Ich will das Erbe ausschlagen und muss die Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen. Was ist denn ein Notar? Ist das jeder beliebige Rechtsanwalt oder gibt es da Unterschiede? Was kostet das ungefähr?
Notar
nein, ein Rechtsanwalt kann das nicht machen. Du musst zu jemanden gehen, der Rechtsanwalt und Notar ist oder eben zu einem der nur Notar ist. Ein Unterschriftsbeglaubigung kostet nicht viel, wenn du das Schriftstück selber aufsetzt. Die Gebühr richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert. Da das Erbe vermutlich überschuldet ist (deshalb willst du wahrscheinlich ausschlagen?!), wird wohl die niedrigste Gebühr angesetzt werden.
Ich hatte vor einigen Tagen eine Unterschriftbeglaubigung da war der Gegenstandwert etwas über 71 Tsd Euro. Dafür entsteht eine 5/20 Gebühr gem. § 45 I KostO
und eine Gebühr gem. § 150 I KostO
zzgl. MWst war das dann € 68,13 - bei dir wird es wohl darunter liegen.
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