% pro Jahr abziehen, wären 100%, jedoch muss ein Mindestwert von 30% angesetzt werden

Gebäudewert 183.500€ mit Sicherheitsabschlag von 10% sind das 165.000€ zzgl. Bodenwert von 55.000€ wären dann 220.000€

In welchem Umfang man für den vor 40 Jahren errichteten Anbau noch einen Zuschlag berechnen muss, hängt auch von den Größenverhältnissen ab.

Oder ist das ein Doppelhaus in dem Sinne, dass das alte Haus die eine Hälfte ist und das neue Haus die zweite Hälfte. Wenn beide Hälfte gleich groß wären, dann käme man auf etwa 300.000€.

Diese Werte weiter herunter zu verhandeln dürfte schwierig werden. Da müsste man ein Gutachten erstellen lassen, was am Ende teurer wäre als die ersparte Notargebühr.

Der Unterschied zwischen 220T€ und 300T€ bei den Notarkosten macht 300€ zzgl MWSt. aus.

Mit einer Berechnung wie dargestellt wird man den Notar herunterhandeln können. In diesem Sinne kann man daher durchaus mit dem Notar verhandeln.

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#10
 Von 
Panko
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Also 39.000 RM x 15,68 = 611.520€

davon 1% pro Jahr abziehen, wären 100%, jedoch muss ein Mindestwert von 30% angesetzt werden

Gebäudewert 183.500€ mit Sicherheitsabschlag von 10% sind das 165.000€ zzgl. Bodenwert von 55.000€ wären dann 220.000€

In welchem Umfang man für den vor 40 Jahren errichteten Anbau noch einen Zuschlag berechnen muss, hängt auch von den Größenverhältnissen ab.

Oder ist das ein Doppelhaus in dem Sinne, dass das alte Haus die eine Hälfte ist und das neue Haus die zweite Hälfte. Wenn beide Hälfte gleich groß wären, dann käme man auf etwa 300.000€.
.

Ist ca. die Hälfte.
Perfekt! Alles soweit nachvollzogen Außer: Wie kommst du auf 300k bei beiden zusammen?

Insgesamt ist es wichtig, dass das "alte" Haus als Grundlage für die "1% pro Jahr" Wertminderung herangezogen wird und nicht das "neuere" Gebäude. (70-80% zu 40%). Korrekt? Dann argumentiere ich mal so

Lieben herzlichen Dank schon mal für die perfekte "Nach"-Hilfe

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#11
 Von 
Panko
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):


Der Unterschied zwischen 220T€ und 300T€ bei den Notarkosten macht 300€ zzgl MWSt. aus.


300€ ? Ich hätte jetzt so an 800€ gedacht?

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#12
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49272 Beiträge, 17333x hilfreich)

Zitat:
Wie kommst du auf 300k bei beiden zusammen?


Neuversicherungswert von 611.000€ zu 50/50 aufgeteilt

30% von 305.500€ abzgl 10 % = 82.500€ für den Altbau
60% von 305.500€ abzgl 10 % = 165.000€ für den Anbau
Grundstückswert = 55.000€

Summe: 302.500€

Zitat:
300€ ? Ich hätte jetzt so an 800€ gedacht?


Die Notargebühren steigen nicht linear an. Sie richten sich nach § 34 Abs. 2 GNotKG und zwar nach dem 2,0-fachen Wert der Tabelle B.

Außerdem kommen noch die Gebühren des Grundbuchamtes hinzu, die ebenfalls nach dem Wert der Immobilie berechnet werden. Je nach Art des Vertrages kann auch noch eine Vollzugsgebühr und/oder eine Abwicklungsgebühr hinzu kommen.

Am Ende kann sich daher auch eine Gesamtdifferenz von 600€ zzgl. MWSt. ergeben. Da ein Sachverständigengutachten aber mehr als 1.000€ kostet lohnt sich das nicht, es sei denn man benötigt das ohnehin noch für andere Zwecke.

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